Verschiedene Gründe und Erfahrungen bewegen Christinnen und Christen aus der katholischen Kirche auszutreten.
Daher ist es erfreulich, wenn eine von der Kirche ausgetretene Person wieder zurück in die katholische Gemeinschaft findet und um die Wiederaufnahme bittet.
An wen wende ich mich, wenn ich wieder in die Kirche eintreten bzw. wieder in die katholische Gemeinschaft aufgenommen werden möchte?
Sie wenden sich an den Pfarrer oder Pfarrseelsorger ihres Wohnortes oder an einen anderen Priester. Ihm vertrauen Sie Ihr Anliegen an.
Ihren Wunsch formulieren Sie dann auch schriftlich mit Angabe der persönlichen Daten, Taufdatum und Taufort sowie Datum und Grund des Austrittes.
Was sind die nächsten Schritte?
Vorbereitung auf die Wiederaufnahme/Wiedereintritt
In weiteren Gesprächen werden Sie auf die Wiederaufnahme/Wiedereintritt vorbereitet: Sie sprechen über den Glauben der katholischen Kirche, Ihre persönlichen Erfahrungen und Fragen.
Einen besonderen Stellenwert wird das Glaubensbekenntnis einnehmen, da die Wiedergabe des Glaubensbekenntnisses eine wesentliche Rolle bei der Wiederaufnahme spielt.
Taufschein besorgen
Sie werden gebeten, den Taufschein zu besorgen, auf dem das Taufdatum und der Taufort sowie das Firmdatum (wenn Sie gefirmt sind) und das Datum des Austrittes aufscheinen.
Den Taufschein erhalten Sie in jener Pfarrei, in der Sie getauft wurden.
Ansuchen vom Pfarrer/Priester an den Ortsordinarius
Der Pfarrer/Priester stellt nun ein schriftliches Ansuchen an den Ortsordinarius und bittet um die Vollmacht der Wiederaufnahme, d. h. dass er Sie im Namen der katholischen Kirche wieder in die kirchliche Gemeinschaft aufnehmen darf.
Sobald er die Vollmacht erhält, kann er mit Ihnen die nächsten Schritte vorbereiten.
Feier der Umkehr und Versöhnung
Unmittelbar vor der Feier der Wiederaufnahme wird das Sakrament der Umkehr und Versöhnung gefeiert: Die Bitte um die Wiederaufnahme ist ein Wendepunkt auf dem persönlichen Lebensweg. Nach der Abwendung von Jesus Christus in der Gemeinschaft der Kirche wird in dieser Feier deutlich, dass Sie diesen Ausschluss, der von Ihnen gewünscht wurde, bereuen und sich wieder Jesus Christus in der Gemeinschaft der Kirche zuwenden.
Feier der Wiederaufnahme
Die Feier der Wiederaufnahme kann in einem kleinen Kreis erfolgen. Es wird eine Eucharistiefeier gefeiert, damit in der Kommunion sichtbar erlebt wird, dass Sie wieder ein Mitglied der Communio (Gemeinschaft) der katholischen Kirche sind.
Zwei Mitfeiernde stehen als Zeugen/Zeuginnen zur Verfügung.
Reversionsprotokoll
Nach der Feier der Wiederaufnahme wird das Reversionsprotokoll, welche ihre Wiederaufnahme dokumentiert, von Ihnen, dem Priester und den beiden Zeugen/Zeuginnen unterschrieben. Eine Kopie wird an die Taufpfarrei und an das bischöfliche Ordinariat gesendet.
Weitere Begleitung
Es ist wertvoll, wenn Sie besonders in der ersten Zeit gut begleitet werden, d. h. jemand aus der Pfarrei als Gesprächspartner zur Verfügung steht bzw. mit Ihnen in Kontakt bleibt.
Sie sollen erleben und spüren: Wir freuen uns, dass Sie wieder da sind.
Jene Pfarreien, welche eine Anfrage/Bitte um Wiederaufnahme erhalten, sind gebeten sich an das Referat Katechese zu wenden. Es übermittelt den Pfarreien den pastoralen Leitfaden zur Wiederaufnahme in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche, welcher auch wichtige Hinweise zur Feier der Wiederaufnahme und zum Reversionsprotokoll enthält.
Ebenso steht das Referat bzgl. Vorbereitung und Katechesen unterstützend zur Seite.