Sexueller Missbrauch ist ein weiter Begriff. Er reicht von einer provozierenden Haltung bis zu genitalen Handlungen. Die subjektive Einschätzung, ob es sich um sexuellen Missbrauch handelt, bezieht sich auf das individuelle Erleben und Empfinden der Betroffenen. Was für eine Person schon als Missbrauch empfunden wird, kann für eine andere noch lange keiner sein.
Was als sexueller Missbrauch objektiv eingeschätzt und bezeichnet wird ist abhängig von geltenden kulturellen und religiösen Werten und Normen sowie von der jeweiligen gesetzlichen Regelung.
Nicht jede Form von sexuellem Missbrauch ist strafrechtlich relevant, hat jedoch immer Folgen für die betroffene Person.
Entsprechend dem Schweregrad kann sexueller Missbrauch in vier Stufen eingeteilt werden.
1. Stufe: Grenzverletzungen in alltäglichen Situationen
Das Überschreiten oder Verletzen von Grenzen erfolgt zufällig, ungewollt und unbeabsichtigt. Die Grenzverletzungen können verbaler oder non-verbaler Natur sein. Diese können sich beim Spiel, bei einem Streit, bei einer Auseinandersetzung, bei der Pflege, bei Rettungseinsätzen … ergeben. Die Ereignisse lassen sich klären und können gelöst werden.
2. Stufe: Leichte sexuelle Grenzverletzungen
Hier handelt es sich um verbale und non-verbale Äußerungen und unangemessene Verhaltensweisen, die bewusst und gezielt eingesetzt werden, wie zum Beispiel: sexistische Sprüche und Witze, Spott, doppeldeutige Anspielungen, Drohungen, Handgreiflichkeiten, Berührungen, Festhalten, Zeigen von pornographischem Material … Die Handlungen erfolgen bewusst und mit Absicht, auch wenn sie als Scherz oder als Anmache oder Flirtversuch gemeint sind. Hier sind Grenzen aufzuzeigen und entsprechende pädagogische Maßnahmen zu ergreifen.
3. Stufe: Schwere Grenzverletzungen – Sexuelle Übergriffe
Zu den schweren Grenzverletzungen zählen körperliche, seelische oder sexuelle Grenzüberschreitungen, Voyeurismus, Exhibitionismus, sexuelle Belästigung, sexuelle Übergriffe, Sexting, Nacktaufnahmen ohne Zustimmung, Versenden von pornographischem Material, jemanden zu sexuellen Handlungen zwingen online und offline. In diesen Fällen sind entsprechende Strafmaßnahmen zu ergreifen.
4. Stufe: massive Grenzverletzungen – Sexueller Missbrauch, sexualisierte Gewalt
Alle sexuellen Gewalthandlungen, die entsprechend den staatlichen Gesetzen strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.