Im Laufe des Pastoralbesuches feiert der Herr Bischof in jeder Pfarrei der Seelsorgeeinheit eine Eucharistiefeier. Der Sekretär des Herrn Bischofs organisiert zusammen mit dem Leiter der Seelsorgeeinheit den Besuch des Herrn Bischofs vor Ort.
Der Herr Bischof eröffnet seinen Besuch in der Seelsorgeeinheit, indem er am Freitag in die Seelsorgeeinheit kommt. Auf dem Programm steht an diesem Tag Folgendes:
- Vormittag: Einzelgespräche mit den Priestern, Diakonen, Pfarrverantwortlichen und Pastoralassistentinnen und –assistenten (falls nicht vorher erfolgt).
- Besuch der Ordensgemeinschaften in der Seelsorgeeinheit, eventuell mit gemeinsamem Mittagessen (der Besuch kann auch an einem anderen Tag erfolgen).
- Freitagnachmittag:
- Ab 14.30 Uhr: Treffen und Begegnungen, die orientiert an den Themen des Pastoralbesuches ausgewählt werden.
- 18.00 Uhr: Vesper bzw. Abendgebet oder Anbetungsstunde mit Jugendlichen der Seelsorgeeinheit (nur dort, wo dies Sinn macht und möglich ist – die Feier kann gegebenenfalls auch an einem anderen Tag stattfinden).
- Am Samstag steht Folgendes auf dem Programm des Pastoralbesuches:
- 09.00 Uhr: Besuch des Herrn Bischofs von sozialen Einrichtungen in der Seelsorgeeinheit wie Alten- und Pflegeheime.
- 11.00 Uhr: Aussprache des Herrn Bischofs mit den Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeistern. Der Sekretär des Bischofs verfasst ein Protokoll von der Aussprache.
- 14.30 Uhr: Treffen des Herrn Bischofs mit dem Pfarreienrat sowie den Pfarrgemeinderäten der Seelsorgeeinheit. Schwerpunkt sind die drei Themen des Pastoralbesuches sowie die Glaubensweitergabe und die Kooperation der Pfarreien der Seelsorgeeinheit. Ein Moderator/eine Moderatorin übernimmt die Gesprächsleitung (Vorsitzender/r des Pfarreienrates). Am Gespräch nehmen die Priester, Diakone und Pastoralassistent/inn/en, die in der Seelsorgeeinheit tätig sind, nicht teil. Der Sekretär des Bischofs führt vom Gespräch ein Protokoll.
- Am Samstagabend und am Sonntagvormittag feiert der Herr Bischof die Eucharistie in zwei verschiedenen Pfarreien der Seelsorgeeinheit und trifft sich anschließend mit den Gläubigen der Pfarrei. Zu diesem Treffen sind besonders auch die Vereine und Verbände eingeladen.
- An den folgenden Samstagen und Sonntagen besucht der Herr Bischof die anderen Pfarreien der Seelsorgeeinheit, feiert die Eucharistie und trifft sich mit der Pfarrbevölkerung. Wenn nötig, holt er am Samstagvormittag Besuche und Gespräche nach, die bisher nicht erfolgt sind (soziale Einrichtungen, Jugenddienste, Bürgermeister bzw. Bürgermeisterinnen).
- Zusammen mit der „Fachgruppe Pastoralbesuche“ hält der Herr Bischof einen Rückblick auf den Pastoralbesuch. Der Bischof berichtet von den Gesprächen und Erfahrungen und gibt, wo nötig, den Ämtern Anweisungen für Interventionen oder besondere Augenmerke. Insbesondere werden Rückmeldungen zu den drei Themen des Pastoralbesuches und zu den erarbeiteten pastoralen Programmen besprochen. Schließlich werden Anregungen für den Abschlussbrief des Herrn Bischofs gesammelt.
- Die drei in der Erarbeitung der pastoralen Programme involvierten Ämter und Referate besuchen noch einmal die Arbeitsgruppe in der Seelsorgeeinheit. Aufgrund der Rückmeldungen und Erfahrungen aus dem Pastoralbesuch werden die Programme überarbeitet. Konkrete Schritte und Verantwortliche für die Umsetzung werden benannt. Die pastoralen Programme werden dem Bischof vorgelegt.
- In einer Sitzung des Pfarreienrates wird Rückschau auf den Pastoralbesuch gehalten und die konkreten Schritte zur Umsetzung der pastoralen Programme beschlossen. Es werden Verantwortliche oder Arbeitsgruppen bestimmt, die sich um die Umsetzung der drei Programmes in der Seelsorgeeinheit kümmern.
- Der Herr Bischof erstellt den Abschlussbrief. In diesem wird das pastorale Programm bestätigt und je nach Bedarf weitere Akzente gesetzt. Der Brief wird allen Pfarrern und den Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte und des Pfarreienrates zugestellt.
- Ein Jahr nach Erhalt des Briefes besuchen die beauftragten Amtsleiter und Referenten die Seelsorgeeinheit. Der Stand der Umsetzung der pastoralen Programme wird mit den jeweiligen Verantwortlichen erörtert. Wo nötig wird Hilfestellung gegeben und weitere Schritte vereinbart.
- Zwei Jahre nach dem Bischofsbesuch bittet das bischöfliche Sekretariat den Pfarreienrat, dem Herrn Bischof zu berichten, wie es gelungen ist, die pastoralen Programme und die Anregungen des Herrn Bischofs umzusetzen. Der Bericht soll innerhalb von zwei Monaten abgegeben werden.
- Nach dem Bischofsbesuch bzw. parallel dazu erfolgt die Visitation der Vermögensverwaltung der einzelnen Pfarreien durch den Leiter des Verwaltungsamtes.