Die folgenden Hinweise zu denen einzelnen musikalisch gestaltbaren Teilen der Wort-Gottes-Feier gehen von den entsprechenden Vorgaben des Werkbuches „Wort-Gottes-Feier“ für die Sonn- und Festtage (WGF) aus, das im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, der Österreichischen Bischofskonferenz und des Erzbischofs von Luxemburg 2004 herausgegeben wurde und auch für die Diözese Bozen-Brixen gilt. Zudem wurde für die musikalisch gestaltbaren Teile des Verkündigungsteils der Wort-Gottes-Feier (Antwortgesang nach der 1. Lesung und Ruf vor dem Evangelium) die Grundordnung des Römischen Messbuchs (GORM) berücksichtigt und es wird an den passenden Stellen auf das Gotteslob bzw. die Arbeitshilfe zum Gotteslob der Diözese Bozen-Brixen (Arbeitshilfe), herausgegeben 2014 von der Diözese und dem Verband der Kirchenchöre Südtirols, verwiesen.
„Zum Einzug wird ein zur Eröffnung und zum Anlass (z. B. Fest, Zeit im Kirchenjahr) geeignetes Lied gesungen.“ (WGF S. 34) Passende Gesänge können aus dem Gotteslob entnommen werden (siehe Arbeitshilfe unter „Gesänge zur Eröffnung“). An die Stelle des Gesangs tritt häufig Orgelspiel, gegebenenfalls auch Instrumentalspiel. In der Fastenzeit gibt es die Tradition, Begleitmusik und Begleitgesang zum Einzug entfallen zu lassen.
Die Christusrufe bestehen meist aus einer eigenen Kyrie-Litanei, die „als Huldigungsruf an Jesus Christus in der gewohnten Weise durch Kantor/Kantorin bzw. Sängerchor und Gemeinde gesungen“ (WGF S. 35) wird. Es ist aber beispielsweise auch ein Kyrielied (ggf. Chorgesang) möglich.
Antwortgesang nach der 1. Lesung: „Auf die erste Lesung folgt der Antwortpsalm, der ein wesentlicher Bestandteil der Liturgie des Wortes ist und große liturgische und pastorale Bedeutung hat, weil er die Betrachtung des Wortes Gottes fördert. Der Antwortpsalm hat der jeweiligen Lesung zu entsprechen und ist in der Regel aus dem Lektionar zu nehmen. Der gesungene Vortrag des Antwortpsalms ist vorzuziehen, wenigstens was die Antwort des Volkes betrifft.“ (GORM 61) „Der Kantor/die Kantorin bzw. die Schola singt die Antiphon (den Kehrvers) vor; die Gemeinde antwortet mit der Antiphon. Der Psalm wird in gewohnter Weise vorgetragen.“ (WGF 63) Auch ein Liedpsalm (Psalmtext in Liedstrophen gegliedert) oder ein Psalmlied (Paraphrase nahe am Psalmtext) ist möglich (siehe Arbeitshilfe). In gut begründeten Ausnahmefällen ist es gängige Praxis, einen andern Gesang zu verwenden, der der Lesung entspricht.
„Der Ruf vor dem Evangelium ist der Begleitgesang zur Evangeliumsprozession“ (WGF S. 36) „Nach der Lesung, die dem Evangelium unmittelbar vorausgeht, wird das Halleluja gesungen oder, je nach der liturgischen Zeit, ein anderer, von den Rubriken festgelegter Gesang. Diese Akklamation stellt einen selbständigen Ritus, das heißt eine eigenständige Handlung, dar: Die Versammlungen der Gläubigen empfängt und begrüßt den Herrn, der im Evangelium zu ihr sprechen wird, und bekennt singend ihren Glauben. Die Akklamation wird von allen stehend gesungen, wobei die Schola oder der Kantor anstimmen; gegebenenfalls wird die Akklamation wiederholt; der Vers aber wird von der Schola [Chor, Anm.] oder vom Kantor gesungen. [vgl. WGF S. 36, Anm.]
a) Das Halleluja singt man das ganze Jahr hindurch, ausgenommen die Fastenzeit. Die Verse werden aus dem Lektionar oder aus dem Graduale genommen.
b) In der Fastenzeit wird anstelle des Halleluja der im Lektionar angegebene Vers vor dem Evangelium gesungen. Es kann jedoch auch ein zweiter Psalm, der Tractus, gesungen werden, wie im Graduale angegeben.
Wenn es vor dem Evangelium nur eine Lesung gibt, so gilt Folgendes:
a) In der Zeit, in der das Halleluja zu singen ist, kann man einen Psalm, der das Halleluja enthält, oder den Antwortpsalm und das Halleluja mit seinem Vers nehmen.
b) In der Zeit, in der das Halleluja nicht zu singen ist, kann der Psalm und der Vers vor dem Evangelium oder nur der Psalm genommen werden.
c) Das Halleluja bzw. der Vers vor dem Evangelium können, wenn sie nicht gesungen werden, entfallen.
