Die folgenden Hinweise zu denen einzelnen musikalisch gestaltbaren Teilen der Heiligen Messe an Sonn- und Festtagen gehen von den entsprechenden Vorgaben des Römischen Messbuchs in deutscher Sprache (MB) aus, berücksichtigen die Grundordnung des Römischen Messbuchs (GORM) und verweisen auf das Gotteslob bzw. auf die Arbeitshilfe zum Gotteslob der Diözese Bozen-Brixen (Arbeitshilfe), 2014 herausgegeben von der Diözese und dem Verband der Kirchenchöre Südtirols.
„Ist das Volk versammelt, beginnt der Gesang zum Einzug, während der Priester mit dem Diakon und den liturgischen Diensten einzieht. Der Gesang hat die Aufgabe, die Feier zu er-öffnen, die Zusammengehörigkeit aller Teilnehmer zu fördern, sie innerlich in das Mysterium der liturgischen Zeit oder des Festes einzustimmen sowie den Einzug des Priesters und der liturgischen Dienste zu begleiten. Dieser Gesang wird entweder im Wechsel von Schola [Chor, Anm.] und Volk beziehungsweise von Kantor und Volk oder ganz vom Volk beziehungsweise von der Schola [Chor, Anm.] allein ausgeführt. Man kann die Antiphon mit dem dazugehörigen Psalm aus dem Graduale Romanum beziehungsweise dem Graduale Simplex verwenden oder einen anderen Gesang, der der heiligen Handlung, dem Charakter des Tages oder der liturgischen Zeit entspricht; sein Text muss von der Bischofskonferenz approbiert sein“ (GORM 47-48). Die Gesänge im Gotteslob entsprechen den letztgenannten Anforderungen, passende Gesänge können daraus entnommen werden (siehe Arbeitshilfe unter „Gesänge zur Eröffnung“). An die Stelle des Gesangs tritt häufig Orgelspiel (vgl. MB S. 323), gegebenenfalls auch Instrumentalspiel. In der Fastenzeit gibt es die Tradition, Begleitmusik und Begleitgesang zum Einzug entfallen zu lassen. Das Hinzutreten des Priesters zum Altar erfolgt dann unter Schweigen (vgl. MB S. 323).
„Nach dem Bußakt wird immer das Kyrie eleison angestimmt, sofern es im Bußakt nicht schon selbst enthalten war.“ (GORM 52) Neben den Kyrielitaneien können auch Kyrielieder gesungen werden. Für beides finden sich Beispiele im Gotteslob (siehe auch Arbeitshilfe).
„Das Gloria ist ein sehr alter und ehrwürdiger Hymnus, in dem die im Heiligen Geist versammelte Kirche Gott, den Vater, und das Lamm verherrlicht und zu ihm fleht. Der Text dieses Hymnus kann nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden. Das Gloria wird vom Priester oder gegebenenfalls vom Kantor beziehungsweise von der Schola [Chor, Anm.] angestimmt, gesungen aber wird es entweder von allen gemeinsam oder im Wechsel von Volk und Schola [Chor, Anm.] 0der auch von der Schola [Chor, Anm.] allein. Wird es nicht gesungen, ist es von allen gemeinsam oder von zwei sich abwechselnden Gruppen zu sprechen. Das Gloria wird gesungen oder gesprochen an allen Sonntagen außerhalb der Advents- und Fastenzeit, ebenso an Hochfesten und Festen sowie bei besonderen Feiern von größerer Festlichkeit.“ (GORM 53) Aufgrund der Gesangstradition im deutschsprachigen Raum sind einige Glorialieder mit Textabweichungen erlaubt. Diese sind alle im Gotteslob unter der Rubrik „Gloria“ angeführt.
Antwortgesang nach der 1. Lesung: „Auf die erste Lesung folgt der Antwortpsalm, der ein wesentlicher Bestandteil der Liturgie des Wortes ist und große liturgische und pastorale Bedeutung hat, weil er die Betrachtung des Wortes Gottes fördert. Der Antwortpsalm hat der jeweiligen Lesung zu entsprechen und ist in der Regel aus dem Lektionar zu nehmen. Der gesungene Vortrag des Antwortpsalms ist vorzuziehen, wenigstens was die Antwort des Volkes betrifft.“ (GORM 61) Auch ein Liedpsalm (Psalmtext in Liedstrophen gegliedert) oder ein Psalmlied (Paraphrase nahe am Psalmtext) ist möglich (siehe Arbeitshilfe). In gut begründeten Ausnahmefällen ist es gängige Praxis, einen andern Gesang zu verwenden, der der Lesung entspricht.
