Verstorbene sollen nicht daheim aufgebahrt werden, sondern in den dafür vorgesehenen Kapellen am Friedhof oder in der Nähe der Pfarrkirche. Der Aufbahrungsort des Verstorbenen wird zu den gewohnten Zeiten offen sein. Am Aufbahrungsort des Verstorbenen sollen die Trauernden immer einen Abstand von einem Meter voneinander halten und einen Mund-Nasenschutz tragen.
Es ist darauf zu achten, dass sich keine größere Gruppen von Menschen versammeln, um gemeinsam den „Seelenrosenkranz“ zu beten. Dieser kann unter Einhaltung der seit 18. Mai gültigen allgemeinen Regelungen für die Gottesdienste in der Pfarrkirche gebetet werden. Weiterhin können die Trauernden auch daheim in der Familie oder allein beten (Totengebet „Sterberosenkranz“ in der Hausgemeinschaft).
Das Besprengen des Sarges mit Weihwasser soll unterlassen werden. Stattdessen sollen die Trauernden ein Kreuzzeichen machen und sich vor dem Sarg verneigen.
Für Begräbnisfeiern gelten seit 18. Mai die Regelungen für Gottesdienste im Allgemeinen: https://www.bz-bx.net/de/news/detail/gemeinsam-gottesdienst-feiern-ab-18-mai-wieder-moeglich.html.
Die bei Begräbnisfeiern stattfindenden Prozessionen (vom Haus des Verstorbenen zur Kirche, von der Kirche zum Friedhof) entfallen bis auf weiteres. Begräbnisgottesdienste können zur Gänze auf dem Friedhof oder in der Kirche gefeiert werden. Findet die Feier in der Kirche statt, wird der Leichnam vor Beginn der Feier in die Kirche gebracht. Es besteht auch die Möglichkeit, den ersten Teil des Gottesdienstes in der Kirche zu feiern und sich für die abschließenden Riten auf dem Friedhof zu einzufinden.
Für die Trauernden, die in der Kirche aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl nicht mitfeiern können, kann eine Übertragung mittels Lautsprecher ins Freie erfolgen. Trauernde können aber auch weiterhin daheim beten, sobald die Glocken darauf hinweisen, dass nun die Begräbnisfeier stattfindet (Hausgebet während einer Begräbnisfeier).
Am Friedhof und im Freien ist der Abstand von 1 Meter und das Tragen des Mund-Nasenschutzes Pflicht.