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PGR-Wahlen leicht gemacht

Alle Schritte hin zu den Pfarrgemeinderatswahlen im Überblick

Hier finden Sie eine Checkliste für die Vorbereitung der Pfarrgemeinderatswahlen in Ihrer Pfarrei. Die Liste will einen zusammenfassenden Überblick ermöglichen und ist keineswegs vollständig. Es wird empfohlen, auch die Wahlordnung für die Bestellung der neuen Pfarrgemieinderäte 2021 zu lesen, welche weitere Informationen und Einzelheiten enthält.

Ankündigung des Wahltermins: Der Wahltermin wird in den einzelnen Pfarreien vom Pfarrer oder PGR offiziell in ortsüblicher Form (Pfarrbrief, Schaukasten usw.) während der Osterzeit angekündigt.

Rückblick: Der PGR trifft sich zu einem Rückblick auf die Arbeit der letzten fünf Jahre. Er hält das Ergebnis schriftlich fest und teilt es der Pfarrgemeinde in geeigneter Form (Pfarrbrief, Pfarrversammlung) mit.

Delegierte: der scheidende Pfarrgemeinderates entscheidet, wie viele Delegierte im neuen Rat vertreten sein sollen und aus welchen pastoralen Bereichen sie kommen. Diese stellen bis zur Hälfte der Mitglieder des Pfarrgemeinderates.

Kandidatensuche: Der PGR informiert die Pfarrgemeinde wie viele PGR-Mitglieder zu wählen sind. Der PGR einigt sich über die Art der Suche der Kandidatinnen und Kandidaten, die gewählt werden sollen.

Wahlausschuss: Am Sonntag, dem 12. September 2021 gibt der PGR die Zusammensetzung des Wahlausschusses bekannt. Dieser übernimmt die Verantwortung für den weiteren Verlauf der Wahlvorbereitung, die Durchführung der Wahl und deren Nachbereitung.

Kandidatenliste: Am Sonntag, dem 10. Oktober 2021 veröffentlicht der Wahlausschuss die Kandidatenliste und sorgt für die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten in den pfarrlichen Medien oder besser in einem Sonntagsgottesdienst, wodurch die Bedeutung des PGR hervorgehoben wird.

Stimmzettel: Der Wahlausschuss bereitet die Stimmzettel vor und legt Wahllokale und Wahlzeiten fest. Er legt die Anzahl der Stimmen fest, die pro Person abgegeben werden können. Als Richtwert wird die Hälfte der Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitze empfohlen

Wahlaufruf: Am Sonntag, dem 17. Oktober 2021 ruft der Wahlausschuss zur Wahl auf und gibt dabei genaue Informationen darüber, wann, wo und wie gewählt und das Ergebnis bekannt gegeben wird (siehe Vorlage).  Es soll auch dann gewählt werden, wenn die Zahl der Kandidaten und Kandidatinnen die Zahl der verfügbaren Sitze nicht oder nur knapp übersteigt. Die Wahl ist Ausdruck dafür, dass der Pfarrgemeinderat die Pfarrgemeinde vertritt und von ihr beauftragt ist. Durch sie wird das Interesse der Pfarrgemeinde für die Arbeit des PGR sichtbar und es wird erkennbar, ob die Kandidatinnen und Kandidaten den Rückhalt der Pfarrbevölkerung haben.

Wahltag: Die Wahl erfolgt am Wahlsonntag, 24. Oktober 2021 mit amtlichem Stimmzettel (mit Pfarrstempel). Die Wahlberechtigten erhalten den Stimmzettel in der jeweils ortsüblichen Gepflogenheit: entweder nach Hause zugestellt, falls in Wahllokalen gewählt wird, oder in der Kirche, falls dort gewählt wird.

Weiteren Verlauf: Ermittlung des Wahlergebnisses, Verfassung des Wahlprotokolls und Bekanntgabe des Wahlergebnisses an Seelsorgeamt und Pfarrei.