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Die Ehe nach katholischer Lehre

Für katholische Christen hat die eheliche Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau wesentlich einen religiösen Bezug. Durch den Willen der Ehepartner, miteinander eine von lebenslanger Treue geprägte Gemeinschaft zu bilden, sind sie in besonderer Weise befähigt und berufen, ein sichtbares Zeichen der unverbrüchlichen Zuwendung Gottes zu uns Menschen zu setzen und namentlich auf den unwiderruflichen Bund zwischen Christus und der Kirche sinnbildlich hinzuweisen. Aus diesem Zeugnis-Charakter der christlichen Ehe ergibt sich, dass sie durch keine menschliche Macht, sondern nur durch den Tod aufgelöst werden kann. Nach fester Überzeugung der katholischen Kirche gründet dieses Verständnis der Ehe auf dem Willen Christi und seiner klaren Weisung: "Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen." (Mt 19,6; Mk 10,9)

Zwischen Getauften kann es keinen gültigen Ehevertrag geben, ohne dass er nicht zugleich Sakrament ist. Katholiken sind verpflichtet, die Ehe in der kanonischen (kirchlichen) Form zu schließen.