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Amtliches aus der Diözese Bozen-Brixen

Hinweise zu den Gottesdiensten an den Kar-und Ostertagen 2021

Amtliches aus der Diözese Bozen-Brixen

 

+ Ivo Muser, Bischof

 

Eugen Runggaldier, Generalvikar

Die Fastenzeit führt uns auf Ostern hin. Das Fest bildet den Höhepunkt des Kirchenjahres und verbindet uns im Gebet und in der Hoffnung mit Jesus Christus, dem Gekreuzigten und Auferstandenen.

Die Gläubigen sind eingeladen, an den Gottesdiensten der Kar- und Ostertage teilzunehmen. Dabei sind die bekannten Vorsichtsmaßnahmen genau einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass alle Gläubigen einen Mund- und Nasenschutz tragen, sich die Hände desinfizieren, die Abstände zueinander einhalten, beim Eintritt in die Kirche und beim Verlassen derselben Menschenansammlungen vermeiden. Ein Ordnungsdienst wacht darüber, dass die Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden und nicht mehr Gläubige den Kirchraum betreten als vorgesehen sind. Die hl. Kommunion wird nur auf die Hand empfangen. Schließlich ist nach den Gottesdiensten die Kirche zu desinfizieren und zu lüften. Was den Gesang und die Musik betrifft, gilt nach wie vor die Regelung vom 10. August 2020.

Wenn Livestream – Übertragungen angeboten werden, sollen sie nach der Feier gelöscht werden. Bei jeder Radio-, Fernseh- und Livestream–Übertragung geht es um das Angebot einer aktiven Mitfeier des Gottesdienstes – zeitgleich und nicht zeitversetzt.

Neben diesen allgemeinen Normen hat die Italienische Bischofskonferenz weitere Hinweise gegeben, die sich auf die Besonderheit der Gottesdienste der Kar- und Ostertage beziehen. In unserer Diözese sind folgende Weisungen einzuhalten:

 

Die Liturgie am Palmsonntag beginnt ohne Prozession, so wie es die zweite Form, die im Messbuch steht, vorsieht. Dabei müssen Menschenansammlungen vermieden werden. Die Priester, Diakone und anderen liturgischen Dienste sowie die anderen Gläubigen halten Olivenzweige oder andere immergrüne Zweige in den Händen, die sie selber mitgebracht haben oder die beim Betreten der Kirche an sie verteilt wurden. Das Aufliegen-lassen von Zweigen unmittelbar vor Beginn des Gottesdienstes ist zu vermeiden. Kinder, die Palmbesen mitbringen, nehmen diese zu ihrem Sitzplatz mit.

Die Feier kann auch mit der dritten Form beginnen, die das Messbuch vorsieht.

 

Die Chrisammesse am Gründonnerstag wird um 09.00 Uhr im Brixner Dom gefeiert und in Bild und Ton in die Pfarrkirche Brixen übertragen. Priester und Diakone sind gebeten Albe und weiße Stola für die Konzelebration bzw. die Assistenz mitzubringen. Die Priester und Diakone gehen direkt in den Dom bzw. in die Pfarrkirche und ziehen an ihrem Sitzplatz Albe und Stola an. Es wird gebeten, frühzeitig in den Dom bzw. die Pfarrkirche zu kommen, weil unter Beachtung der Vorsichtsmaßnahmen für den Eintritt mehr Zeit benötigt wird.

Die Heiligen Öle können nach der Feier im Dom (nicht in der Nordsakristei!) abgeholt werden. Auch dabei sind die Sicherheitsabstände sowie die Hygienevorschriften genau einzuhalten.

Die Begegnung nach dem Gottesdienst in der Cusanus Akademie entfällt.

 

Bei der Feier des Letzten Abendmahls am Gründonnerstag entfällt die Fußwaschung. Am Ende des Gottesdienstes kann die Übertragung des Allerheiligsten erfolgen. Dieses wird im Tabernakel eines Seitenalters aufbewahrt. Es ist nicht erlaubt, das Allerheiligste in eine andere Kirche zu übertragen. Schließlich kann eine nächtliche Anbetung („Ölbergstunde“) stattfinden, wobei die nächtliche Sperrstunde zu beachten ist, die laut gegenwärtigem Wissensstand um 22.00 Uhr ist.