Die Sequenz, die außer Ostern und Pfingsten freigestellt ist, wird vor dem Halleluja gesungen.“ (GORM 62-64)
Der Hallelujaruf kann nach der Verkündigung des Evangeliums wiederholt werden (vgl. WGF S. 37).
Ein Auswahlelement wird bei der Antwort der Gemeinde ausgewählt: A) Glaubensbekenntnis: In der Regel wird das Große Glaubensbekenntnis oder das Apostolische Glaubensbekenntnis gesprochen oder gesungen (vgl. WGF S. 52), Wechselgesänge und ein Credo-Ruf finden sich im Gotteslob (siehe Arbeitshilfe unter „Credo“), gegebenenfalls ist auch ein feierliches Credo mit Chorgesang möglich, B) Predigtlied: „Schriftlesung, Auslegung und Deutung“ können darin „nachklingen und vertieft werden“ (WGF S. 52), gegebenenfalls als Chorgesang; C) Taufgedächtnis: in diesem Rahmen kann ein Tauflied gesungen werden; D) Schuldbekenntnis und Vergebungsbitte und E) Segnungen, die zum Tag gehören erfolgen im Regelfall ohne musikalische Gestaltung.
Zum Friedenszeichen kann ein Friedenslied gesungen (vgl. WGF S. 38; siehe Arbeitshilfe unter „Gerechtigkeit und Friede“), das gleichzeitig als Begleitgesang zur darauffolgenden Kollekte dient. Während der Kollekte „kann auch ein der Kirchenjahreszeit oder der Thematik der Lesungen entsprechendes Lied gesungen“ werden. „Auch Chor- oder Instrumentalmusik bietet sich an“. (WGF S. 38)
Der Sonn- (Fest-)tägliche Lobpreis ist ein fixer Bestandteil der sonn- und festtäglichen Wort-Gottes-Feier. Es handelt sich dabei um ein litaneiartiges Gebet. Die Akklamationen des Volkes (Lobpreisrufe) werden im Idealfall gesungen. Die vorgegebenen Formen finden sich im Feierbuch (WGF S. 57, 172-185). Der Lobpreis schließt im Regelfall mit dem Gloria-Hymnus bzw. innerhalb von Advent- und Fastenzeit mit einem anderen Loblied ab (vgl. WGF S. 39, 185). Der Lobpreis kann auch als Ganzes von Gemeinde, Chor und Kantor/Kantorin umgesetzt werden. Gegebenenfalls ist auch beim Hymnus allein Chorgesang (z.B. feierliches Gloria) möglich.
Fürbitten: Der Leiter/Die Leiterin lädt zum Fürbittgebet ein. „Ein Vorbeter/eine Vorbeterin bzw. andere Gemeindemitglieder tragen die einzelnen Bitten vor, auf die die Gemeinde nach einer kurzen Stille mit einem – nach Möglichkeit – gesungenen Ruf antwortet.“ (WGF S. 39) Anrufungen in gesungener Form (Fürbittrufe) finden sich im Gotteslob (siehe Arbeitshilfe). Der Leiter/Die Leiterin leitet danach zu Vater unser über.
Das Vaterunser kann gegebenenfalls singend gebetet werden.
Lob-/Danklied: „Die Gemeinde dankt im Lied für die Gegenwart des Herrn in der Versammlung. Es kann auch die Thematik der Schrifttexte oder des Kirchenjahres nochmals aufgegriffen werden.“ (WGF S. 39) Passende Lieder finden sich im Gotteslob (siehe Arbeitshilfe unter „Danklied“).
Anstelle des Lob-/Dankliedes kann ein Gesang vor dem Segen erfolgen, das Segensbitten enthält. Entsprechende Litaneien und Lieder sind im Gotteslob angeführt (siehe auch Arbeitshilfe unter „Segen“). Darauf folgt unmittelbar die Segensbitte des Leiters/der Leiterin.
Der Auszug der liturgischen Dienste wird in der Regel von Orgelspiel bzw. Instrumentalmusik begleitet, gegebenenfalls von Chormusik (vgl. WGF S.40). Nach örtlichem Brauch wird an dieser Stelle auch ein Marienlied oder ein der Tageszeit oder dem Anlass entsprechendes Lied (z.B. Abendlied, siehe auch Arbeitshilfe) gesungen. In der Fastenzeit gibt es den Brauch, Begleitmusik und Begleitgesang entfallen zu lassen: Der Auszug erfolgt in Stille.