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Jede Krise birgt auch eine Chance

Liebe Religionslehrerinnnen!
Liebe Religionslehrer!
Liebe Leser*innen!

Über die Zeit mit dem Coronavirus wurde in den letzten Wochen viel berichtet, geschrieben und gesagt. Es sei mir gestattet, drei Eindrücke zu all dem Gesagten dazuzulegen. Es sind dies die Rückmeldung einer Religionslehrerin und zwei persönliche Erfahrungen, die ich in den letzten Tagen und Wochen machen konnte.
Eine Religionslehrerin schreibt mir: „Der Fernunterricht an und für sich ist für mich in vielerlei Hinsicht eine große Herausforderung (zeitlich, organisatorisch, inhaltlich)… und in gewisser Weise auch eine Belastung. Manchmal habe ich das Gefühl 24 Stunden, 7 Tage die Woche „online“ zu sein. Da habe ich echt noch nicht ganz den richtigen Modus gefunden. Und es ist einfach sehr viel zu tun, wenn man so viele SchülerInnen hat wie wir und den persönlichen Kontakt irgendwie halten möchte… Auf der anderen Seite freut es mich ja auch, dass ich so einen guten „Rücklauf“ habe – das nehme ich dann schon auch als positives Zeichen!“
Nun zu meinen Erfahrungen. In dieser Zeit, wo viele Termine und Sitzungen „ausfallen“, keine Abendveranstaltungen stattfinden, bleibt mir, und ich denke auch vielen von euch, mehr Zeit zum Lesen. Viele Sichtweisen bekommen auf dem Hintergrund der derzeitigen Krise eine ganz neue Aussagekraft, eröffnen neue Perspektiven. Dazu ein Beispiel. Gerade „bearbeite“ ich ein Buch mit dem Titel: "Firmung. Theorie und Praxis eines eigenwilligen Sakraments". Zum Kapitel "Eschatologische Dimension" findet sich folgende Aussage: „Wesentlich ist hier die Unterscheidung zwischen der Jetztzeit und dem Reich Gottes. Es geht darum, die Spannung zwischen dem ‚Schon‘ und dem ‚Noch-nicht‘ – resp. dem ‚Schon‘ und dem ‚Noch-viel-mehr‘ auszuhalten: sich mit engagierter Gelassenheit in der Jetztzeit bewähren und trotz allem auf das Heilshandeln Gottes hoffen, der in Fülle vollenden wird.“ Für mich klingt das wohltuend und entlastend, wo wir doch oft meinen die Welt retten zu müssen. Engagierte Gelassenheit setzt das Vertrauen auf das „Noch-nicht“ bzw. das „Noch-viel-mehr“ voraus, jetzt in der Krise und überhaupt.
Eine zweite Erfahrung betrifft den persönlichen Arbeitsstil. Einerseits spüre ich eine gewisse Orientierungslosigkeit, denn es besteht Ungewissheit darüber, wie und wann bestimmte Arbeiten wieder aufgenommen werden können. Andererseits erhält die Arbeit, die ich größtenteils in Heimarbeit abwickeln kann, eine neue Qualität. Jetzt habe ich z.B. Zeit die Antwort auf eine E-Mail-Anfrage vor dem Verschicken nochmals zu lesen. Das tut gut.
Die Zeit, in der wir uns befinden, birgt auch Chancen, hoffentlich können wir sie nutzen und fallen nachher nicht bedenkenlos in Mechanismen von vorher zurück. Wir brauchen Zeit, das Erlebte zu reflektieren und daraus Schlüsse zu ziehen.
Nun zu den Inhalten dieses RL-Forums. Neben den fixen Beiträgen, wie die Informationen der Inspektoren, die Gedanken von Josef Torggler u.a. findet sich das überarbeitete Statut für Religionslehrer*innen und der Hinweis auf die Eintragung in das Supplentenverzeichnis. Wer die laut Statut vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt, kann um die kirchliche Beauftragung (unbefristet) ansuchen.
In den vergangenen Jahren konnte ich in der jeweils letzten Nummer des RL-Forums immer auf einige wichtige Termine für das anstehende Schuljahr hinweisen, das muss heuer ausbleiben. Die Planungen für den Gottesdienst mit Sendungsfeier und den TheoTag sind vorerst auf Eis gelegt. Ob die geplanten Fortbildungen im Sommer und Herbst dieses Jahres durchgeführt werden können, und wenn ja unter welchen Auflagen, ist noch offen.
Sobald wir Genaueres wissen, werden wir euch informieren.

Ich wünsche allen aufschlussreiches und informatives Lesen, eine gute Zeit und bleibt gesund
Markus

Informationen aus dem Inspektorat

Sehr geehrte Religionslehrerinnen und -lehrer,

nachfolgend möchte ich Ihnen aktuelle Informationen zur Ausbildung künftiger Religionslehrpersonen geben.

A) Lehrbefähigender Ausbildungslehrgang Sekundarstufe

Das Land Südtirol hat über eine eigene Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut die Kompetenz für die lehrbefähigende Ausbildung der Mittel- und Oberschullehrpersonen erhalten. Am 24. März 2020 hat die Landesregierung den entsprechenden Beschluss gefasst. Der Ausbildungslehrgang ersetzt die bisherigen Sonderlehrbefähigungskurse (UBK) und eröffnet den Absolventen/-innen eines Fachstudiums die Möglichkeit, eine Lehrbefähigung an deutschen und ladinischen Mittel- und Oberschulen zu erlangen. Der Ausbildungslehrgang wird im Dreijahresrhythmus für alle Wettbewerbsklassen mit freien und verfügbaren Stellen wiederholt und wird berufsbegleitend absolviert. Die Dauer des Kurses beträgt zwei Schuljahre.