 

Bei der Feier des Karfreitags wird bei den Großen Fürbitten folgende Fürbitte zusätzlich zwischen der 9. Fürbitte (Für die Regierenden) und der 10. Fürbitte (Für alle notleidenden Menschen) eingeführt:

Lass uns auch beten,

dass Gott, der allmächtige Vater,

die Welt befreie von den Leiden der gegenwärtigen Zeit:

er beende die Pandemie und unterdrücke den Hunger,

er schenke Frieden und besiege Hass und Gewalt,

er gebe Heilung den Kranken,

Kraft und Ausdauer allen, die in Medizin und Pflege tätig sind,

Hoffnung und Trost den Familien

und ewiges Leben jenen, die der Tod aus dem Leben gerissen hat.

(Beuget die Knie. – Stille – Erhebet euch.)

Allmächtiger, ewiger Gott,

du Trost aller Leidenden,

du Halt für die von Schmerz Geplagten,

höre das Rufen der ganzen Menschheit,

die von Unheil heimgesucht wird:

rette uns aus den gegenwärtigen Nöten

und gib, dass wir uns in Christus geborgen wissen,

der Arzt ist für Leib und Seele.

So können wir jenen Trost erfahren,

den er allen Betrübten verheißen hat.

Darum bitten wir durch Christus, unseren Herrn.

Bei der Kreuzverehrung berührt nur der Vorsteher des Gottesdienstes das Kreuz. Alle anderen verehren das Kreuz mit einer Verneigung oder einer Kniebeuge.

 

Die Feier der Osternacht findet so statt, wie es das Messbuch vorsieht.

Für die Lichtfeier sollen die Gläubigen selber von daheim Kerzen mitbringen. Die brennenden Kerzen dürfen während des Gottesdienstes nicht ausgeblasen werden, sondern brennen bis zum Ende des Gottesdienstes oder werden auf andere Weise ausgelöscht.

Wenn Gläubige nach der Feier der Osternacht Weihwasser mit nachhause nehmen wollen, müssen sie selber ein Fläschchen mit Wasser von daheim mitbringen, das sie immer bei sich haben. Es wird vom Priester gesegnet.

Es wird darum gebeten, die Feier der Osternacht so zu planen, dass sie vor 22 Uhr endet und es den Gläubigen ermöglicht, vor Beginn der Ausgangssperre in ihre Häuser zurückzukehren. Das Gleiche gilt für die Gottesdienste am Ostersonntag, die nicht vor 5 Uhr beginnen sollten.

 

Der Gottesdienst am Ostersonntag wird wie vorgesehen gefeiert. Ebenso werden wie üblich die Osterspeisen gesegnet. Die Gläubigen werden gebeten, die Osterspeisen an ihrem Sitzplatz zu behalten.

Schließlich wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem 5. Fastensonntag (21.3.2021) und dem 2. Sonntag der Osterzeit (11.4.2021) die Möglichkeit besteht, dass in den Senioren- und Pflegeheimen sowie in den Krankenhäusern für die kranken und älteren Menschen die Generalabsolution gespendet wird. Dabei sind die dafür vorgesehenen Normen zu beachten. Den Menschen, die in den genannten Strukturen betreut werden, soll auf diese Weise Gottes Barmherzigkeit verkündet und die Vergebung der Sünden zugesprochen werden.

Den anderen Gläubigen wird das Sakrament der Versöhnung in den Kirchen unter Beachtung der Vorsichtsmaßnahmen gespendet. Sollte es allerdings für Gläubige nicht möglich sein, das Sakrament der Versöhnung zu empfangen, so genügt es, wenn sie ihre Sünden aufrichtig bereuen, die Vergebung ihrer Sünden wünschen und es sich zum Vorsatz machen, sobald es wieder möglich ist, zur Beichte zu gehen. Unter diesen Umständen sind ihnen alle ihre Sünden vergeben (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1452).

 

  • + Ivo Muser, Bischof
  • Eugen Runggaldier, Generalvikar