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Beratung bei Missbrauch

Beziehung, Respekt und Verantwortung: Dies sind die Leitbegriffe der Diözese im Umgang mit Menschen, die einen Missbrauch erlitten haben oder erleiden bzw. die einen Missbrauch beobachtet haben oder einen Verdacht melden. Die Präventionsarbeit ist geprägt von diesen Leitbegriffen, um das Wohl der Minderjährigen zu schützen und bestmöglich zu gewährleisten.

Die Diözese will eine Kultur der Aufmerksamkeit fördern, in den Beziehungen untereinander, im respektvollen Umgang miteinander und in der Wahrnehmung der Verantwortung. Die Diözese setzt sich für den Schutz der Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen ein, indem sie gezielte und wirksame Präventionsmaßnahmen ausarbeitet und umsetzt.

Darüber hinaus sieht die Diözese die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle durch eine wissenschaftliche Studie vor, um aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und eine bessere und dem Evangelium entsprechende Umgangsweise mit der Realität des Missbrauchs abzuleiten.

Grundsatzartikel zum Missbrauch in der Kirche (u.a. von Gottfried Ugolini): Abusi nella Chiesa, un problema di tutti (in italienischer Sprache)

Hier finden Sie die Ombudsstelle und den Dienst für den Schutz von Minderjährigen.

Diözesane Ombudsstelle

Die Diözese Bozen-Brixen hat eine Ombudsstelle eingerichtet, an die sich jene Personen wenden können, die innerhalb der Kirche einen Missbrauch durch einen Kleriker, einen Ordensmann, eine Ordensfrau oder durch eine im Dienst der Diözese stehende Person erlitten haben. Frau Dr. Maria Sparber ist die Ombudsfrau.

Diözesaner Dienst für den Schutz von Minderjährigen

Die Diözese hat einen Dienst für den Schutz von Minderjährigen und schutzbedürftigen Personen vor sexuellem Missbrauch und anderen Formen von Gewalt eingerichtet. Zu seinen Aufgaben gehört die Förderung und Unterstützung der Präventionsmaßnahmen. Diese Maßnahmen haben zum Ziel, das Wohl und den Schutz der Kinder und Jugendlichen sowie der schutzbedürftigen Erwachsenen zu gewährleisten.

Projekt

Die Diözese Bozen-Brixen hat sich 2023 für die Umsetzung des mehrjährigen Projektes „Mut zum Hinsehen“ entschieden. Das Projekt geht über die bisherigen Ansätze und Formen der Erhebung der Realität der Missbrauchsfälle im innerkirchlichen Bereich hinaus und will mit einer Zukunftsvision einen umfassenden organisationalen Transformationsprozess in Bewegung setzen.

Am 18. November 2024: Gebetstag für die Opfer von Missbrauch

Die italienische Bischofskonferenz (CEI) hat sich die Sensibilisierung zum Thema Missbrauch zum Anliegen gemacht und einen Gebetstag für die Opfer und Überlebenden von Missbrauch, für den Schutz von Minderjährigen und schutzbedürftigen Personen ins Leben gerufen. Der Gebetstag findet jährlich am 18. November statt.
 
Mit eigens gestalteten Unterlagen werden die Pfarrgemeinden und Gemeinschaften eingeladen, bei den Gottesdiensten der Anliegen zu gedenken: durch einen Text, eine Fürbitte und ein Gebet. Das Beten und Gedenken kann am Sonntag vor oder nach dem 18. November gemacht werden.