In Hinblick auf das Studium der Fachtheologie ist vereinbart worden, dass die Absolventen/-innen der Fachtheologie ebenfalls Zugang zum Ausbildungslehrgang "Lehrbefähigung Sekundarstufe" erhalten sollen. Die Wettbewerbsklassen 004/M und 004/O sollen dem geisteswissenschaftlichen Bereich angehören und 2023/24 erstmals am Ausbildungslehrgang teilnehmen können. In der Zwischenzeit soll der rechtliche Rahmen dafür geschaffen und geklärt werden, worin der Beitrag der PTH Brixen in der Ausbildung künftiger Religionslehrpersonen besteht.

In Bezug auf das Studium der Religionspädagogik besteht hingegen kein Handlungsbedarf, weil die Studierenden mit Abschluss des Studiums gleichzeitig auch die Lehrbefähigung erwerben (s. Punkt B).

B) Abänderung des Dekrets vom 18.05.2017, Nr. 8469/17, betreffend "Titel für den Zugang zu den Landesstellenplänen der Lehrpersonen für Katholische Religion"

Die Abänderung ist notwendig geworden, da die Absolventen/-innen der Katholischen Religionspädagogik in Österreich im Sinne der Lehrerbildung NEU kein Unterrichtspraktikum mehr ableisten müssen, weil sie mit Abschluss des Studiums gleichzeitig auch die Lehrbefähigung für den Religionsunterricht erwerben. Art 4. des Beschlusses der Landesregierung vom 7. März 2017, Nr. 229, sieht hingegen vor, dass die Absolventen/-innen der PTH Brixen ein berufsbegleitendes Unterrichtspraktikum absolvieren müssen, um die Lehrbefähigung für die Mittel- und Oberschule zu erlangen. Damit wären die Studierenden in Brixen gegenüber den Studierenden in Österreich benachteiligt. Daher sieht der eingebrachte Beschlussentwurf die Streichung des berufsbegleitenden Unterrichtspraktikums für das Bakkalaureat in Religionspädagogik vor. Gemäß dem am 27. April 2020 in Kraft gesetzten Statut für katholische Religionslehrerinnen und -lehrer der Diözese Bozen-Brixen ist auch die Unterscheidung zwischen der Kirchlichen Beauftragung, die unbefristet ausgestellt wird, und der befristeten Unterrichtserlaubnis für den Religionsunterricht in den entsprechenden Beschlussentwurf aufgenommen worden. Das entsprechende Dekret des Landeshauptmannes wird voraussichtlich Mitte Mai erlassen.

Christian Alber
Referent für Religionsunterricht und Schulpastoral | Inspektor für Religionsunterricht an der deutschen Bildungsdirektion
Amba-Alagi-Straße 10
I-39100 Bozen

Tel. +39 0471 417 631
E-Mail christian.alber@schule.suedtirol.it

Zum Nachdenken - von Josef Torggler

Online-Unterricht und der menschliche Wert der Schule

           Vor mehr als 10 Jahren stellte ich im Religionsunterricht an Oberschüler die Frage, ob sie es befürworten würden, dass der ganze schulische Unterricht nur mehr online abgewickelt würde. Technisch wäre es auch damals schon möglich gewesen, was jetzt in der „Corona-Zeit“ notwendigerweise ausgiebig gepflegt wird.

            Es gäbe viele Vorteile: Jeder könnte zu Hause bleiben, vieles von der straffen Ordnung in der Schule würde wegfallen, Schüler und Lehrer bräuchten keine kostspielige und zeitraubende Anfahrt zur Schule machen, der Morgenverkehr auf den Straßen wäre viel weniger, im Schulgebäude bräuchte es keine Schulwarte und kein Reinigungspersonal, die teure Heizung im Winter könnte gespart werden, man könnte überhaupt auf die Schulgebäude verzichten usw.

            Die Antwort der Schüler auf meine Frage war eindeutig: Nein. Die erste Begründung: Wir hätten keine Mitschüler mehr. Dann folgten noch andere Gründe.

            Das elementar gute Gefühl der Jugendlichen sagte, dass Begegnungen mit anderen Jugendlichen und die Klassengemeinschaft für sie wichtig sind. Auch auf das unmittelbare Erleben der Persönlichkeiten der Lehrerinnen und Lehrer und ihre Bedeutung im konkreten Lernprozess wollten sie nicht verzichten. Auch die Erfahrungen auf dem Schulweg hätten ihre Wichtigkeit.

            Junge Menschen brauchen über die Familie hinaus Personen, denen sie begegnen. Sie erfreuen sich an Ihresgleichen, lernen mehr die Welt der unterschiedlichen Menschen kennen und entwickeln sich dabei in ihrer eigenen Persönlichkeit. Persönliche Begegnung mit anderen bereichert das Leben. Notwendige Toleranz wird im konkreten Umgang mit verschiedenen anderen eingeübt. Angemessene Selbsteinschätzung ergibt sich gerade im Gegenüber zu anderen. Ein afrikanisches Sprichwort sagt: „Um einen Menschen zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf.“

            Allerdings ist nicht zu vergessen, dass Schülerinnen und Schüler manchmal auch unter Mitschülern und Lehrern zu leiden haben. Manche tragen ein Leben lang an negativen Erfahrungen, die sie in der Schule gemacht haben. Sehr oft aber bleiben gute Beziehungen und auch Freundschaften aus Klassengemeinschaften ein Leben lang als etwas Wertvolles erhalten.

