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Fragen und Antworten zur Hochzeit

Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, nehmen Sie bitte sehr früh Kontakt mit Ihrem Seelsorger auf. Zuständig ist das Pfarramt, bei dem Braut oder Bräutigam den Wohnsitz haben. Sie können sich auch an jeden anderen Seelsorger wenden, zu dem Sie vertrauen haben, der wird ihnen weiterhelfen.

Die Ehevorbereitung hat einen besonderen Wert und ist in unserer Diözese verpflichtend. Zusammen mit anderen Paaren, die auf dem Weg zur Trauung sind, und angeleitet von erfahrenen und kundigen Mitarbeitern, werden Sie ermuntert und ermutigt, all die vielen wichtigen Fragen zu stellen, die bei der unmittelbaren Hochzeitsvorbereitung oft auf der Strecke bleiben.

Weitere Informationen gibt's hier.

Es ist günstig, mit der Hochzeitsplanung rechtzeitig zu beginnen etwa ein Jahr im voraus. Besprechen Sie Ihren Wunsch-Termin rechtzeitig mit dem Seelsorger, der mit Ihnen die Trauung feiern soll. Wenn Sie nicht in der eigenen Pfarrei, sondern an einem anderen Ort heiraten möchten ist es wichtig, frühzeitig mit dem dort zuständigen Pfarrer abzuklären, ob die Kirche für Ihre Hochzeit auch zur Verfügung steht. 

Zur Anmeldung Ihrer Trauung benötigen Sie kirchlicherseits einen Taufschein; dieser wird Ihnen vom Pfarramt des Taufortes (fragen Sie Ihre Eltern!) ausgestellt. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen Ihr Pfarramt gern weiter.

Von ziviler Seite brauchen Sie eine Wohnsitzbescheinigung; diese wird am Standesamt Ihrer Gemeinde ausgestellt. Die Dokumente haben eine Gültigkeit von 6 Monaten. 

Sie dürfen nicht nur Ihre Feier mitgestalten, es ist erwünscht! Sie können mitwirken bei der Auswahl von Lesung und Evangelium, von Liedern und Gebeten; nach Absprache können Sie für ansprechende Musik bzw. Musiker sorgen, aus Ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis können Sie Lektoren vorschlagen oder jemanden bitten, der die Fürbitten gestaltet und vorträgt.

Einige Wochen vor Ihrer Trauung muss der zuständige Pfarrer sich mit Ihnen zusammensetzen und ein Traugespräch führen. Dabei geht es um ein Gespräch über die Bedeutung der kirchlichen Trauung und des katholischen Eheverständnisses. Natürlich kommen auch die Anliegen des Paares zur Sprache: Was ist Ihnen wichtig? Warum möchten Sie kirchlich heiraten? In einem weiteren Gespräch mit dem Traupriester sollen Fragen rund um die Form und Gestalt der Feier behandelt werden: Liedauswahl, Gebete, Fürbitten usw.

Im Gespräch mit dem Seelsorger wird das Gespräch auch auf die Firmung kommen. Falls Sie noch nicht gefirmt sind, werden Sie auf die Bedeutung und den Wert der Firmung hingewiesen werden. Grundsätzlich muss die Firmung der Trauung vorausgehen, wenn sie auch nicht Bedingung im strengen Sinn ist.

Wenn ein Partner katholisch, der andere evangelisch ist, wird gefragt, ob die Trauung unter Beteiligung von Seelsorgern beider Konfessionen möglich ist. Eine sog. "ökumenische Trauung" ist zwar möglich, wird aber bei uns nicht oft erlaubt, weil die große Mehrzahl der Gläubigen katholisch ist. Voraussetzung für eine "ökumenische" Trauung ist, dass beide Partner vorher nie verheiratet waren, auch nicht standesamtlich. Evangelische Christen können nach einer zivilen Scheidung nicht katholisch heiraten. Für die "ökumenische" Trauung gibt es einen eigenen Ritus. Grundsätzlich wird die "ökumenische" Trauung in einer katholischen Kirche gefeiert mit Beteiligung des evangelischen Pastors; die Entgegennahme des Eheversprechens muss durch den katholischen Geistlichen erfolgen.

Der katholische Partner muss sich voraus verpflichten, die Kinder aus einer solchen Ehe katholisch taufen zu lassen und sich für eine katholische Erziehung einzusetzen (soweit dies möglich ist).

Unter ganz bestimmten Umständen (wenn z.B. der evang. Partner Sohn bzw. Tochter eines Pastors ist) kann ein Katholik einen evangelischen Partner nach evangelischem Ritus heiraten. In diesem Fall braucht es die ausdrückliche Befreiung (Form-Dispens) durch den Bischof.

Die kirchliche Eheschließung zwischen einem Katholiken und einem Partner, der nicht (christlich) getauft ist, wird erlaubt; vorausgesetzt beide Partner waren nie - auch nicht standesamtlich - verheiratet. Für eine solche Trauung braucht es die ausdrückliche Erlaubnis des zuständigen Bischofs des katholischen Partners. Es gibt einen eigenen Trauungsritus. Eine solche Ehe Erlaubnis erfordert die Zustimmung des Nicht-Getauften zur unauflöslichen und treuen Ehegemeinschaft, sowie die Ausrichtung auf Familie.
Der katholische Partner muss sich voraus verpflichten, die Kinder aus einer solchen Ehe katholisch taufen zu lassen und sich für eine katholische Erziehung einzusetzen (soweit dies möglich ist).

Rechtzeitige Vorgespräche ersparen unliebsame Enttäuschungen.

Die katholische Kirche nimmt das Eheversprechen vor Gott und jedes Ja-Wort von Nichtkatholiken, wo und in welcher Form auch immer es gegeben wird, so ernst wie die Zusage Gottes an die Menschen selbst: beide gelten unbedingt. Die katholische Kirche kann daher einer Scheidung nicht zustimmen.

Dennoch kann es, wenn auch selten, Fälle geben, die eine kirchliche Trauung möglich machen, selbst wenn ein Partner schon einmal kirchlich verheiratet war. Dies ist nur dann der Fall, wenn die erste Ehe durch ein Kirchengericht als ungültig nachgewiesen wird. Ungültig kann eine Ehe sein, wenn wesentliche Voraussetzungen für die Ehe (unauflösliche Lebensentscheidung, Treue, Familie) bei der Zustimmung zur Ehe ausgeschlossen worden sind, oder wenn schwere psychische Störungen eine freie Entscheidung nicht zugelassen haben. Die Klärung eventueller Ungültigkeit erfolgt in einem Rechtsverfahren, das im Schnitt wenigstens zwei Jahre dauert.

Ansprechpartner sind die pastoralen Mitarbeiter oder direkt das Ehegericht der Diözese.

Vorausgesetzt die allgemeinen Bedingungen für eine katholische Ehe sind gegeben, ist die Trauung möglich. Nach italienischem Gesetz wird die kirchliche Ehe standesamtlich überschrieben und an das ausländische Standesamt gemeldet. Es braucht also keine standesamtliche Ehe vor der kirchlichen Trauung. Kommen beide Partner aus dem Ausland (also nicht ital. Staatsbürger) ist ein ziviles Ehe Aufgebot nicht erfordert, es genügt die vorausgehende Meldung beim Standesamt (Dokumente: Reise Pass und Ehefähigkeitszeugnis), wo die kirchliche Trauung gefeiert wird.