Vorlagen für das Gebet in den Pfarreien und in anderen kirchlichen Gemeinschaften:

Häufig gestellte Fragen zu Prävention und Missbrauch

Als sexuellen Missbrauch werden jene sexuellen Handlungen an und vor einem Mädchen oder Jungen bezeichnet, die gegen deren Willen vorgenommen werden. Aufgrund ihrer körperlichen, seelischen, geistigen, sprachlichen und sozialen Unterlegenheit können die Mädchen und Jungen diesen Handlungen nicht wissentlich zustimmen. Sie stehen außerdem in einem ungleichen Machtverhältnis gegenüber den Tätern und Täterinnen. Diese nützen ihre Vertrauens-, Macht- und Autoritätsposition aus, ihre eigenen Bedürfnisse nach Macht und Nähe auf Kosten der Kinder zu befriedigen.

Sexueller Missbrauch verletzt das Vertrauen, das ein Mädchen oder ein Junge in jene Person gesetzt hat, die sie bzw. ihn allmählich in eine Abhängigkeitsbeziehung verwickelt hat. Ein sexueller Missbrauch missachtet die Würde des Kindes als menschliche Person. Das Mädchen oder der Junge wird entmenschlicht und zum Objekt der eigenen Bedürfnisbefriedigung gemacht. Damit werden die Rechte der Kinder auf ein unversehrtes Aufwachsen, Freiheit, sexuelle Selbstbestimmung und das Recht auf ein Leben in Fülle (Joh 10,10) missachtet und ignoriert.

Sexueller Missbrauch umfasst eine ganze Bandbreite von Formen, die außer den genitalen Bereich auch alle anderen Bereiche miteinschließen. Sexueller Missbrauch kann mit oder ohne Körperkontakt erfolgen. Der Täter kann körperlichen Kontakt mit einem Mädchen oder Jungen spielerisch anbahnen oder direkt suchen und zu gegenseitigem Körperkontakt auffordern. Der Täter kann auch ein Mädchen oder einen Jungen einladen oder dazu anleiten, dass sie seinen Körper oder den je eigenen berühren und sexuelle Handlungen vornehmen.

Wie jede Form von Missbrauch ist auch der sexuelle Missbrauch immer und zuallererst ein Machtmissbrauch. Mit dem Missbrauch der Macht sind auch das betrogene Vertrauen und die Ausnützung der Beziehung in einem Abhängigkeitsverhältnis.

Dabei sind nicht nur individuelle, sondern auch systemische Komponenten zu berücksichtigen. Zum Missbrauch tragen eine Reihe von Voraussetzungen bei, die im System inhaltlich und strukturell verankert sind. Eine unantastbare Hierarchie und eine unhinterfragbare Ideologie verhindern sowohl Verantwortliche als auch die Basis, dass Betroffenen Entlastung und Gerechtigkeit zuteilwerden und Täter zur Rechenschaft gezogen werden.

Beispiele für sexuellen Missbrauch mit Körperkontakt sind: aufdringliche körperliche Nähe; begrabschen; ungewollte Berührungen am Körper durch die Hände über oder unter den Kleidern; erzwungene Zärtlichkeiten, Streicheln, Reiben, Küsse, Zungenküsse; Aufforderung zu erniedrigenden Körperhaltungen; Masturbation; vaginale, anale oder orale sexuelle Handlungen oder Penetration mit Gegenständen.

Beispiele für sexuellen Missbrauch ohne Körperkontakt sind: sich vor Kinder entkleiden, sexuelle Anspielungen machen oder masturbieren (Exhibitionismus); Kinder dazu bringen oder auffordern, sich zu entkleiden, sich sexuell zu bewegen, zu berühren oder zu betätigen (Voyeurismus); verbale sexistische Beleidigungen (herabwürdigende Bezeichnungen, sexistische Witze und Bemerkungen), obszöne Gesten und Äußerungen, unerwünschte Belästigung sexueller Natur durch Anrufe, Mitteilungen und Bilder auf den social media; Aufnahme, Bearbeitung oder Verbreitung von Bilder ohne das Wissen der betroffenen Person, Aufnahme, Herstellung und Verbreitung pädo-pornographischen Materials.