            Der Religionsunterricht hat in alledem einen besonderen Stellenwert. Die Lerninhalte werden vor allem in Mittel- und Oberschule in diesem Fach häufig interaktiv vermittelt. In Klassengesprächen zu den vorgestellten Inhalten wird die Ansicht jedes Gesprächsteilnehmers wertschätzend ernst genommen und kritisch eingebaut. Im Austausch unterschiedlicher Meinungen und im persönlichen Erleben der Mitschüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer weitet sich der gedankliche Horizont und entwickelt sich die Persönlichkeit der Jugendlichen.   

            Es bleibt zu hoffen, dass die technisch zunehmend großen Möglichkeiten eines Online-Unterrichtes unter dem Druck von Technik und Wirtschaft nicht dazu führen, die bisherige Form der Schule zu verlassen. Es wäre ein großer Nachteil für Jugendliche und Gesellschaft.

  • Josef Torggler Tel. +39 0471 306 283 oder 0471 271614 E-Mail josef.torggler@bz-bx.net

Überarbeitung der Statuten für katholische Religionslehrerinnen und –lehrer der Diözese Bozen-Brixen

Im Verlauf der letzten Monate wurde das Statut für kath. Religionslehrer*innen der Diözese Bozen-Brixen aus dem Jahre 2006 überarbeitet. Die Inspektoren aller drei Sprachgruppen, die beiden Sektionen der Personalkommission für Religionslehrer*innen und der Vorstand der Berufsgemeinschaft der Religionslehrer*innen haben sich damit befasst. Die Überarbeitung wurde aus mehreren Gründen notwendig:

  1. Die aktuellen Titel für den Zugang zu den Landesstellenplänen wurden eingearbeitet.
  2. Die gesetzlichen Änderungen seit 2006 und das Einvernehmensprotokoll (Intesa) von 2015 wurden eingearbeitet.
  3. Eine Unterscheidung zwischen Kirchlicher Beauftragung (unbefristet) und Unterrichtserlaubnis (befristet) wurde eingeführt.
  4. Die Zusammenarbeit mit Vereinigungen von katholischen Religionslehrerinnen und Religionslehrern und die Pflichten der Religionslehrpersonen wurden aufgenommen.
  5. Durch diese Änderungen wurde auch die Struktur der Statuten geändert.

Am Gendenktag des hl. Petrus Canisius, 27. April 2020, hat Diözesanbischof Ivo Muser das Statut unterschrieben und damit in Kraft gesetzt.

Statut für katholische Religionslehrerinnen und -lehrer der Diözese Bozen-Brixen

Der katholische Religionsunterricht in Südtirol wird im Sinne des Art. 35 des D.P.R. vom 10.02.1983, Nr. 89 und folgende Änderungen und Ergänzungen und gemäß Abkommen zwischen dem Hl. Stuhl und der Republik Italien vom 18. Februar 1984 (Gesetz vom 25.03.1985, Nr. 121, Art. 9 und Nr. 5a des Zusatzprotokolls), sowie dem Landesgesetz vom 14.12.1998, Nr. 12, „im Rahmen der Zielsetzungen der Schule“, „in Achtung der Gewissensfreiheit der Schüler“ und „in Übereinstimmung mit der Lehre der Katholischen Kirche“ erteilt. Er unterliegt außerdem dem Codex des kanonischen Rechtes (Can. 804, 805, 806) und dem Einvernehmen über die religiöse Bildung an den Kindergärten sowie den katholischen Religionsunterricht an den Schulen staatlicher Art jeder Art und Stufe und an den Berufs- und Fachschulen des Landes, das vom Landeshauptmann, Arno Kompatscher, und vom Bischof der Diözese Bozen-Brixen, Ivo Muser, am 2. Oktober 2015 unterzeichnet wurde.

Das vorliegende Statut regelt die Beziehung zwischen den Religionslehrerinnen bzw. -lehrern und der Diözese Bozen-Brixen.

Art. 1

Titel für den Zugang zu den Landesstellenplänen

Gemäß Landesgesetz vom 14. Dezember 1998, Nr. 12, und folgenden Änderungen werden die für den Zugang zu den Stellenplänen des Lehrpersonals erforderlichen Titel mit Dekret des Landeshauptmanns im Einvernehmen mit dem Diözesanordinarius festgelegt.

Art. 2

Kirchliche Beauftragung und befristete Erlaubnis zum katholischen Religionsunterricht

2.1.  Voraussetzungen zur Ausstellung

Zusätzlich zur fachlichen Qualifikation laut Art. 1, bedürfen Lehrpersonen zur Erteilung von Religionsunterricht als unablässige Voraussetzung die kirchliche Beauftragung (missio canonica) des Diözesanordinarius (c. 761 CIC).

Gemäß Can. 804 § 2 CIC muss der Diözesanordinarius vor der Ausstellung der Kirchlichen Beauftragung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes die Eignung der Kandidatin bzw. des Kandidaten feststellen, und zwar in Bezug auf die Rechtgläubigkeit, das Zeugnis des christlichen Lebens und das pädagogisch-didaktische Geschick (c. 804 § 2 CIC).

