1. Einführung
- Diese Richtlinie wendet sich an alle Frauen und Männer, die sich im Pfarreienrat der Seelsorgeeinheit für eine verstärkte Zusammenarbeit der einzelnen Pfarrgemeinden einsetzen. Sie tragen zur Bildung des lebendigen Leibes Christi bei und dafür, dass Christus in dieser Welt und für diese Welt erfahrbar wird.
- Die Seelsorgeeinheit ist ein Ort, wo die Gegenwart Christi in den zwischenmenschlichen Beziehungen besonders zum Tragen kommt: „Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen“ (Mt 18,20). Die Zusammenarbeit eröffnet neue Räume für alle, die durch ihren Einsatz für den Glauben und die gelebte Nächstenliebe das Reich Christi jeden Tag aufbauen.
- Der Pfarreienrat ist »Ausdruck der solidarischen Verantwortung aller Pfarreien der Seelsorgeeinheit für die lebendige Entwicklung der Kirche auf ihrem Territorium. Er stärkt die lebendigen Gemeinschaften an den jeweiligen Orten, indem er die Tätigkeiten der Pfarreien untereinander koordiniert, Synergien und Kooperationen schafft und überpfarrliche Initiativen fördert« (Das Miteinander im Leitungsdienst in der Pfarrseelsorge, FDBB 2021 169-186, Nr. 48).
2. Die Seelsorgeeinheit und der Pfarreienrat
- Die Seelsorgeeinheit ist ein Zusammenschluss rechtlich eigenständig bleibender benachbarter Pfarreien. Sie wird vom Diözesanbischof errichtet.
- Der Diözesanbischof ernennt einen Priester zum Leiter der Seelsorgeeinheit, dessen Aufgabe es ist, die Pastoral in der Seelsorgeeinheit zu leiten.
- Das wichtigste Beratungs- und Entscheidungsgremium der Seelsorgeeinheit ist der Pfarreienrat (vgl. Statuten, FDBB 2021 91-104). Er erarbeitet das pastorale Programm der Seelsorgeeinheit (vgl. Statuten 9.) und sorgt für dessen Umsetzung. Er sorgt dafür, dass den Ehrenamtlichen der Seelsorgeeinheit zugeschnittene Weiterbildungsangebote zugänglich gemacht werden.
- Die Beschlüsse des Pfarreienrates sind für die in der Seelsorgeeinheit zusammengeschlossenen Pfarreien bindend.
3. Das pastorale Programm der Seelsorgeeinheit
- Der Grundauftrag der Mitglieder des Pfarreienrates besteht darin, Christinnen und Christen der gesamten Seelsorgeeinheit einander nahe zu bringen und in die Freude an der Glaubensvermittlung einzubinden. Die Situation der einzelnen Pfarrgemeinden wird zu einem Anliegen aller: „Freut euch mit den Fröhlichen und weint mit den Weinenden!“ (Röm 12,15) Durch die Erarbeitung und Weiterentwicklung eines gemeinsamen pastoralen Programms, das alle beteiligten Pfarrgemeinden mit ihren Stärken und Bedürfnissen berücksichtigt, wird ein gemeinsamer missionarischer Weg angestrebt und die Erneuerung im Glauben gefördert.
- In der Planung des gemeinsamen pastoralen Programms wird gleichermaßen der Solidarität und Subsidiarität Rechnung getragen: es soll ein Ausgleich entstehen zwischen dem, was alle Pfarrgemeinden für- und miteinander tun, und dem, was in der Verantwortung jeder einzelnen steht. In allen Pfarreien sollen die Grundvollzüge der Kirche, das heißt die Verkündigung, die Liturgie und die Caritas lebendig bleiben und gefördert werden. Um die einzelnen Pfarreien hier zu unterstützen und zu entlasten, sollen Aufgaben gemeinsam auf Ebene der Seelsorgeeinheit abgedeckt und Synergien gefunden werden.
- Wesentlicher Bestandteil des pastoralen Programmes ist die Aus- und Weiterbildung der Ehrenamtlichen. Sie wird grundsätzlich auf Ebene der Seelsorgeeinheit geplant und angeboten, um Synergien sowie Vernetzung und Austausch unter den Ehrenamtlichen der einzelnen Pfarreien zu fördern. Die Fachausschüsse des Pfarreienrates unterstützen die Erarbeitung des Bildungsprogrammes, vor allem indem sie den entsprechenden Bedarf in ihrem Themenbereich erheben und einbringen. In der Planung der Aus- und Weiterbildung der Ehrenamtlichen wird der Pfarreienrat von der Cusanus-Akademie unterstützt, insbesondere im Rahmen der Angebote des Diözesanen Bildungsweges.
