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Corona-Vorsichtsmaßnahmen gelockert: Gebets- und Gesangbücher dürfen wieder aufliegen

Amtliches aus der Diözese Bozen-Brixen

Bischof Ivo Muser | Generalvikar Eugen Runggaldier

Bozen, 11. Juni 2021

Seit 7. Mai 2020 gelten mehr oder weniger dieselben Corona-Vorsichtsmaßnahmen für die Gottesdienste. Die Gläubigen haben sich daran gewöhnt und halten diese auch ein. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag, damit die Pandemie bald ein Ende hat.

Die Vorsichtsmaßnahmen wurden vom technisch-wissenschaftlichen Ausschuss (Comitato tecnico scientifico) des Gesundheitsministeriums zusammen mit den Verantwortlichen der Italienischen Bischofskonferenz formuliert und von der Bischofskonferenz mitgeteilt. Es obliegt dem genannten Ausschuss und der Italienischen Bischofskonferenz zu entscheiden, wann wesentliche Punkte (Sicherheitsabstand, Mund- und Nasenschutz, Hygiene der Hände) der geltenden Vorsichtsmaßnahmen gelockert werden.

In den Vorsichtsmaßnahmen von Mai 2020 heißt es unter anderem: „Es ist davon abzuraten, dass in der Kirche Gebets- und Gesangbücher oder andere Zeitschriften aufliegen.“

Hiermit wird mitgeteilt, dass diese Empfehlung mit sofortiger Wirkung für die Diözese Bozen- Brixen nicht mehr gilt und somit Gebets- und Gesangbücher sowie Zeitschriften in den Kirchen aufliegen können. Damit wird gemeinsames und persönliches Beten und Feiern in der Kirche erleichtert.