2.2.  Bedingungen und Verfahren zur Ausstellung der Beauftragung oder Unterrichtserlaubnis

a)   Die Beauftragung oder Unterrichtserlaubnis zum Katholischen Religionsunterricht wird auf Anfrage der Interessierten ausgestellt, unter Beachtung der vom Amt für Schule und Katechese der Diözese Bozen-Brixen festgelegten Kriterien und Modalitäten.

b)   Die Anfragen werden vom Amt für Schule und Katechese im Auftrag des Diözesanordinarius geprüft. Dabei greift der Ordinarius auch auf die Unterstützung der Personalkommission für Religionslehrerinnen und -lehrer zurück.

c)   Die Beauftragung zum Religionsunterricht wird ausgestellt, sofern die Kandidatinnen und Kandidaten:

  • die Titel besitzen, die für die Zulassung zu den Stellenplänen vorgesehen sind;
  • wenigstens drei Unterrichtsjahre im Fach Katholische Religion in der Provinz Bozen aufweisen;
  • über eine angemessene Kenntnis der Diözesangeschichte und der lokalen Schulgesetzgebung verfügen;
  • von der diözesanen Personalkommission für Religionslehrerinnen und -lehrer ein positives Gutachten erhalten haben. 

d)   Solange nicht alle unter Buchstabe c) angeführten Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Diözesanordinarius Lehrpersonen eine befristete Unterrichtserlaubnis für den Religionsunterricht1 erteilen.

e)   Falls der Diözesanordinarius nach Anhören der Personalkommission entscheidet die Beauftragung zum Religionsunterricht nicht auszustellen, muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller umfassend über die Gründe informiert werden, welche zu dieser Entscheidung geführt haben. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller selbst hat das Recht, schriftlich gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen und über alle möglichen Rechtsfolgen informiert zu werden.

2.3. Entzug der Beauftragung oder der Unterrichtserlaubnis zum Religionsunterricht

a)   Wird ein schwerer Verstoß gegen Can. 804 § 2 CIC und Art. 3 des vorliegenden Statuts festgestellt, kann der Diözesanordinarius der Religionslehrperson die Beauftragung oder Unterrichtserlaubnis zum Religionsunterricht entziehen. Dabei wird gemäß Can. 805 CIC und dem Beschluss Nr. 41 der Italienischen Bischofskonferenz vom 14. Mai 1990, Nr. 41 § 2 und 3, und folgenden Ergänzungen vorgegangen.

b)   Eine vom Diözesanordinarius einberufene Schiedskommission muss die Begründetheit der Vorhaltungen sorgfältig prüfen, die zum Entzug der Beauftragung oder Unterrichtserlaubnis führen können. Anonyme Beschuldigungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

c)   Die betreffende Religionslehrperson hat das Recht auf Gehör, das Recht auf Verteidigung, das Recht auf einen Rechtsbeistand und das Recht, von Beginn des Verfahrens an, über alle möglichen Rechtsfolgen informiert zu werden.

d)   In jedem Stadium des Entzugsverfahrens ist gemäß c. 220 CIC der gute Ruf sowie die Privat- bzw. Intimsphäre aller Betroffenen zu schützen.

e)   Falls das Verfahren laut Buchstabe b) dieses Abschnitts feststellt, dass ein derart schwerer Verstoß vorliegt, dass der Entzug der Beauftragung oder Unterrichtserlaubnis zum Religionsunterricht berechtigt ist, erlässt der Diözesanordinarius ein Dekret zum Entzug der Beauftragung bzw. Unterrichtserlaubnis, welches gemäß Can. 51 CIC mit Angabe der Gründe versehen werden muss. Das entsprechende Dekret muss gemäß Can. 54-55-56 CIC2 der betreffenden Person zugestellt werden und die Rekursfristen enthalten.

f)   Die betreffende Religionslehrperson hat das Recht, beim Diözesanordinarius Rekurs gegen den Entzug der Beauftragung bzw. Unterrichtserlaubnis einzulegen, indem sie die erhobenen Vorwürfe entkräftet, Gegenargumente vorbringt und weitere entlastende Elemente vorlegt.

g)   Wird gegen den Entzug der Beauftragung bzw. der Unterrichtserlaubnis Rekurs eingelegt, ist es dem Diözesanordinarius vorbehalten, nach Anhören der Schiedskommission und nach Prüfung von eventuellen neuen Elementen eine Neubewertung der Umstände vorzunehmen.

h)   Der Diözesanordinarius hat der zuständigen Schulbehörde die Entzugsmaßnahme mitzuteilen.

i)   Wird von der Schiedskommission festgestellt, dass der Entzug der Beauftragung zum Religionsunterricht oder der Unterrichtserlaubnis aufgrund des Untersuchungsergebnisses nicht gerechtfertigt ist, kann der Diözesanordinarius das Amt für Schule und Katechese beauftragen, der Religionslehrperson eine schriftliche Verwarnung zu erteilen. Die Mahnung muss eine Begründung sowie einen Hinweis auf die Folgen der Fortsetzung des abgemahnten Verhaltens enthalten. Setzt die Religionslehrperson das abgemahnte Verhalten fort, erfolgt eine Neubewertung des Sachverhaltes durch den Ordinarius.

