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Erwachsene werden schrittweise in den christlichen Glauben und dadurch in die Gemeinschaft der Getauften, der Kirche, eingeführt. 

Dieser Prozess braucht Zeit, damit die eigene Lebensgeschichte reflektiert werden kann und die Gottesbeziehung gefestigt wird, sodass die Erwachsenen in ihrem lebensentscheidenden Bekenntnis gestärkt sind.

Die Zeit der Vorbereitung gliedert sich in mehreren Phasen

  • Zeit der Erstverkündigung,
  • Katechumenat (Zeit der entfernten Vorbereitung, Zeit der näheren Vorbereitung) und
  • mystagogische Vertiefung.

Dementsprechend dauert sie mindestens ein Jahr. Bedeutend sind auch die liturgischen Feiern auf dem Weg des Christwerdens.
Am Nachmittag des ersten Fastensonntages wird in der Bischofskirche unter der Leitung des Bischofs die Zulassung zur Taufe gefeiert.
 
Der Prozess des Christwerdens erreicht seinen Höhepunkt in der Feier der Osternacht: Taufe, Firmung und Eucharistie werden als Einheit und in der ursprünglichen Reihenfolge gefeiert.
 
Das Amt für Schule und Katechese stellt Unterlagen zur Begleitung der Katechumenen zur Verfügung und führt in den Aufbau und Gestaltung des Katechumenats ein.
 
Wichtiger Hinweis für die Pfarrer:
Gemäß can. 863 CIC ist die Taufe jener, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dem Diözesanbischof anzutragen. Der zuständige Pfarrer stellt das schriftliche Ansuchen an den Generalvikar. Falls es der Wunsch der Taufbewerber/innen ist, in der Pfarrgemeinde die Sakramente des Christwerdens zu feiern, so ist dies im Ansuchen anzuführen, da hierfür eine Beauftragung des Bischofs notwendig ist. Die Pfarrer sind gebeten, bis Allerheiligen im Generalvikariat zu melden, dass es Taufbewerber/innen in ihrer Pfarrei gibt.

weitere Informationen und Hinweise folgen noch…