4. Die Zusammensetzung, der Vorsitz und die Organe des Pfarreienrates
- Die Pfarrgemeinderäte der Pfarreien der Seelsorgeeinheit wählen jeweils ein bis zwei vertretende Personen für den Pfarreienrat, wobei wenigstens eine dem Pfarrgemeinderat selbst angehören muss (vgl. Statuten 5.). Diese Person ist die oder der Pfarrgemeinderatsvorsitzende oder deren Stellvertretung.
- Von Amts wegen Mitglieder des Pfarreienrates sind die Pastoralassistentinnen und die Pastoralassistenten (vgl. Rahmenordnung, FDBB 2009 402-409), sofern sie auf Ebene der Seelsorgeeinheit wirken (vgl. Synode 399), sowie die in den Pfarreien der Seelsorgeeinheit tätigen Diakone, Pfarrer und Pfarrseelsorger. Je nach pastoraler und persönlicher Situation können zudem auch die in den Pfarreien tätigen Seelsorger zu den Sitzungen des Pfarreienrates geladen werden.
- Der oder die Vorsitzende des Pfarreienrates (vgl. Statuten 15.-16.) nimmt eine zentrale Rolle in der Zusammenarbeit unter den Pfarreien ein. Sie oder er koordiniert die Sitzungen des Rates und ist die erste Ansprechperson für den Leiter der Seelsorgeeinheit und die diözesanen Ämter. Sie oder er repräsentiert zusammen mit dem Leiter der Seelsorgeeinheit den Pfarreienrat nach außen und weiß sich für das kirchliche Leben mitverantwortlich.
- Der Ausschuss des Pfarreienrates besteht aus zwei bis vier Personen, die vom Pfarreienrat aus dessen Mitte gewählt sind, der oder dem Vorsitzenden des Pfarreienrates sowie dem Leiter der Seelsorgeeinheit (vgl. Statuten 17.). Der Ausschuss hat die Aufgabe, die laufenden Geschäfte zu führen, die Sitzungen des Rates vor- und nachzubereiten und für die Umsetzung dessen Beschlüsse zu sorgen (vgl. Statuten 18.).
- Für besondere pastorale Bereiche richtet der Pfarreienrat Fachausschüsse ein oder bestimmt verantwortliche Personen. Deren Aufgabe ist es, Vorschläge für die Pastoral in der Seelsorgeeinheit in Hinblick auf das pastorale Programm auszuarbeiten und dem Pfarreienrat vorzulegen (vgl. Statuten 23.-26.). Die Fachausschüsse erheben für ihren Bereich den Bedarf an Aus- und Weiterbildung der Ehrenamtlichen und bringen dies in die Planung des Bildungsangebotes der Seelsorgeeinheit ein.
5. Die Fachausschüsse des Pfarreienrates
- Die Beauftragten im Pastoralteam (vgl. Richtlinie, FDBB 2021 161-164 und Statuten 20.) der beteiligten Pfarreien sind von Amts wegen Mitglieder der entsprechenden Fachausschüsse der Seelsorgeeinheit. Zusammen mit ihnen werden die Fachausschüsse auch von anderen vom Pfarreienrat bestimmten Personen gebildet, die nicht unbedingt dem Pfarreienrat selbst angehören müssen. Mindestens ein Mitglied jedes Fachausschusses soll auch dem Pfarreienrat angehören, um einen angemessenen Informationsfluss zu fördern.
- In jeder Seelsorgeeinheit werden schrittweise folgende Fachausschüsse gebildet: Liturgie, Sakramentenkatechese, Caritas. Weiters werden auch folgende Fachausschüsse empfohlen: Familie, Kinder und Jugend. Es liegt im Ermessen des Pfarreienrates, nach Bedarf auch andere Fachausschüsse zu bilden.
- Der Fachausschuss Liturgie fördert das liturgische Leben in der Seelsorgeeinheit. Er erstellt (unter Berücksichtigung der Richtlinien für die Liturgie in Seelsorgeeinheiten, FDBB 2020 128-137) die Gottesdienstordnung, die vom Pfarreienrat in Kraft gesetzt wird. Er unterstützt und vernetzt die liturgischen Dienste und erhebt den entsprechenden Bildungsbedarf. Der Fachausschuss hält Kontakt mit dem Referat für Liturgie des Seelsorgeamtes und erhält von diesem Beratung und Unterstützung.
