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Pressemitteilungen 2022

8 Promille für die Kirche: Steuergelder für den guten Zweck

Anders als etwa im deutschsprachigen Ausland gibt es in Italien keine Kirchensteuer. Stattdessen sieht der Staat die Möglichkeit vor, dass Steuerzahler acht Promille ihrer schon einbezahlten Einkommenssteuer der katholischen Kirche bzw. anderen Glaubensgemeinschaften zuweisen können. Dies geschieht mit einer Unterschrift auf der Steuererklärung. In Südtirol werden von der katholischen Kirche mit den „8-Promille-Geldern“ unter anderem Seelsorgedienste und soziale Projekte unterstützt sowie die Priester entlohnt.

Seit 1989 besteht für Steuerzahler die Möglichkeit, mit einer Unterschrift auf der Steuererklärung acht Promille ihrer schon einbezahlten Einkommenssteuer der Katholischen Kirche, anderen Religionsgemeinschaften oder dem Staat zufließen zu lassen. Die Gelder werden dann vom Staat aufgrund der abgegebenen Unterschriften aufgeteilt. Die Kirche kann mit diesen Geldern wichtige Tätigkeiten finanzieren.

4,2 Millionen Euro für Seelsorge, Caritas, Kirchenrestaurierungen und Priester
Auch in unserer Diözese wird mit den 8-Promille-Mitteln Vieles verwirklicht und unterstützt: Etwa eine Million Euro wird in die Seelsorge im weitesten Sinn, wie zum Beispiel die Jugenddienste, die Familienberatung oder die Aus- und Weiterbildung des Klerus investiert. Die Caritas erhält ebenfalls ca. eine Million Euro aus dem 8-Promille-Fonds zugewiesen und verwendet diese Gelder für Menschen in Notsituationen, die Unterstützung und Beratung brauchen, um ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen. Zusätzlich helfen die Gelder, die Aus- und Weiterbildungen für die zahlreichen Freiwilligen zu finanzieren, die den Mitmenschen Beistand leisten und die vielen Dienste der Caritas erst ermöglichen. Pro Jahr werden damit auch Projekte in den Pfarreien, wie zum Beispiel die Sanierung von Kirchen, unterstützt. Zwei Millionen Euro aus dem 8-Promille-Fonds fließen in die Priesterbesoldung und sind dafür eine wichtige Finanzquelle.

Unterschrift bringt keine Mehrkosten
Obwohl für den Steuerzahler keine Mehrkosten anfallen, werde es immer schwieriger, Menschen zur Unterschrift dieser Zweckbestimmung zu motivieren, erklärt Stefan Untersulzner, Diözesanbeauftragter für die wirtschaftliche Unterstützung der Kirche. „Für die Unterschriften zu sensibilisieren wird immer wichtiger, da bereits in den letzten Jahren ein Rückgang verzeichnet wurde.

8 Promille auch ohne Steuererklärung
Vor allem jene Menschen, die keine Steuererklärung einreichen und nur das Modell CU haben, wissen oft nicht, dass auch sie die acht Promille zuweisen können. Es reicht dafür das Formblatt, das dem Modell CU beiliegt. Rentner, die kein Modell CU vom Fürsorge-Institut INPS erhalten haben, können ihre Unterschrift mittels Formular abgeben, das in allen Pfarreien aufliegt. Dieses kann dann bei der Post oder dem CAF (Steuerbeistandszentrum) des KVW abgegeben werden“, führt Untersulzner aus. „Die Zuweisung der acht Promille auf der Steuererklärung ist eine Form der Bürgerbeteiligung“, ist der Diözesanbeauftragte Untersulzner überzeugt. Der Steuerzahler könne hier über einen Teil seiner bereits einbezahlten Steuern selbst bestimmen und sie einem guten Zweck zuführen. Je mehr Unterschriften die Katholische Kirche bekommt, umso mehr Geld kommt den einzelnen Diözesen zugute. Italienweit werden der katholischen Kirche übrigens etwa 800 Millionen Euro zugewiesen.

8 Promille plus weitere 5 Promille
Zusätzlich zu den 8 Promille ist es seit 2006 möglich, weitere fünf Promille sozialen Einrichtungen zuzuweisen. Auch diese Zuweisung kostet den Steuerzahler nichts, ist aber für die Einrichtungen eine große Hilfe. „Viele kirchlich soziale Vereine und Verbände engagieren sich täglich für die Anliegen bedürftiger Menschen oder einfach im sozialen Bereich. Die Diözese bittet deshalb um Ihre Unterschrift für diese Organisationen“, sagt der Diözesanbeauftragte Untersulzner.

Ab 23. Mai „Precompilato“
Seit April kann die Steuererklärung bei den Steuerbeistandszentren oder beim Steuerberater abgefasst werden und ab Montag, 23. Mai, ist auch die vorausgefüllte Steuererklärung („Precompilato“) online einsehbar und kann von den Steuerpflichtigen selbst abgegeben werden. Selbstverständlich kann die Unterschrift für die Zweckbestimmung der 8 Promille- sowie die 5 Promille-Zuweisung auch bei der vorausgefüllten Steuererklärung geleistet werden.