Zusammenhang zwischen dem Glauben und Ehe
Am 26. Januar 2013 hat Papst Benedikt XVI. in seiner Ansprache an die Richter der Römischen Rota die Frage des Verhältnisses zwischen Glauben und Ehe behandelt, er stellte die Frage, ob zur sakramentalen Gültigkeit einer Ehe der persönliche Glauben der Partner eine notwendige Voraussetzung sei?
„Die Glaubenskrise in der Welt ist Ursache auch für die Krise von Ehe und Familie. Nach kirchlichem Verständnis sei die Ehe ein lebenslanger und unwiderruflicher Bund zwischen einem Mann und einer Frau, der für Getaufte den Rang eines Sakramentes erhalte….Freilich tue sich die heute von einem ethischen und religiösen Relativismus geprägte Kultur schwer mit dem Gedanken einer lebenslangen Bindung, in der sie einen Widerspruch zu Freiheit und Selbstverwirklichung sehe. Der vorherrschenden Mentalität zufolge müsse man Verbindungen jederzeit unterbrechen können.
Zwar setze eine sakramentale Ehe zum Zweck der Gültigkeit nicht den persönlichen Glauben der Eheleute voraus, …aber mangelnder Glaube könne dem Wohl der Ehe und der Eheleute schaden.“ (Oss. Rom. dt. 1.2.2013)
Gelegentlich des Weihnachtsempfanges für die röm. Kurie, am 21.12.2012, ging der Papst auf die Frage nach der Bindungsfähigkeit oder nach der Bindungslosigkeit des Menschen ein. „Kann der Mensch sich lebenslang binden? Ist das seinem Wesen gemäß? Widerspricht es nicht seiner Freiheit und der Weite seiner Selbstverwirklichung? Wird der Mensch er selber, indem er für sich selbst bleibt und zum anderen nur Beziehungen eingeht, die er jederzeit wieder abbrechen kann? Ist die Bindung für ein Leben lang Gegensatz zur Freiheit?“
Dann fügt der Papst ein Argument ein, das meistens verdrängt wird, nämlich die Frage, ob und wie viel eine eheliche Bindung an Opfer und Leiden verträgt: „Ist die Bindung auch des Leidens wert?“
Seine Antwort: „Die Absage an die menschliche Bindung, die sich von einem falschen Verständnis der Freiheit und der Selbstverwirklichung her wie in der Flucht vor der Geduld des Leidens immer mehr ausbreitet, bedeutet, dass der Mensch in sich bleibt und sein Ich letztlich für sich selbst behält, es nicht wirklich überschreitet. Aber nur im Geben seiner Selbst kommt der Mensch zu sich selbst, und nur indem er sich dem anderen, den anderen, den Kindern, der Familie öffnet, nur indem er im Leiden sich selbst verändern lässt, entdeckt er die Weite des Menschseins“.
Die eheliche Bindung ist wesentlich Überschreitung seiner selbst und Hinwendung zum Partner. Noch vor der theologischen Ebene als Sakrament ist die Ehe bereits in ihrer natürlichen Realität eine unauflösliche Bindung zwischen Mann und Frau, wie im Codex des kirchlichen Rechts (can. 1055 § 1) festgehalten ist.
Weil die sakramentale Ehe auf dieser natürlichen Realität aufbaut, „ist der persönliche Glaube der Partner für die Sakramentalität nicht unbedingt erfordert; als Mindestvoraussetzung ist die Absicht verlangt, das zu tun, was die Kirche mit dem Sakrament der Ehe verbindet.
Erst das Fehlen jeglicher religiösen Überzeugung und die Ablehnung dessen, was die Kirche mit dem Sakrament der Ehe will, kann eine Ehe kirchlich ungültig machen.
Im Bereich des Ehegerichtes unserer Diözese (im kirchlichen Regionalgerichtes Nord-Ost eingebunden), ergibt sich folgende Aufstellung.