Art. 3

Pflichten der Religionslehrpersonen

3.1.   Die Religionslehrperson verpflichtet sich, ihre Aufgabe mit Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein und beruflicher Handlungskompetenz durchzuführen. Sie beteiligt sich aktiv am Schulleben und steht im Rahmen von religiösen Feiern oder Initiativen, die seitens der Schule durchgeführt werden, als kompetente Ansprechperson zur Verfügung.

3.2.   Die Religionslehrperson ist bestrebt, ihre Professionalität und Kompetenz im pädagogisch-didaktischen Bereich kontinuierlich zu erweitern und zu verbessern.

3.3.   Die Religionslehrperson vertieft und erweitert ihr allgemeinwissenschaftliches als auch fachspezifisches Wissen, sei es durch individuelle Vertiefung, sei es durch die Teilnahme an Fortbildungskursen und Tagungen, die auf Landes- und Diözesanebene, auch in Zusammenarbeit mit der Phil.-Theol. Hochschule Brixen und dem Amt für Schule und Katechese, durchgeführt werden.

3.4.   Die Religionslehrperson richtet ihre Unterrichtstätigkeit in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Katholischen Kirche aus.

3.5.   Die Religionslehrperson bekennt sich zum christlichen Glauben und zur Lehre der Kirche und bemüht sich, diese als Orientierung für ihr eigenes Leben zu nutzen.

3.6.   Die Religionslehrperson bemüht sich, das Evangelium durch das eigene Lebenszeugnis in der Begegnung mit den Schülerinnen und Schülern und anderen Personen zu verkünden.

3.7.   Die Religionslehrperson hält Kontakt zur kirchlichen Gemeinde vor Ort und ist - ihren jeweiligen konkreten Möglichkeiten entsprechend - bereit, an der pastoralen Arbeit mitzuwirken.

Art. 4

Verantwortung der Diözese Bozen-Brixen

4.1.   Der Bischof und die diözesanen Ämter, insbesondere das Amt für Schule und Katechese, tragen die Verantwortung für den Religionsunterricht mit und unterstützen die Religionslehrpersonen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

4.2.   Das Amt für Schule und Katechese sorgt für die berufliche Entwicklung der Religionslehrpersonen, insbesondere hinsichtlich ihrer Aus- und Weiterbildung im fachlichen und spirituellen Bereich.

Art. 5

Zusammenarbeit mit Vereinigungen von katholischen Religionslehrerinnen und Religionslehrern

5.1.   Die Kirche begrüßt Zusammenschlüsse von Religionslehrerinnen und -lehrern auf Landesebene, welche der Wahrung der eigenen beruflichen Interessen dienen.

5.2.   Die Diözese sichert diesen Vereinigungen die Zusammenarbeit zu.

Art. 6

Schlussbestimmungen

Mit Wirksamkeit vom 27. April 2020 setze ich das Statut für Religionslehrerinnen und -lehrer der Diözese Bozen-Brixen in Kraft.

Das bisher geltende „Statut für Religionslehrer/innen“ vom 10. April 2006 (veröffentlicht im Folium Diocesanum Bauzanense-Brixinense 2006/5) gilt daher als aufgehoben.

 

Ivo Muser
Bischof

Bozen, am Gedenktag des hl. Petrus Canisius, 27. April 2020

 

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1 Diese “Erlaubnis” entspricht der Bezeichnung “befristete Eignung”, welche im Beschluss Nr. 229 vom 07.03.2017 (Titel für den Zugang zu den Landesstellenplänen der Lehrpersonen für Katholische Religion) zu finden ist.

2 Beschluss der CEI vom 21.09.1990, Nr. 41, § 3

Kirchliche Beauftragung

Alle Religionslehrpersonen, die laut Statut vom 27.04.2020 die Voraussetzungen erfüllen, um die kirchliche Beauftragung (unbefristet) zu erhalten, können im Amt für Schule und Katechese dafür ansuchen. Dazu wurde eine Gesuchsvorlage ausgearbeitet, die hier heruntergeladen bzw. im Amt angefordert werden kann.

Biblische Spiritualität – Quelle, Chance und Aufgabe religiöser Bildung

Biblische Geschichten sind oft vertraut und doch auch wieder fremd zugleich. Alle Jahre wieder hören wir im Advent, wie ein Bote Gottes eine wunderbare Geburt ankündigt, die eine neue, in messianischen Farben erleuchtete Zeit einleitet. Die Botschaft vom Anbruch eines neuen Zeitalters stößt angesichts der alltäglichen Gegenerfahrungen in einer Welt, die so gar nicht nach der Erfüllung solcher Verheißungen aussieht, auf Verwunderung und Skepsis.

Biblische Bilder

Wie kann denn das gehen, fragt auch Maria in der Ouvertüre des Lukasevangeliums. Als Antwort erhält sie vom Engel die uns zwar vertrauten und doch in heutiger Zeit seltsam fremd klingenden Worte: „Der Heilige Geist wird auf dich kommen und die Kraft des Höchsten dich überschatten.“ (Lk 1,35) In tastenden Sprachbildern wird das wunderbare Ereignis der Ankunft Gottes unter den Menschen umschrieben.