Allgemein wird die Bezeichnung sexueller Missbrauch verwendet. In der italienischen Gesetzgebung spricht man von sexueller Gewalt. Aufgrund der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Phänomen finden sich inzwischen mehrere Bezeichnungen.

Sexueller Missbrauch – Mit dieser Bezeichnung werden alle sexuelle Handlungen an oder vor Mädchen und Jungen bezeichnet, die gegen deren Willen vorgenommen werden. Aufgrund ihrer körperlichen, seelischen, geistigen, sprachlichen oder kulturellen Unterlegenheit sind sie unfähig, ihre Zustimmung zu äußern.

Das Wort Missbrauch setzt einen erlaubten bzw. legitimen Gebrauch voraus. Das ist bei Gegenständen und Regeln möglich. Ein erlaubter Gebrauch von Kindern und Jugendlichen für sexuelle Handlungen ist weder rechtlich noch moralisch tragbar.

Der Begriff sexueller Missbrauch bekräftigt, dass die Verantwortung einer Tat eindeutig beim Erwachsenen liegt.

Sexuelle Gewalt – Der Begriff „sexuelle Gewalt“ unterstreicht, die Durchsetzung sexueller Interessen und Bedürfnisse gegen den Willen Dritter. Das sexuelle Motiv bestimmt das Handeln, das mit den unterschiedlichen Formen von Gewalt umgesetzt wird. Dies ist, zum Beispiel, bei Belästigungen, Übergriffen, Erpressungen, Nötigungen und Vergewaltigungen (mit und ohne Drogen) der Fall. Sexuelle Gewalt verletzt das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Person.  

Sexualisierte Gewalt – Diese Bezeichnung kommt zum Ausdruck, dass sexuelle Handlungen instrumentalisiert werden, um Gewalt auszuüben und Macht zu demonstrieren. Es handelt sich in erster Linie um eine Gewalttat. Das Motiv der Handlungen ist kein sexuelles, sondern wurzelt darin, durch Gewalt Stärke und Überlegenheit zu zeigen und Machtgelüste auszuleben. Sexualität wird funktionalisiert und zum Mittel, eigene Interessen und Machtansprüche gewaltsam zu verteidigen bzw. einzufordern. Dies äußert sich zum Beispiel in den kriegerischen Auseinandersetzungen, wenn im angegriffenen Land Frauen, Männer und Kinder vergewaltigt und oft danach auch getötet werden.

Sexueller Missbrauch kann überall und immer stattfinden. Es handelt sich um eine weltweites Phänomen. Sexueller Missbrauch findet in allen Kulturen, Religionen und politischen Systemen sowie in allen gesellschaftlichen und kirchlichen sozialen Kontexten statt wie in der Familie, in Kindergärten, Schulen, Heime, Sport- und Kulturvereine, Gemeinschaften, Organisationen, Einrichtungen und Betrieben.

Sexueller Missbrauch kann mit und ohne Gewalt erfolgen. Wie jede Form von Missbrauch ist auch der sexuelle Missbrauch immer und zuallererst ein Machtmissbrauch. Mit dem Missbrauch der Macht gehen immer das betrogene Vertrauen und die Ausnützung einer machtungleichen Beziehung einher. Die Beziehung wird durch vertrauensbildende Maßnahmen aufgebaut oder es besteht bereits eine Bindung. Das besondere Merkmal dieser Beziehung ist das Machtgefälle, das durch Hierarchie, Autorität, Rollen und sozialen Status festgelegt ist (Eltern, Priester, Lehrperson, Erziehende, Betreuende, Trainerinnen und Trainer, usw.). Ein ungleiches Machtverhältnis kann auch entstehen u.a. aufgrund von Altersunterschied, durch körperliche, geistige, psychologische und sprachliche Überlegenheit, durch höhere Bildung und mehr Erfahrung, durch bessere soziale und wirtschaftliche Voraussetzungen.

Der Täter nützt seinen Machtvorteil aus, um jemand an sich zu binden und abhängig zu machen.

