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Diözesaninstitut für den Unterhalt des Klerus 
Das Diözesaninstitut für den Unterhalt des Klerus (DIUK) hat die Aufgabe, den Unterhalt der Priester, welche Dienst in der Diözese tun oder sich im Ruhestand befinden, durch monatliche Zahlungen zu garantieren. Bei seiner Gründung im Jahre 1987 wurde dem DIUK ein großer Teil der ehemaligen Pfarreivermögen, welche für den Lebensunterhalt der Priester bestimmt waren, übertragen. Die anvertrauten Güter werden nach wirtschaftlichen Kriterien verwaltet, wobei der erwirtschaftete Reinerlös gänzlich für die Priesterbesoldung verwendet wird. Das DIUK beschäftigt sich daher mit den beiden zentralen Arbeitsbereichen Priesterbesoldung und Vermögensverwaltung. Beim DIUK gibt es auch eine Beratungsstelle für Soziales, wo allen Priestern Auskünfte über die Klerusrente oder über andere Sozialleistungen erteilt werden.
Kontakt: Diözesaninstitut für den Unterhalt des Klerus  (DIUK) Domplatz 3 39100 Bozen Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
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