Das Bild der „Überschattung“ verweist auf den Schatten als bergenden Raum, der Schutz und Geborgenheit verleiht. Im Gebetsschatz biblischer Psalmen begegnen uns Bilder, dass sich Menschen „im Schatten deiner Flügel“ bergen (Ps 36,8), im schützenden „Schatten des Allmächtigen“ ruhen und „unter seinen Schwingen“ Zuflucht finden (Ps 91,1.4). Im Buch Exodus deutet die das Offenbarungszelt überschattende Wolke auf die Gegenwart Gottes.

Auch das Bild der auf Menschen herabkommenden göttlichen Geist-Kraft nimmt aus der Tradition vermittelte Sprachwelten auf und schreibt sie für die eigene Zeit fort. So findet sich bei Jesaja eine ganz ähnlich formulierte Verheißung, um Gottes Wirkmacht zu verbildlichen: Wenn „der Geist von der Höhe auf euch kommt“ (Jes 32,15 nach der griechischen, in neutestamentlicher Zeit vertrauten Version), dann wird die unfruchtbare Wüste auf wunderbare Weise fruchtbar - zu einem Garten. Was man nicht erwarten kann, geschieht - durch Gottes kreative Macht. Eine Welt der Gerechtigkeit, des Friedens, der Ruhe und Sicherheit wird entworfen.

Geist und Prophetie

Biblische Textwelten bringen Begegnungen mit göttlichem Wirken in einer Fülle an Sprachbildern zum Ausdruck, die sich gegen vereinfachende und vereindeutigende Festlegungen sperren. Wir würden heute vielleicht manchmal von besonderen „spirituellen“ Erfahrungen sprechen. Doch was bedeutet überhaupt „Spiritualität“? Wie lässt sich diese vermitteln? In einer pluralen Gesellschaft führt die Sehnsucht nach der Verbindung zum Transzendenten, jenseits der Alltagswelt, zu sehr verschiedenen Definitionen und Konzepten. Die biblische Tradition hält ihre eigenen Ansätze bereit.

Wie zeigt sich etwa in der Erzählung des Lukasevangeliums die Wirkung des spiritus oder der ruach, des göttlichen Atems, bei Maria? Zunächst stimmt sie wie Prophetinnen des Ersten Testaments ein Lied auf Gott als ihren Retter an (Lk 1,46-55), der entsprechend der biblischen Urerfahrung des Exodus auf die Not der Erniedrigten hinsieht. Ganz in biblischer Tradition prophetischen Protests angesichts ungerechter sozialer, wirtschaftlicher, politischer Systeme hält sie der jeweiligen Gegenwart – ihrer und unserer - einen kritischen Spiegel vor. In ihrer Imagination einer „anderen“ Welt kommt nicht die dominante Perspektive der Mächtigen zu Wort, sondern erhalten die Entrechteten, Unterprivilegierten, Ausgegrenzten eine Stimme. Ihre Hoffnung stützt sich auf das Bild eines revolutionären Gottes, der die herrschenden Machtverhältnisse auf den Kopf stellt. Angesichts einer ungerechten Welt ruft sie die Erfahrungen einer rettenden und befreienden Gottheit in Erinnerung, die in treuem Erbarmen auf der Seite der Armen steht, den Ohnmächtigen machtvoll Gerechtigkeit verschafft und die Handlungsmacht verleiht, die Verhältnisse zu verändern.

Ist dies die Botschaft Marias, die wir im Advent hören und weitererzählen möchten? Welches Bild Marias wird tradiert in Kirche und Schule?

Biblische Spiritualität

Biblische Spiritualität flüchtet sich nicht in eine jenseitige Welt, sondern hat eine politische Dimension. Marias Magnificat erhält weltverändernde Kraft, wenn in einer von Solidarität bestimmten Gemeinschaft, als gelebter Kontrastgesellschaft, Gottes Gerechtigkeit und Barmherzigkeit Raum gewinnen und so konkret im Hier und Jetzt erfahrbar werden.

Spiritualität kann bedeuten, sich wie Maria einzureihen in die prophetischen „Knechte und Mägde“ Gottes, auf die er „in jenen Tagen“ seinen „Geist ausgießt“ (Joel 3,2) - um Widerstand zu üben gegenüber den herrschenden Logiken der Welt und angesichts aller Gegenerfahrungen an die befreiende Macht Gottes zu erinnern. Die Verheißung des Geistes gilt universal. So kann sich auch die Petrusstimme in der Apostelgeschichte auf diese Prophetie berufen, um das Pfingstereignis zu begründen (Apg 2,17-18).

Biblische Spiritualität ist schließlich nicht exklusiv gedacht, sondern bestimmt von einer universalen, alle Völker und alle Menschen einschließenden Vision des Friedens.

Spiritualität und religiöse Bildung

Aufgabe religiöser Bildung ist es, die sinnstiftende Kraft der reichen spirituellen Tradition ins Hier und Heute zu buchstabieren. In einem pluralen Markt der Angebote kann sie so Halt geben, um aus einer spirituellen Haltung heraus die gegenwärtigen Verhältnisse ändernd zu gestalten. Biblisch gesprochen: den Wüstenerfahrungen einen blühenden Garten entgegenzusetzen.

Priv.-Doz. MMag. Dr. Andrea Taschl-Erber.
Die Autorin, habilitiert in „Neutestamentlicher Bibelwissenschaft und Biblischer Theologie“, ist Vizerektorin für Religiöse Bildung an der KPH Wien/Krems. Entnommen der Zeitschrift: "Im Dialog", des Erzbischöflichen Schulamtes Wien, mit Zustimmung der Autorin.

