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Amtliches aus der Diözese Bozen-Brixen

Weisungen für die Gottesdienste in der Heiligen Woche

Amtliches aus der Diözese Bozen-Brixen

Die Fastenzeit führt uns auf Ostern hin. So wie in diesen Tagen werden auch die Gottesdienste in der Karwoche und am Osterfest hinter verschlossenen Türen unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefeiert werden. Die Gläubigen sollen sich daheim als Hausgemeinschaft versammeln oder sich allein im Gebet mit der ganzen Kirche verbinden. Für diese Hausgottesdienste werden Vorlagen zur Verfügung gestellt, die über die Homepage der Diözese aufrufbar sind.

Zudem können die Gläubigen die Liturgie auch über die Medien mitverfolgen, entweder über den Pfarrsender, die Kirchensender oder andere Medien. Der Gottesdienst muss live übertragen werden und kann nicht aufgenommen und zeitversetzt gesendet werden. Die Gläubigen sollen über die Gottesdienstzeiten informiert werden, damit sie sich im Gebet miteinander verbinden können.

Jeder Priester soll nur einem einzigen Gottesdienst vorstehen, vorzugsweise an dem Ort, an dem er wohnt. Am Beginn des Triduums läuten alle Glocken aller Kirchen in unserer Diözese am Gründonnerstag um 18.00 Uhr für zehn Minuten. Dasselbe geschieht in der Osternacht um 22.00 Uhr und am Ostersonntag um 12.00 Uhr. Sie verkünden den Höhepunkt des Kirchenjahres und verbinden uns im Gebet und in der Hoffnung mit Jesus Christus, dem Gekreuzigten und Auferstandenen.

Die Italienische Bischofskonferenz hat ausgehend von zwei Dekreten der vatikanischen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung Weisungen erlassen, wie die Gottesdienste in der Heiligen Woche gefeiert werden sollen. Im Folgenden werden die wichtigsten wiedergegeben.

  • Die Liturgie am Palmsonntag findet ausschließlich innerhalb des Kirchenraumes statt. Daher ist die erste Form, die im Messbuch für den Beginn vorgesehen ist, nicht geeignet.
     
  • Die Chrisammesse am Gründonnerstag wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Italienische Bischofskonferenz wird dafür einen gemeinsamen Termin vorschlagen. Im Notfall steht es den Priestern zu, Öl für die Krankensalbung zu weihen, falls sie keines mehr haben.
     
  • Bei der Feier des Letzten Abendmahls am Gründonnerstag entfällt die Fußwaschung. Ebenso wird am Ende des Gottesdienstes keine Prozession mit dem Allerheiligsten durch die Kirche gehalten. Dieses wird im Tabernakel aufbewahrt. Anstelle der nächtlichen Anbetung („Ölbergstunde“) kann eine nichteucharistische Andacht als Hausgottesdienst gefeiert werden.
     
  • Bei der Feier des Karfreitags wird bei den Großen Fürbitten folgende Fürbitte zusätzlich zwischen der 9. Fürbitte (Für die Regierenden) und der 10. Fürbitte (Für alle notleidenden Menschen) eingeführt:

Lass uns auch beten,

dass Gott, der allmächtige Vater,

die Welt befreie von den Leiden der gegenwärtigen Zeit:

er beende die Pandemie und unterdrücke den Hunger,

er schenke Frieden und besiege Hass und Gewalt,

er gebe Heilung den Kranken,

Kraft und Ausdauer allen, die in Medizin und Pflege tätig sind,

Hoffnung und Trost den Familien

und ewiges Leben jenen, die der Tod aus dem Leben gerissen hat.

(Beuget die Knie. – Stille – Erhebet euch.)

Allmächtiger, ewiger Gott,

du Trost aller Leidenden,

du Halt für die von Schmerz Geplagten,

höre das Rufen der ganzen Menschheit,

die von Unheil heimgesucht wird:

rette uns aus den gegenwärtigen Nöten

und gib, dass wir uns in Christus geborgen wissen,

der Arzt ist für Leib und Seele.

So können wir jenen Trost erfahren,

den er allen Betrübten verheißen hat.

Darum bitten wir durch Christus, unseren Herrn.

  • Die Kreuzverehrung erfolgt ohne Berührung des Kreuzes mit einer Verneigung.
     
  • Die Feier der Osternacht findet ausschließlich im Innern des Kirchenraumes statt. Das Entzünden des Feuers, die Prozession mit der Osterkerze sowie die Taufe(n) entfallen. Die Feier beginnt mit dem Entzünden der Osterkerze, mit dem feierlichen Osterlob (Exsultet), gefolgt vom Wortgottesdienst, der Erneuerung der Taufversprechen und der Eucharistiefeier.
     
  • Der Gottesdienst am Ostersonntag wird wie vorgesehen gefeiert.

Alle diese Feiern können nur im engsten Kreis der wichtigsten liturgischen Dienste gefeiert werden. Zusätzlich dürfen maximal zwei Personen anwesend sein, welche sich um die Übertragung des Gottesdienstes über die Medien kümmern, falls dies möglich ist. Alle Anwesenden sollen gesund sein und mindestens einen Meter Abstand voneinander halten. 

Wort-Gottes-Feiern unter der Leitung eines Diakons oder Laien, die für die Kartage geplant waren, entfallen in der Regel. Sie können stattfinden, wenn die Feier über die Medien direkt übertragen wird.

Bezüglich der religiösen Bräuche rund um die Heilige Woche gilt Folgendes: Wenn es den Gläubigen möglich ist, am Palmsonntag Ölzweige oder grüne Zweige bzw. am Ostersonntag Osterspeisen im Haus herzurichten, dann erfolgt die Segnung entweder im Rahmen des Gottesdienstes, der über die Medien übertragen wird, oder im eigenen Hausgottesdienst. Weihwasser wird zu Ostern nicht verteilt. Die Kirchen sollen den gegebenen Möglichkeiten entsprechend unter Beachtung der geltenden Vorsichtsmaßnahmen geschmückt werden.


+ Ivo Muser, Bischof
Eugen Runggaldier, Generalvikar