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Pate oder Patin sein

Eine Patin/ein Pate begleitet das Kind, die bzw. den Jugendlichen oder den Katechumenen (Katechumenen sind erwachsene Taufbewerberinnen und Taufbewerber) auf dem Weg des Glaubens, bzw. auf dem Weg seines Lebens.

Sie/er vertritt einerseits die Kirche und ist eine wichtige Glaubenszeugin, ein wichtiger Glaubenszeuge.
Er /sie vertritt andererseits die Bewerberin bzw. den Bewerber vor der Kirche und bezeugt deren Willen und Bereitschaft, Christin bzw. Christ zu werden und danach zu leben.

Im Patenamt wird die Verantwortung der christlichen Gemeinde (Pfarrgemeinde) sichtbar, die Neugetauften zu begleiten und zu stärken. Daher ist besonders bei der Erwachsenentaufe sinnvoll, wenn ein Mitglied der Pfarrgemeinde das Patenamt übernimmt.

Bei Kindertaufen werden Patinnen und Paten gewählt, die einen guten Kontakt zur Familie haben. Sie müssen aber nicht aus dem Verwandtenkreis stammen. Ein enger Kontakt zur Familie ermöglicht den Patinnen und Paten ihre eigentlichen Aufgaben wahrzunehmen, nämlich die Eltern in der christlichen Erziehung der Kinder zu unterstützen und die Heranwachsenden auf ihrem Lebensweg zu begleiten.

 

Voraussetzungen für das Patenamt:

- Als Begleitperson im Glauben wird vorausgesetzt, dass sie selbst "ein Leben führt, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht" (Codex iuris canonici can. 874, §3). Die Patin/der Pate soll auch bemüht sein, den Glauben besser kennen zu lernen und aus dem Glauben zu leben.

- Eine Patin/ein Pate muss getauft und gefirmt sein und die Eucharistie empfangen haben, also vollwertiges Mitglied der katholischen Kirche sein.

- Aufgrund der Verantwortung ist vorgesehen, dass die Patin/der Pate mindestens 16 Jahre alt ist.

- Für das Patenamt wird nur eine Person vorgesehen, damit die Verantwortung klar einer einzigen Person zugeteilt ist. 

- Die Patin/ der Pate darf nicht Vater oder Mutter der Bewerberin/des Bewerbers sein.

 

Das Amt für Schule und Katechese hat ein Faltblatt mit Überlegungen zum Patenamt herausgegeben. Es ist im Amt kostenlos erhältlich und kann auch hier heruntergeladen werden.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich rechtzeitig an Ihren Pfarrer oder an eine Sakramentenkatechetin bzw. eine Sakramentenkatecheten Ihrer Pfarrei/ Seelsorgeeinheit. Sie können sich auch an das Amt für Schule und Katechese wenden (Kontakt siehe unten).

Kontakt

Amt für Schule und Katechese

Domplatz 2
39100 Bozen
Tel. +39 0471 306 205
(Schule und Religionsunterricht)
Tel. +39 0471 306 352 (Katechese)

E-Mail Schule und Religionsunterricht: schule.scuola(at)bz-bx.net
E-Mail Katechese: katechese.catechesi(at)bz-bx.net