- Der Fachausschuss für Sakramentenkatechese erarbeitet den konkreten Plan für die Sakramentenkatechese der Initiationssakramente (Taufe, Firmung, Eucharistie) auf Ebene der Seelsorgeeinheit. Er ermöglicht und fördert den Erfahrungsaustausch zwischen den Verantwortlichen und Mitarbeitenden in der Sakramentenkatechese und erhebt den entsprechenden Bildungsbedarf. Er hält Kontakt mit dem Amt für Schule und Katechese und erhält von diesem Beratung und Unterstützung.
- Der Fachausschuss Caritas fördert die tätige Nächstenliebe als Sendung jedes Einzelnen, der Pfarrgemeinde und der Seelsorgeeinheit. Er hilft, die Lebenssituation der Menschen, ihre Nöte und Schwierigkeiten zu hören und gemeinsam Lösungen dafür zu finden. Er erarbeitet Ziele, setzt Schwerpunkte, fördert den Austausch, unterstützt beim Aufbau von Netzwerken und erhebt den Bildungsbedarf der ehrenamtlichen Mitarbeitenden. Der Fachausschuss hält Kontakt mit der diözesanen Caritas (vor allem mit der Dienststelle Pfarrcaritas und Freiwilligenarbeit) und erhält von dieser Beratung und Unterstützung.
- Der Fachausschuss Familie berät über die Situation und die Bedürfnisse der Familien im Einzugsgebiet der Seelsorgeeinheit und erhebt den Bedarf an Weiterbildungsangeboten für ehrenamtliche Mitarbeitende. Der Fachausschuss Familie gibt dem Pfarreienrat Impulse für die pastorale Arbeit und das pastorale Programm. Er unterstützt die Familienpastoral in den Pfarrgemeinden, fördert die Zusammenarbeit zwischen diesen und pflegt den Austausch mit familiennahen Organisationen. Der Aufbau von Fachausschüssen für Familie wird vom Amt für Ehe und Familie begleitet und unterstützt.
- Der Fachausschuss für Kinder und Jugend berät über die Situation und die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen in der Seelsorgeeinheit gemeinsam mit den unterschiedlichen Akteuren und Akteurinnen der Kinder- und Jugendarbeit. Er sucht nach Möglichkeiten der Kinder- und Jugendpastoral in den Pfarrgemeinden und auf Ebene der Seelsorgeeinheit und bietet den Rahmen, um gemeinsam Ideen zu entwickeln und auszuprobieren. Er gibt dem Pfarreienrat Impulse für die pastorale Arbeit und das pastorale Programm und erhebt den Bedarf an Weiterbildung für die ehrenamtlichen Mitarbeitenden. Der Aufbau von Fachausschüssen für Kinder- und Jugend wird vom Amt für Ehe und Familie unterstützt und begleitet.
6. Die Begleitung der in einer Seelsorgeeinheit zusammengeschlossenen Pfarreien seitens der diözesanen Ämter und Referate geschieht bevorzugt auf Ebene des Pfarreienrates und dessen Fachausschüsse.
7. Die Finanzierung der Initiativen und Projekte der Seelsorgeeinheit wird gewöhnlich von den Pfarreien der Seelsorgeeinheit gemeinsam getragen, wobei normalerweise eine Aufteilung der Spesen nach einem gemeinsam vereinbarten Schlüssel (z.B. Anzahl der Einwohner) unmittelbar erfolgt. Es kann aber auch eine gemeinsame Kasse gebildet werden, die als Kostenstelle in der Buchhaltung einer der Pfarreien geführt wird. Im Pfarreienrat wird darüber jährlich Rechenschaft gegeben.
8. Es ist eine Kernaufgabe der Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Pfarreien, nach jeder Sitzung des Pfarreienrates den eigenen Pfarrgemeinderat über die behandelten Themen und die getroffenen Entscheidungen ausführlich zu informieren. Die Protokolle der Sitzungen des Pfarreienrates werden im Pfarrarchiv der Pfarrei aufbewahrt, wo der Leiter der Seelsorgeeinheit Pfarrer ist, und sind dort für alle Mitglieder des Pfarreienrates einsehbar.
In Kraft gesetzt am Fest der Darstellung des Herrn, 02.02.2022
Prot. Nr. 2022/42
+Ivo Muser, Bischof