Ruf vor dem Evangelium: „Nach der Lesung, die dem Evangelium unmittelbar vorausgeht, wird das Halleluja gesungen oder, je nach der liturgischen Zeit, ein anderer, von den Rubriken festgelegter Gesang. Diese Akklamation stellt einen selbständigen Ritus, das heißt eine eigenständige Handlung, dar: Die Versammlungen der Gläubigen empfängt und begrüßt den Herrn, der im Evangelium zu ihr sprechen wird, und bekennt singend ihren Glauben. Die Akklamation wird von allen stehend gesungen, wobei die Schola oder der Kantor anstimmen; gegebenenfalls wird die Akklamation wiederholt; der Vers aber wird von der Schola [Chor, Anm.] oder vom Kantor gesungen.
a) Das Halleluja singt man das ganze Jahr hindurch, ausgenommen die Fastenzeit. Die Verse werden aus dem Lektionar oder aus dem Graduale genommen.
b) In der Fastenzeit wird anstelle des Halleluja der im Lektionar angegebene Vers vor dem Evangelium gesungen. Es kann jedoch auch ein zweiter Psalm, der Tractus, gesungen werden, wie im Graduale angegeben. […]
Die Sequenz, die außer Ostern und Pfingsten freigestellt ist, wird vor dem Halleluja gesungen.“ (GORM 62-64)
„Das Credo oder Glaubensbekenntnis dient dazu, dass das ganze versammelte Volk auf das Wort Gottes, das in den Lesungen aus der Heiligen Schrift verkündet wurde, antwortet […]. Das Glaubensbekenntnis ist an den Sonntagen und Hochfesten vom Priester gemeinsam mit dem Volk zu singen oder zu sprechen. Das kann auch bei besonderen Feiern von größerer Festlichkeit geschehen. Wird es gesungen, stimmt es der Priester oder gegebenenfalls der Kantor beziehungsweise die Schola an. Gesungen wird es aber von allen gemeinsam oder vom Volk im Wechsel mit der Schola [Chor,Anm.].“ (GORM 67-68) Wechselgesänge und ein Credo-Ruf finden sich im Gotteslob (siehe Arbeitshilfe unter „Credo“).
„Im Allgemeinen Gebet beziehungsweise im Gebet der Gläubigen antwortet das Volk gewissermaßen auf das gläubig aufgenommene Wort Gottes, trägt Gott Bitten für das Heil aller vor und übt so sein priesterliches Amt aus, das es durch die Taufe empfangen hat. Es ist angebracht, dass dieses Gebet für gewöhnlich in jeder mit dem Volk gefeierten Messe stattfindet, damit Fürbitten gehalten werden für die heilige Kirche, für die, die uns regieren, für jene, die von mancherlei Not bedrückt sind, für alle Menschen und für das Heil der ganzen Welt. […] Sie werden vom Ambo oder einem anderen geeigneten Ort aus von einem Diakon, einem Kantor, einem Lektor oder einem gläubigen Laien vorgetragen. Das Volk, das dabei steht, drückt seine Bitte entweder durch eine gemeinsame Anrufung aus, die den einzelnen Anliegen folgt, oder indem es schweigend betet.“ (GORM 69-71) Anrufungen in gesungener Form (Fürbittrufe) finden sich im Gotteslob (siehe Arbeitshilfe).
Gabenbereitung: Die Gabenprozession wird vom Gesang zur Darbringung der Gaben begleitet, der wenigstens so lange fortgesetzt wird, bis die Gaben auf dem Altar niedergestellt sind. Die Normen für diesen Gesang sind dieselben wie für den Gesang zum Einzug (vgl. Nr. 48 [Einzug]. Gesang kann immer die Riten der Darbringung begleiten, auch wenn keine Prozession stattfindet. Beispiele sind im Gotteslob unter der Rubrik „Gabenbereitung“ angeführt. An die Stelle des Gesangs kann auch Orgel- bzw. Instrumentalmusik, gegebenenfalls auch Stille, treten.
Nach der Danksagung (Präfation) „vereint sich die ganze Versammlung mit den himmlischen Mächten und singt das Sanctus. Diese Akklamation, die Teil des Eucharistischen Hochgebets selbst ist, wird vom ganzen Volk zusammen mit dem Priester vorgetragen.“ (GORM 79) „Es darf nur durch ein Lied ersetzt werden, das mit dem dreimaligen Heilig-Ruf beginnt und dem Inhalt des Sanctus entspricht.“ (MB S. 353) Aufgrund der Gesangstradition im deutschsprachigen Raum sind einige Sanctuslieder mit Textabweichungen erlaubt. Diese sind alle im Gotteslob unter der Rubrik „Sanctus“ angeführt.
