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Mischehe

Bekenntnisverschiedene Ehe

Die Ehe zwischen einem katholischen und einem christlichen aber nicht katholischen Partner wird als (bekenntnisverschiedene) Mischehe bezeichnet.
Für den Abschluss einer solchen Mischehe ist die Erlaubnis durch den Ortsbischof des katholischen Partners verlangt.

Nachdem die Ehe zwischen Getauften Sakrament ist (can. 1055 § 1-2 CIC), hat die Ehe zwischen zwei Protestanten die gleiche Unauflöslichkeit zur Folge wie die Ehe zwischen Katholiken. (Unter dem Begriff Protestanten fallen jene christlichen Konfessionen, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen).
Die Ehe unter Protestanten erhält ihre Rechtsgültigkeit durch die zivile Trauung. Die kirchliche Trauung ist nicht konstitutiv, sondern eine religiöse Segensfeier.
Da nach katholischer Lehre die Ehe von Getauften Sakrament ist, kann ein geschiedener Protestant nicht einen katholischen Partner kirchlich heiraten.
Die bekenntnisverschiedene Ehe zwischen Katholiken und orthodoxen Christen verlangt, zur Gültigkeit, die Mitwirkung eines Priesters (nicht Diakon oder Laie).

 

Religionsverschiedene Ehe

Die Ehe zwischen einem katholischen und einem nichtgetauften Partner wird als religionsverschiedene Mischehe bezeichnet. Eine solche Ehe kann nur mit Dispens durch den Ortsbischof des katholischen Partners geschlossen werden.

Ungetaufte Geschiedene können eine neue gültige Ehe mit einem katholischen Partner nicht eingehen, weil sie durch die zivile Trauung von der Natur der Ehe her gebunden sind. Nachdem die katholische Kirche die Scheidung nicht anerkennt, besteht das Hindernis eines gültigen Ehebandes.

 

Der kirchliche Ritus bei Mischehen

In der Regel erfolgt die Trauung von Mischehen innerhalb einer Wortgottes-Feier
Eine
„ökumenische Trauung“ sieht vor, dass ein Geistlicher der jeweiligen anderen Konfession an der Trauungsfeier mitwirkt. Dabei ist erfordert, dass der katholische Geistliche das Eheversprechen entgegennimmt. Die Erlaubnis des Ortsbischofs muss gegeben sein.

Eine Dispens von der kanonischen Eheschließungsform, so dass der Geistliche einer anderen Konfession allein die Trauung vornehmen kann, wird in unserer Diözese nur in seltenen Fällen vom Ortsbischof gewährt.
Nicht-Katholiken unter sich sind nicht an die kanonische Eheschließungsform gebunden.