5 Promille für die kirchlich-sozialen Organisationen
Jeder Steuerzahler in Italien hat die Möglichkeit, mit einer Unterschrift auf der Steuererklärung acht Promille der schon einbezahlten Einkommenssteuer der Katholischen Kirche, anderen Religionsgemeinschaften oder dem Staat zufließen zu lassen. Die Gelder werden dann vom Staat aufgrund der abgegebenen Unterschriften aufgeteilt. In Südtirol werden von der katholischen Kirche mit den „8-Promille-Geldern“ unter anderem Seelsorgedienste und soziale Projekte unterstützt sowie die Priester entlohnt.
4,4 Millionen Euro für Seelsorge, Caritas, Kirchenrestaurierungen und Priester
Auch in unserer Diözese wird mit den 8-Promille-Mitteln Vieles verwirklicht und unterstützt: Etwa eine Million Euro wird in die Seelsorge im weitesten Sinn, wie zum Beispiel die Jugenddienste, die Familienberatung oder die Aus- und Weiterbildung des Klerus investiert. Die Caritas erhält ebenfalls ca. eine Million Euro aus dem 8-Promille-Fonds zugewiesen und verwendet diese Gelder für Menschen in Notsituationen, die Unterstützung und Beratung brauchen, um ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen. Zusätzlich helfen die Gelder, die Aus- und Weiterbildungen für die zahlreichen Freiwilligen zu finanzieren, die den Mitmenschen Beistand leisten und die vielen Dienste der Caritas erst ermöglichen. Pro Jahr werden damit auch Projekte in den Pfarreien, wie zum Beispiel die Sanierung von Kirchen, unterstützt. 2,3 Millionen Euro aus dem 8-Promille-Fonds fließen in die Priesterbesoldung und sind dafür eine wichtige Finanzquelle.
Unterschrift bringt keine Mehrkosten - 8 Promille auch ohne Steuererklärung
Obwohl für den Steuerzahler keine Mehrkosten anfallen, wird es immer schwieriger, Menschen zur Unterschrift dieser Zweckbestimmung zu motivieren. Vor allem jene Menschen, die keine Steuererklärung einreichen und nur das Modell CU haben, wissen oft nicht, dass auch sie die acht Promille zuweisen können. Es reicht dafür das Formblatt, das dem Modell CU beiliegt. Rentner, die kein Modell CU vom Fürsorge-Institut INPS erhalten haben, können ihre Unterschrift mittels Formular abgeben, das in allen Pfarreien aufliegt. Dieses kann dann bei der Post oder dem CAF (Steuerbeistandszentrum) des KVW abgegeben werden.
8 Promille plus weitere 5 Promille
Zusätzlich zu den 8 Promille ist es seit 2006 möglich, weitere fünf Promille sozialen Einrichtungen zuzuweisen. Auch diese Zuweisung kostet den Steuerzahler nichts, ist aber für die Einrichtungen eine große Hilfe. Viele kirchlich soziale Vereine und Verbände wie zum Beispiel die Caritas engagieren sich täglich für die Anliegen bedürftiger Menschen oder einfach im sozialen Bereich.
Ab 30. April „Precompilato“
Seit April kann die Steuererklärung bei den Steuerbeistandszentren oder beim Steuerberater abgefasst werden und ab dem 30. April ist auch die vorausgefüllte Steuererklärung („Precompilato“) online einsehbar und kann von den Steuerpflichtigen selbst abgegeben werden. Selbstverständlich kann die Unterschrift für die Zweckbestimmung der 8 Promille- sowie die 5 Promille-Zuweisung auch bei der vorausgefüllten Steuererklärung geleistet werden.