Geheimnis des Glaubens: Diese Akklamation nach der Wandlung kann gesungen (Gotteslob Nr. 201,1; 588,6; 782; 783) oder gesprochen werden (vgl. MB S. 473).
Gebet des Herrn (Vater unser): „Die Einladung [des Priesters, Anm.], das Gebet selbst, der Embolismus [, die Einfügung des Priesters, Anm.] und die Doxologie, mit der das Volk das Ganze beschließt, werden gesungen oder mit lauter Stimme gesprochen.“ (GORM 81) Gesungene Formen finden sich im Gotteslob (siehe Arbeitshilfe).
Brotbrechung: „Die Anrufung Lamm Gottes (Agnus Dei) wird üblicherweise von der Schola [Chor, Anm.] oder vom Kantor im Wechsel mit dem Volk gesungen oder zumindest mit lauter Stimme gesprochen. Die Anrufung begleitet die Brechung des Brotes. Deshalb kann man sie so oft wie nötig wiederholen, bis der Ritus beendet ist. Die letzte Anrufung schließt mit den Worten gib uns deinen Frieden (dona nobis pacem).“ (GORM 83) Entsprechende Litaneien und Lieder sind im Gotteslob angeführt (siehe auch Arbeitshilfe). Reiner Chorgesang nach ortsüblichem Brauch ist auch möglich.
Als Kommuniongesang „kann man die Antiphon aus dem Graduale Romanum mit oder ohne Psalm verwenden oder die Antiphon mit Psalm aus dem Graduale Simplex oder einen anderen geeigneten Gesang, der von der Bischofskonferenz approbiert ist. Der Gesang wird entweder von der Schola [Chor, Anm.] allein oder von der Schola [Chor, Anm.] beziehungsweise dem Kantor mit dem Volk ausgeführt.“ (GORM 87) Entsprechende Gesänge finden sich im Gotteslob (siehe Arbeitshilfe). An die Stelle des Gesangs kann auch Orgel- bzw. Instrumentalmusik, gegebenenfalls auch Stille, treten.
Danksagung vor dem Schlussgebet: „Ist die Kommunionspendung beendet, beten der Priester und die Gläubigen gegebenenfalls einige Zeit still. Wenn man möchte, kann auch ein Psalm, ein anderes Loblied oder ein Hymnus von der ganzen Versammlung gesungen werden.“ Passende Lieder finden sich im Gotteslob (siehe Arbeitshilfe unter „Danklied“).
Der Gesang nach dem Schlussgebet geht auf einen ortsüblichen Brauch zurück. Es werden Gesänge gewählt, die dem Feieranlass entsprechen oder es wird ein Danklied gesungen (siehe Arbeitshilfe unter „Danklied“). Wenn vor dem Schlussgebet zur Danksagung gesungen wurde, soll an dieser Stelle nicht nochmals gesungen werden.
Vor dem Segen: Der Segen des Priesters ist laut Messbuch an einigen Tagen mit „einem Gebet über das Volk oder mit einer anderen feierlichen Formel“ (GORM 90) ausgestattet. Entsprechend kann die priesterliche Segensformel vorausgehend mit gesungenen Segensbitten erweitert werden. Entsprechende Litaneien und Lieder sind im Gotteslob angeführt (siehe auch Arbeitshilfe unter „Segen“). Wird ein Lied vor dem Segen gesungen, entfällt der Gesang nach dem Schlussgebet.
„Zu den Abschlussriten gehören die Entlassung des Volkes durch den Diakon oder den Priester, damit jeder Gott lobend und preisend zu seinen guten Werken zurückkehre.“ (GORM 90) Eine feierliche Entlassung wird zu besonderen Anlässen gesungen (siehe auch Arbeitshilfe unter „Entlassung“).
Auszug: Während der Priester mit dem Diakon und den liturgischen Diensten auszieht, erfolgt Orgelspiel, gegebenenfalls Instrumentalmusik. Nach örtlichem Brauch wird an dieser Stelle auch ein Marienlied oder ein der Tageszeit oder dem Anlass entsprechendes Lied (z.B. Abendlied, siehe auch Arbeitshilfe) gesungen. In der Fastenzeit gibt es den Brauch, Begleitmusik und Begleitgesang entfallen zu lassen: Der Auszug erfolgt in Stille.