Pastoralbesuche » Vor- und Nachbereitung 

Vor- und Nachbereitung   versione testuale

1.     Vorbereitung in der Seelsorgeeinheit bzw. im Dekanat 
1.1   Der Seelsorgeamtsleiter gibt ein halbes Jahr vor dem Besuch des Herrn Bischofs im Pfarreienrat bzw. in der durch die PGR-Vorsitzenden erweiterten Dekanatskonferenz erste Informationen zum Pastoralbesuch (Ziele und Ablauf) und verteilt an die Vertreterinnen bzw. Vertreter jeder Pfarrei die Fragebögen, die nach zwei Monaten ausgefüllt an den Moderator bzw. Dekan zurückzusenden sind.
1.2   Der Moderator bzw. Dekan schreibt einen Bericht zur pastoralen Situation in der Seelsorgeeinheit bzw. im Dekanat und erwähnt, worauf beim Pastoralbesuch besondere Aufmerksamkeit gelegt werden sollte. Dabei geht er besonders auf die religiöse Situation und auf die Frage ein, wie es bisher gelungen ist, die Zusammenarbeit zwischen den Pfarreien zu fördern. Der Moderator bzw. Dekan leitet die Fragebögen der Pfarreien und seinen Bericht dem Herrn Bischof weiter. Ebenso übermittelt er das pastorale Programm, falls ein solches in der Seelsorgeeinheit bzw. im Dekanat erarbeitet wurde (spätestens drei Monate vor dem Pastoralbesuch).
1.3   Der Pfarreienrat und die einzelnen Pfarrgemeinderäte erhalten eine Vorlage, mit der sie das Gespräch des Pfarreienrates und der Pfarrgemeinderäte mit dem Herrn Bischof vorbereiten können. Die Vorlage wird vom Seelsorgeamt zwei Monate vor dem Pastoralbesuch zugeschickt. Das Gespräch selbst findet am Beginn des Pastoralbesuches am Samstagnachmittag von 14.30 bis 16.30 Uhr statt.
1.4   Die Pfarreien der Seelsorgeeinheit bzw. des Dekanates erbitten in den Wochen vor dem Pastoralbesuch Gottes Geist, damit der Pastoralbesuch des Herrn Bischofs gute Früchte bringt.
 
 
 
2.     Vorbereitung des Herrn Bischofs und der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter am Ordinariat
2.1   Das bischöfliche Sekretariat scannt die ausgefüllten Fragebögen sowie den Bericht des Moderators bzw. des Dekans und das pastorale Programm der Seelsorgeeinheit bzw. des Dekanates ein und mailt sie allen Mitgliedern des „Kurienrates +“ zu. (Der Kurienrat + setzt sich zusammen aus: den Mitglieder des Kurienrates, Referentin für Pfarrgemeinde, Referentin für Katechese, Referent für Liturgie und Verkündigung, Referent für Pfarrgemeindeberatung, Referent für Ehe und Familie, Referent für theologische Erwachsenenbildung, Referent für Kinderseelsorge, Jugendseelsorge und Jugenddienste) zu (spätestens zwei Monate vor dem Pastoralbesuch). Diese lesen die Texte durch und achten dabei besonders auf die Rückmeldungen zu jenem Bereich, der ihre Tätigkeit betrifft.
2.2   Bei einer Sitzung des „Kurienrates +“ bereiten die Amtsleiter bzw. Referatsleiter zusammen mit dem Herrn Bischof den Pastoralbesuch vor (spätestens ein Monat vor dem Pastoralbesuch).
 
 
3.     Nachbereitung 
3.1   Zusammen mit dem „Kurienrat +“ hält der Herr Bischof einen Rückblick auf den Pastoralbesuch. Dabei bespricht der Herr Bischof mit den Amtsleitern bzw. Referatsleitern, welche Interventionen in der besuchten Seelsorgeeinheit bzw. im besuchten Dekanat nötig sind. Schließlich werden Anregungen für den Abschlussbrief des Herrn Bischofs gesammelt. Dabei werden Anregungen für das pastorale Programm in der Seelsorgeeinheit bzw. Dekanat gegeben. Der Abschlussbrief des Bischofs soll die Glaubensvertiefung und die kooperative Pastoral fördern.
3.2   Der Herr Bischof erstellt den Abschlussbrief. Dieser wird allen Pfarrern und Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte und des Pfarreienrates zugestellt.
3.3   Ein Jahr nach Erhalt des Briefes bittet das bischöfliche Sekretariat den Pfarreienrat bzw. die durch die PGR-Vorsitzenden erweiterte Dekanatskonferenz dem Herrn Bischof zu berichten, wie es gelungen ist, die Anregungen des Herrn Bischofs umzusetzen. Der Bericht soll innerhalb von zwei Monaten abgegeben werden.
3.4   Nach dem Bischofsbesuch bzw. parallel dazu erfolgt die Visitation der Vermögensverwaltung der einzelnen Pfarreien durch den Leiter des Verwaltungsamtes.