Pastoralbesuche » Ablauf 

Ablauf   versione testuale

Der Pastoralbesuch des Diözesanbischofs erfolgt entweder auf der Ebene der Seelsorgeeinheit oder – wo diese noch nicht errichtet ist – auf der Ebene des Dekanates. Bei beiden Varianten feiert der Herr Bischof im Laufe des Pastoralbesuches in jeder Pfarrei der Seelsorgeeinheit bzw. des Dekanates eine Eucharistiefeier. Der Sekretär des Herrn Bischofs organisiert zusammen mit dem zuständigen Moderator bzw. Dekan den Besuch des Herrn Bischofs vor Ort
 
1.1   Der Herr Bischof eröffnet seinen Besuch in der Seelsorgeeinheit bzw. im Dekanat, indem er am Freitag in die Seelsorgeeinheit bzw. in das Dekanat fährt. Auf dem Programm steht an diesem Tag Folgendes:
1.1.1 Vormittag: Einzelgespräche mit den Priestern, Diakonen, Pfarrverantwortlichen und Pastoralassistentinnen und –assistenten (falls nicht vorher erfolgt).
1.1.2 Besuch der Ordensgemeinschaften in der Seelsorgeeinheit bzw. im Dekanat, eventuell mit gemeinsamem Mittagessen (der Besuch kann auch an einem anderen Tag erfolgen).
1.1.3 Freitagnachmittag (Schwerpunkt ist die Glaubensweitergabe an Kinder- und Jugendliche):
· 14.30 Uhr: Gespräch des Herrn Bischofs mit den Sakramentenkatechetinnen und –katecheten. Der Sekretär des Bischofs verfasst ein Protokoll vom Gespräch.
· 15.30 Uhr: Gespräch des Herrn Bischofs mit den Religionslehrerinnen und -lehrern. Der Sekretär des Bischofs führt vom Gespräch ein Protokoll.
· 17.00 Uhr: Besuch des Jugenddienstes (kann auch an einem anderen Tag erfolgen).
· 18.00 Uhr: Vesper bzw. Abendgebet oder Anbetungsstunde mit Jugendlichen der Seelsorgeeinheit bzw. des Dekanates (nur dort, wo dies Sinn macht und möglich ist – die Feier kann gegebenenfalls auch an einem anderen Tag stattfinden).
 
1.2   Am Samstag steht Folgendes auf dem Programm des Pastoralbesuches:
1.2.1 09.00 Uhr: Besuch des Herrn Bischofs von sozialen Einrichtungen in der Seelsorgeeinheit bzw. im Dekanat wie Alten- und Pflegeheime.
1.2.2 11.00 Uhr: Aussprache des Herrn Bischofs mit den Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeistern. Der Sekretär des Bischofs verfasst ein Protokoll von der Aussprache.
1.2.3 14.30 Uhr: Treffen des Herrn Bischofs mit dem Pfarreienrat sowie den Pfarrgemeinderäten der Seelsorgeeinheit bzw. des Dekanates. Schwerpunkt der Aussprache ist die Glaubensweitergabe sowie die Kooperation der Pfarreien der Seelsorgeeinheit bzw. im Dekanat. Ein Moderator/eine Moderatorin übernimmt die Gesprächsleitung (Pfarrgemeindeberater/in oder andere Person). Am Gespräch nehmen die Priester, Diakone und Pastoralassistent/inn/en, die in der Seelsorgeeinheit bzw. im Dekanat tätig sind, nicht teil. Der Sekretär des Bischofs führt vom Gespräch ein Protokoll.
 
1.3   Am Samstagabend und am Sonntagvormittag feiert der Herr Bischof die Eucharistie in zwei verschiedenen Pfarreien der Seelsorgeeinheit bzw. des Dekanates und trifft sich anschließend mit den Gläubigen der Pfarrei. Zu diesem Treffen sind besonders auch die Vereine und Verbände eingeladen.
 
1.4   An den folgenden Samstagen und Sonntagen besucht der Herr Bischof die anderen Pfarreien der Seelsorgeeinheit bzw. des Dekanates, feiert die Eucharistie und trifft sich mit der Pfarrbevölkerung. Wenn nötig, holt er am Samstagvormittag Besuche und Gespräche nach, die bisher nicht erfolgt sind (soziale Einrichtungen, Jugenddienste, Bürgermeister bzw. Bürgermeisterinnen).