Eintragung in das Verzeichnis für Supplenten für das Schuljahr 2020/21

Seit mehreren Jahren erstellt das Amt für Schule und Katechese ein Verzeichnis für Supplenten. Dieses wird nach der Stellenwahl ins Internet gestellt und somit allen Direktorinnen und Direktoren zugänglich gemacht.

Das Verzeichnis sieht vier verschiedene Kategorien vor:

  1. Bewerber/innen mit abgeschlossenem theologischen Studium
  2. Bewerber/innen, die innerhalb Dezember 2020 das Studium abschließen
  3. Bewerber/innen im theologischen Studium
  4. Bewerber/innen ohne theologisches Studium, aber mindestens einem Jahr Unterrichtserfahrung im Fach Katholische Religion.

Alle Interessierten können bis zum 10. Juni 2020 im Amt für Schule und Katechese ein schriftliches Ansuchen hinterlegen (schule.scuola(at)bz-bx.net). Gesuche, die nach dem 10. Juni 2020 eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden!

Informationen aus der Bibliothek und Medienstelle

  • Kirchenräume neu entdecken Kirchenräume neu entdecken - Arbeitshilfe zur ganzheitlichen-handlungsorientierten Kirchenraumpädagogik. Autorin: Dr. phil. Ulrike Gerdiken. München: Deutscher Katecheten-Verein;2018 - 43 Seiten Die kirchenraumpädagogische Arbeit bietet Möglichkeiten, Kirchenräume voraussetzungsfrei unterschiedlichen Zielgruppen zugänglich zu machen. Die Arbeitshilfe beleuchtet die wissenschaftlichen Grundlagen der Kirchenraumpädagogik, insbesondere des ganzheitlich-handlungsorientierten Ansatzes, und entfaltet diesen anhand einer Vielfalt von Methoden, die die Lust am Ausprobieren wecken. Sie ist geeignet für die Kommunion- und Firmkatechese, für den Schulunterricht und die Jugendarbeit wie auch für die Erwachsenenbildung. Zu einigen Methoden gibt es ergänzend Arbeitsblätter im Downloadbereich, die eine effiziente Vorbereitung kirchenraumpädagogischer Maßnahmen ermöglichen.
  • Selbst glauben Selbst glauben - 50 religionspädagogische Methoden und Konzepte für Gemeinde, Jugendarbeit und Schule. Hrsg.: Florian Karcher, Petra Freudenberger-Lötz, Germo Zimmermann. Neukirchen-Vluyn: Neukirchener Verlag, 2. Auflage, 2020 - 236 Seiten. (Beiträge zur missionarischen Jugendarbeit (BMJ-Reihe) 2) Junge Menschen wollen über Glauben sprechen. Sie brauchen dazu einen geeigneten Rahmen und gute Methoden. Aber vor allem wollen sie mit ihren Fragen und Meinungen ernstgenommen werden. Im Band reflektieren die Herausgeber die aktuellsten religionspädagogischen Konzepte für die Arbeit mit jungen Menschen und stellen konkrete Methoden für die Praxis vor. So entsteht eine Dreiteilung des Buches mit einer ausführlichen Einleitung, dem theoretischen Einblick in unterschiedliche Ansätze und einer Zusammenstellung verschiedener zu den Ansätzen gehörender Methoden.
  • Warum haben wir sonntags frei? Warum haben wir sonntags frei? Kinder fragen - Forscherinnen und Forscher antworten herausgegeben von Albert Biesinger, Helga Kohler-Spiegel und Simone Hiller. München: Kösel; 2018 - 143 Seiten Kinder stellen die besten Fragen und bringen Erwachsene dadurch oft ganz schön ins Schwitzen. Wie sieht der Heilige Geist aus? Warum ist die Mama von Jesus so wichtig? Und warum musste Jesus noch in den Himmel fahren, wenn er doch schon auferstanden war? Im neuen Band der beliebten Kinderfragen-Reihe dreht sich alles um religiöse Feste. 17 Forscherinnen und Forscher antworten auf Fragen, die sich bestimmt auch viele Erwachsene schon gestellt haben: lebendig geschrieben, mit vielen guten Anregungen zum Weiterdenken und fantasievoll illustriert.
  • Religionsunterricht mit Erstklässlern Religionsunterricht mit Erstklässlern - vielfältige Praxismaterialien für die besonderen Anforderungen in Klasse 1. Edelgard Moers. Augsburg: Auer; 2019 - 96 Seiten Der Religionsunterricht in der 1. Klasse stellt für den Lehrer eine ganz besondere Herausforderung dar: Es sollen Lehrplaninhalte vermittelt werden, aber die Kinder können großteils noch nicht lesen und schreiben. Deshalb wird im vorliegenden Band auf den Arbeitsblättern auf Arbeitsaufträge verzichtet und fast ausschließlich mit Bildern gearbeitet. Passend zum christlichen Jahreskreis beschäftigen sich die Schüler ganzheitlich mit acht ausgewählten Lehrplanthemen. Der Band bietet ein vielfältiges Repertoire aus Liedern, Wimmelbildern, Mini-Büchern, Leporellos, Spielen u.v.m.. Dabei kommen auch kooperative Lernformen und das selbstständige Erschließen von Inhalten nicht zu kurz. Für Schüler, die bereits schreiben können, finden sich immer wieder Schreibanlässe.

Die Bilbliothek und Medienstelle ist ab Freitag, den 15. Mai 2020 wieder für den Parteienverkehr geöffnet.

