Bischöfliches Ordinariat
 
Im Bischöflichen Ordinariat arbeiten jene Personen, die dem Bischof bei der Leitung der Diözese helfen.
Als Dienststelle der Diözese Bozen-Brixen soll das Bischöfliche Ordinariat den Erneuerungsbestrebungen entsprechen, die durch das II. Vatikanische Konzil und durch die Diözesansynode 1970-73 in Gang gekommen sind. Der Orientierungsrahmen für das pastorale Handeln ist in den "Leitlinien der Pastoral " gegeben. Die Leitung des Bischöflichen Ordinariates obliegt den beiden Generalvikaren.

 
Der Generalvikar ist der Stellvertreter des Bischofs. Er hat den Auftrag, die amtlichen Angelegenheiten der Diözese zu betreuen.
Der Kanzler ist der Notar des Ordinariates.
Der Leiter des Eheamtes ist zuständig für sämtliche außergerichtliche Eheangelegenheiten.
Das Presseamt ist zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit der Diözese. Es sorgt dafür, dass die Kirche und ihre Anliegen in der Öffentlichkeit präsent sind.
Das Diözesangericht ist das Organ für die Ausübung der Gerichtsbarkeit.
Das Diözesaninstitut für den Unterhalt des Klerus (DIUK) hat die Aufgabe, den Unterhalt der Priester , welche Dienst in der Diözese tun oder sich im Ruhestand befinden, durch monatliche Zahlungen zu g
Das Seelsorgeamt unterstützt und begleitet die Pfarrgemeinden, die Seelsorger,
 
Das Missionsamt hat den Auftrag, das Sendungsbewusstsein der Ortskirche zu fördern und die Pfarrgemeinden in ihrer missionarischen Tätigkeit zu begleiten.
Ziel der Caritas ist es, bei konkreten Lebensproblemen rasch, wirksam und sachlich richtig zu helfen. Wo Menschen in Not sind oder Not rechtzeitig abzuwenden ist, ist der Platz der Caritas.
Das Verwaltungsamt am Bischöflichen Ordinariat ist die Dienststelle für Verwaltungsangelegenheiten der Pfarreien, der kirchlichen Einrichtungen und der Diözese Bozen-Brixen.
Das Diözesanökonomat ist für die wirtschaftliche Führung der Diözese Bozen-Brixen verantwortlich.