Deshalb kann sexueller Missbrauch mit und ohne Gewalt erfolgen. Bei sexuellem Missbrauch kommt es selten zu direkter Gewaltanwendung, sondern mehr zu anderen Formen von Gewalteinwirkung wie Einschüchterung, Drohung, Erpressung, Schweigegebot und Zwang. In manchen Fällen werden Alkohol und Drogen verabreicht bzw. konsumiert.

Sexueller Missbrauch ist ein weiter Begriff. Er reicht von einer provozierenden Haltung bis zu genitalen Handlungen. Die subjektive Einschätzung, ob es sich um sexuellen Missbrauch handelt, bezieht sich auf das individuelle Erleben und Empfinden der Betroffenen. Was für eine Person schon als Missbrauch empfunden wird, kann für eine andere noch lange keiner sein.

Was als sexueller Missbrauch objektiv eingeschätzt und bezeichnet wird ist abhängig von geltenden kulturellen und religiösen Werten und Normen sowie von der jeweiligen gesetzlichen Regelung.

Nicht jede Form von sexuellem Missbrauch ist strafrechtlich relevant, hat jedoch immer Folgen für die betroffene Person.

Entsprechend dem Schweregrad kann sexueller Missbrauch in vier Stufen eingeteilt werden.

 

1. Stufe: Grenzverletzungen in alltäglichen Situationen

Das Überschreiten oder Verletzen von Grenzen erfolgt zufällig, ungewollt und unbeabsichtigt. Die Grenzverletzungen können verbaler oder non-verbaler Natur sein. Diese können sich beim Spiel, bei einem Streit, bei einer Auseinandersetzung, bei der Pflege, bei Rettungseinsätzen … ergeben. Die Ereignisse lassen sich klären und können gelöst werden.

2. Stufe: Leichte sexuelle Grenzverletzungen

Hier handelt es sich um verbale und non-verbale Äußerungen und unangemessene Verhaltensweisen, die bewusst und gezielt eingesetzt werden, wie zum Beispiel: sexistische Sprüche und Witze, Spott, doppeldeutige Anspielungen, Drohungen, Handgreiflichkeiten, Berührungen, Festhalten, Zeigen von pornographischem Material … Die Handlungen erfolgen bewusst und mit Absicht, auch wenn sie als Scherz oder als Anmache oder Flirtversuch gemeint sind. Hier sind Grenzen aufzuzeigen und entsprechende pädagogische Maßnahmen zu ergreifen.

3. Stufe: Schwere Grenzverletzungen – Sexuelle Übergriffe

Zu den schweren Grenzverletzungen zählen körperliche, seelische oder sexuelle Grenzüberschreitungen, Voyeurismus, Exhibitionismus, sexuelle Belästigung, sexuelle Übergriffe, Sexting, Nacktaufnahmen ohne Zustimmung, Versenden von pornographischem Material, jemanden zu sexuellen Handlungen zwingen online und offline. In diesen Fällen sind entsprechende Strafmaßnahmen zu ergreifen.

4. Stufe: massive Grenzverletzungen – Sexueller Missbrauch, sexualisierte Gewalt

Alle sexuellen Gewalthandlungen, die entsprechend den staatlichen Gesetzen strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

Eindeutige Erkennungsmerkmale und Hinweise auf sexuellem Missbrauch gibt es nicht. Auffällige und abrupte Verhaltensänderungen können ein Hinweis darauf sein aber nicht eins zu eins, denn sie können unterschiedliche Ursachen und Gründe haben. Deshalb ist ein interessiertes und einfühlsames Ansprechen und Nachfragen ratsam.

