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Das Brautexamen (auch Ehe-Vorbereitungs-Protokoll) umfasst:

  • Personalangaben (Namen, Wohnsitz, Ledigkeit).
  • Ledigkeit: Nach katholischer Lehre besagt die Ledigkeit, bisher nie verheiratet gewesen zu sein, weder zivil noch kirchlich. Nur wer verwitwet ist, kann eine neue Ehe eingehen. Wer schon einmal kirchlich verheiratet war und geschieden ist, kann nicht noch einmal kirchlich heiraten. Die Ledigkeit muss dokumentiert sein (entweder durch den Taufschein, oder durch Aussage von zwei Zeugen). Die zivile Scheidung hat kirchenrechtlich keine Gültigkeit, deswegen ist der Hinweis „freien Standes“ auf den zivilen Dokumenten kein Beweis für die kirchliche Ledigkeit.
  • Wer als Katholik nur zivil verheiratet war und geschieden ist, kann unter bestimmten Umständen kirchlich heiraten, wenn geklärt ist, dass:
    • der katholische Partner nicht aus der Kirche ausgetreten war (can. 1117 CIC)
    • nach einer nichtkatholischen religiösen Eheschließung keine Trauung in der katholischen Kirche nachträglich stattgefunden hat;
    • im Fall einer Mischehe keine Dispens von der Formpflicht gegeben worden ist (can. 1127 § 2 CIC)
    • keine Heilung in der Wurzel erfolgt ist (can. 1161 CIC).
  • Der zweite Teil des Examens der Partner umfasst die Fragen nach der rechten Intention zur kirchlichen Ehe. Das betrifft die Ledigkeit, den Willen zur unauflöslichen Ehe, die Bereitschaft zur Weitergabe des Lebens.
  • Die Fragen über Bedingungen, Krankheiten, moralisches Vorleben wollen verhindern, dass ein Partner bewusst oder unbewusst hintergangen wird, oder dass unlautere Absichten zu einer Ehe führen.

 

Der Pfarrer gibt die Anweisungen, welche Dokumente beizubringen sind:

  • Taufschein für Ehe-Zwecke beider Partner. Der Taufschein (er darf nicht älter als 6 Monate sein) ist in der Pfarrei zu bestellen, wo die Taufe stattgefunden hat.
  • Firmschein sofern die Firmung im Taufschein nicht angeführt ist.
  • Der Pfarrer erstellt das Ansuchen für das zivile Aufgebot. Mit diesem Dokument geht das Paar zur dortigen Wohnsitzgemeinde und meldet das Aufgebot an. Das Standesamt überprüft die Personalien der Partner und besorgt das Aufgebot in beiden Wohnsitzgemeinden. Das zivilrechtliche Aufgebot muss 8 Tage aushängen.
  • Ist ein Paar bereits standesamtlich verheiratet, ist der zivile Trauschein zum Brautexamen mitzubringen.
  • Zugleich mit dem zivilrechtlichen Aufgebot bestellt der Pfarrer das kirchliche Aufgebot in beiden Pfarreien des Brautpaares. Das kirchliche Aufgebot umfasst 8 Tage, zwei Sonntage eingeschlossen. Die Dokumente beider Aufgebote haben eine Geltungsdauer von 6 Monaten.