Wahlaufruf: Am Sonntag, dem 17. Oktober 2021 ruft der Wahlausschuss zur Wahl auf und gibt dabei genaue Informationen darüber, wann, wo und wie gewählt und das Ergebnis bekannt gegeben wird (siehe Vorlage). Es soll auch dann gewählt werden, wenn die Zahl der Kandidaten und Kandidatinnen die Zahl der verfügbaren Sitze nicht oder nur knapp übersteigt. Die Wahl ist Ausdruck dafür, dass der Pfarrgemeinderat die Pfarrgemeinde vertritt und von ihr beauftragt ist. Durch sie wird das Interesse der Pfarrgemeinde für die Arbeit des PGR sichtbar und es wird erkennbar, ob die Kandidatinnen und Kandidaten den Rückhalt der Pfarrbevölkerung haben.