Folgende Auffälligkeiten sollten möglichst beachtet und angesprochen werden:

  • körperliche Anzeichen wie chronische Müdigkeit, Körpergewicht nimmt merklich zu oder ab, Narben von Verletzungen, Durchfall, Brechreiz, Anfälligkeit für Krankheiten, Verzögerungen in der körperlichen Entwicklung …
  • psychosomatische Signale wie Bauch- und Unterleibsschmerzen, Mund- und Halsentzündungen, Kopfweh, selbstzerstörerische Verletzungen, gestörtes Essverhalten, körperliche Beschwerden, Vernachlässigung der Hygiene …
  • kognitive Anzeichen (Denk- und Wahrnehmung): geistige Abwesenheit, Zerstreutheit, Konzentrationsprobleme, verlangsamtes Denken, intensives Tagträumen, verzögerte Sprach- und Intelligenzentwicklung, übermäßige Beschäftigung mit Sexualität, Suizidideen …
  • psychische Anzeichen wie Ängste, Panikattacken, Niedergeschlagenheit, Traurigkeit, Passivität, apathisches Verhalten, Gereiztheit, Gefühlschwankungen, depressive Gemütsstimmung, Gleichgültigkeit, Selbstzweifel, Aggressivität, Wutausbrüche …
  • soziale Anzeichen wie sich zurückziehen, Vermeidung von Personen und Orten, Abnahme der schulischen Leistungen, Schulschwänzen, Suche nach Nähe, Distanzlosigkeit, aggressives Verhalten, sexualisierte Sprache, Neigung zu (sexuellen) Übergriffen, von zuhause weglaufen …

Am häufigsten geschehen Missbrauchsfälle im familiären Nahbereich, zwischen 80-90 Prozent. Betroffene berichten, dass ihnen der Täter bzw. die Täterin bekannt waren.

Vermehrt findet Missbrauch unter Minderjährigen statt. Laut internationalen Studien erfährt eines auf 5 Mädchen und einer auf 10 Jungen sexuellen Missbrauch von leicht bis schwerst. Am meisten betroffen sind Minderjährige mit Beeinträchtigung.

Die Ergebnisse weltweiter Studien besagen: jedes vierte bis fünfte Mädchen, jeder achte bis zehnte Junge war schon einmal sexuellen Übergriffen ausgesetzt in der Stufung von leichten bis schwersten Formen.

Im gesellschaftlichen Bereich ist die Mehrzahl der Betroffenen Mädchen. Im kirchlichen Bereich bilden die Jungen die Mehrzahl.

Die am stärksten betroffene Bevölkerungsgruppe sind Menschen mit Behinderungen. Der Missbrauch geschieht vorwiegend in Einrichtungen.

Nur ein geringer Prozentsatz der Missbrauchsfälle wird bekannt und ein noch viel geringerer Prozentsatz kommt vor Gericht. Die unbekannten Fälle dürften 15- bis 20-mal mehr sein als die bekannt gewordenen.

  • Die Verdachtsmeldung ernst nehmen.
  • Ruhe bewahren und aufmerksam zuhören. Panik oder Bestürzung könnten die betroffene Person zusätzlich belasten oder zum Schweigen bringen.
  • Dem Kind, dem/der Jugendlichen, dem/der Schutzbefohlenen oder der berichtenden Person Glauben schenken. In der Regel erfinden Menschen keinen Missbrauch, und Kinder denken sich sexuelle Übergriffe normalerweise nicht aus.
  • Die Person, von der der Verdachtsfall erfahren wurde, ermutigen, sich an die Ombudsstelle zu wenden. Durch die Meldung kann die betroffene Person (z.B. Minderjährige) geschützt und der vermeintliche Täter von weiteren Taten abgehalten werden. Die Überprüfung der Glaubhaftigkeit obliegt der kirchlichen Kommission, die die Voruntersuchung durchführt.

Stell uns deine Frage!

Ansprechperson bei sexuellem Missbrauch

Maria Sparber
Ombudsfrau für Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch
Tel. +39 348 3763034
E-Mail ombudsstelle.sportello@bz-bx.net