Katholische Jungschar Südtirols: Religiöse Impulse für zu Hause

Auch und gerade in dieser Zeit sind religiöse Impulse und Rituale zu Hause wichtig. Gottesdienste, Religionsunterricht in der Schule, Jungscharaktionen und das Treffen der Ministrantinnen und Ministranten fallen derzeit aus. Doch die Kinder können und sollen sich auch zu Hause mit dem Glauben beschäftigen und ihn leben. Auf unserer Homepage, unter dem Punkt „religiöse Impulse für zu Hause“ gibt es eine Ideensammlung. So zum Beispiel das Basteln eines Gebetswürfels, wie die Familie Geschichten aus der Bibel nachspielen kann und Vorlagen für einen Hausgottesdienst. Die Ideen können gerne weitergeleitet werden.

Kinderrechte - Materialien zum Herunterladen

Uns ist es wichtig, dass Kinder in Gruppenstunden und im Unterricht von den Kinderrechten erfahren und ihre Rechte kennen lernen. Die Kinderrechte-Botschafterinnen der Jungschar haben sich auf die Suche nach Materialien gemacht, die einfach umzusetzen sind. Da es insgesamt sehr viele Rechte gibt, haben wir uns auf die wichtigsten 10 Rechte konzentriert. Die Vorlagen eignen sich auch gut für den Fernunterricht. Die Materialien sind hier zu finden.

Südtirols Katholische Jugend: Gebete und Andachten für Zuhause

Südtirols Katholische Jugend bietet Ideen und Bausteine für das persönliche Gebet zu Hause an. Wir veröffentlichen auf unserer Webseite laufend kreative Ideen, die ihr zuhause alleine, in der Familie oder mit Freunden umsetzen könnt.

Du möchtest mit einer Gruppe/Klasse etwas machen? Kein Problem. Hier einige Ideen:

  • An deine Gruppe einen coolen Spruch oder Bild schicken
  • Frage deine Leute, wie es ihnen geht in dieser Zeit und was ihr Tageshighlight war.
  • Eine Andacht über WhatsApp feiern mit religiösen Impulsen und aufmunternden Worten. Ihr könnt eine Kerze anzünden und gemeinsam beten.
  • Zeit für andere haben: Vielleicht ist jemand alleine und möchte gern einfach mal telefonieren und etwas erzählen?
  • Gemeinsam skypen, einen Bibeltext anschauen und darüber sprechen: Was spricht mich an, was stört mich?
  • Feiere ein Abendlob mit deiner Gruppe über Skype/Zoom. Vorschläge gibt’s auf unserer Webseite.
  • Zeit haben - Wofür? Wer hat in dieser Zeit der Isolation eine Sache gemacht, die er schon lange nicht mehr gemacht hat? Wer hat aufgrund des Coronavirus etwas Neues gemacht/gelernt, was er noch nie in seinem Leben gemacht hat?

Des Weiteren gibt es eine Reihe von Online-Angeboten.

Weitere Informationen sind auf der Webseite, Facebook, Instagram, telefonisch unter 0471 970890 oder per Email info(at)skj.bz.it erhältlich.

Wir organisieren jeden Montag bis Ende Mai ab 19.00 Uhr eine WhatsApp-Andacht. Wer daran teilnehmen möchte kann sich einfach bei Stefan unter 335 1287882 melden.

Es gibt inzwischen eine Fülle an Apps, die beim Beten helfen. Eine davon ist „Click To Pray“, die Gebets-App des Papstes. Dreimal täglich bekommen die Nutzer einen Gebetsimpuls von ein bis drei Sätzen auf ihr mobiles Gerät. Die Impulse sind auch auf der Website von „Click To Pray“ abrufbar. Ähnlich funktionieren Angebote wie „App2Heaven“ oder „Gott offen“.

Seit den Anfängen der Kirche versammeln sich Gläubige täglich, um gemeinsam zu beten. Eine dieser Formen ist die Tageszeitenliturgie (Laudes: Morgenlob, Vesper: Abendlob, Komplet: Nachtgebet). Die Tageszeitenliturgie kann sich jeder kostenlos mit der App „Stundenbuch“ auf sein Smartphone herunterladen.

Last but not least: Warum nicht einfach die Hände falten und beten – so, wie es viele Menschen von klein auf kennen? Das Gotteslob etwa bietet eine Vielzahl an Gebe­ten für alle möglichen Anlässe.

Öffnungszeiten im Sommer 2020

In den vergangenen Jahren wurden an dieser Stelle die Öffnungszeiten im Sommer mitgeteilt, diese sind heuer nicht in der üblichen Form abzusehen.
Sobald es diesbezüglich Neuigkeiten gibt, werden sie mitgeteilt werden.

Hinweise zum Ausdrucken des RL-Forums

Die letzte Ausgabe des RL-Forums erfolgte in digitaler Form. Daraufhin haben einige Leser*innen bei uns im Amt nach einer Druckversion des RL-Forums nachgefragt. Hier einige Hinweise zum Ausdrucken der On-line-Version:

Das Drucken der Webseite kann durch die Tastenkombination "Strg + P" aktiviert werden. Wer hingegen die Einstellungen bearbeiten möchte: Im Browsermenü die Funktion „Drucken“ auswählen, dort die Größenverhältnisse einstellen, evtl. die Seite einrichten, drucken.