Gegen die Abweisung des hierarchischen Rekurses seitens des Dikasteriums für den Klerus haben Paolo Valente und Verena Menghin am 26. Jänner 2023 Beschwerde beim Höchsten Gericht der Apostolischen Signatur eingelegt. Am 18. Juli 2023 wurde dem Bischof mitgeteilt, dass der Sekretär der Apostolischen Signatur diese Beschwerde von vorneherein („in limine“) abgewiesen hat, da sie offenkundig jedweder Voraussetzung entbehre und ohne jegliches Fundament sei.
Der Beschwerdeführer hat die Berechtigung, innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt des Dekretes beim Kongress der Apostolischen Signatur zu rekurrieren. Wird das Dekret der Abweisung der Beschwerde vom Kongress bestätigt, gibt es keine weiteren Rechtsmittel.