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Amtliches aus der Diözese Bozen-Brixen

Corona: "Grüner Pass" für Gottesdienste nicht verpflichtend

Amtliches aus der Diözese Bozen-Brixen

Bischof Ivo Muser | Generalvikar Eugen Runggaldier

Bozen, 3. August 2021

Die Sommermonate sind für viele eine Zeit der Ruhe und der Erholung. Auftanken kann man dabei auch im Gebet, sowohl im persönlichen wie auch im gemeinsamen. Für Letzteres gibt es in den Pfarrkirchen, Filialkirchen, Ordens- und Wallfahrtskirchen unseres Landes viele Gelegenheiten und Möglichkeiten. Seit 7. Mai 2020 gelten mehr oder weniger dieselben Corona-Vorsichtsmaßnahmen für die Gottesdienste in unseren Kirchen. Die Gläubigen haben sich daran gewöhnt und halten diese auch ein.

Ab kommenden Freitag, 6. August 2021, sind viele Einrichtungen und Veranstaltungen nur mit dem sogenannten „grünen Passes“ zugänglich. Das italienische Innenministerium hat am 28. Juli 2021 Hinweise herausgegeben, die vom technisch-wissenschaftlichen Ausschuss (Comitato tecnico scientifico) sowie Vertretern der Italienischen Bischofskonferenz erarbeitet wurden. Diese erklären, wann der „grüne Pass“ im kirchlichen Kontext verpflichtend ist.

Der „grüne Pass“ ist NICHT verpflichtend für die Teilnahme an und die Mitfeier von Gottesdiensten aller Art. Er ist auch NICHT verpflichtend für die Teilnahme an Prozessionen. Und er ist ebenfalls NICHT verpflichtend für jene, die an Sommercamps teilnehmen (z. B. GREST), auch dann nicht, wenn Essen ausgegeben wird. Ausgenommen sind Camps, bei denen eine Übernachtung vorgesehen ist. Für diese ist der „grüne Pass“ nötig.

Das Innenministerium erinnert in seinen Hinweisen an die geltenden Covid-Regeln, die genau einzuhalten sind. Bei allen Gottesdiensten ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen, sind die Hände zu desinfizieren, ist der Abstand von 1 m im Sitzen und 1,5 im Gehen einzuhalten. Bei der Eucharistiefeier darf die hl. Kommunion nur auf die Hand empfangen werden und der Friedensgruß nicht mit Handschlag ausgetauscht werden. Die Weihwasserbecken müssen weiterhin leer bleiben. Für Prozessionen gilt die Vorschrift, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen, die Hände zu desinfizieren, einen Abstand von 1,5 m einzuhalten, Sängerinnen und Sänger einen Abstand von 2 m.