Vor genau einem Monat wurde darüber informiert, welche Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in der Kirche gelten. Diese bleiben weiterhin in Kraft. Mit Datum vom 29. April hat die Präsidentschaft der Italienischen Bischofskonferenz dazu einige Präzisierungen mitgeteilt, die hiermit weiter geleitet werden.
Die Tendenz der Infektionen ist seit einigen Wochen konstant, und diese Daten bestätigen, dass die Hinweise der Präsidentschaft der Bischofskonferenz vom vergangenen März gerechtfertigt sind, wonach die Verwendung von Masken bei allen Aktivitäten, an denen Menschen in geschlossenen Räumen teilnehmen, wie z. B. Gottesdienste und Katechesen, weiterhin strikt empfohlen wird. Die Verwendung von FFP2-Atemschutzgeräten bei Veranstaltungen, die öffentlich zugänglich sind und die in geschlossenen Räumen wie Kinos, Konzertsälen und Theatern stattfinden, bleibt obligatorisch.
Es ist zu beachten, dass ab dem 1. Mai 2022 für Aktivitäten, die von einer Pfarrei organisiert werden, kein Green-Pass mehr erforderlich ist.
Für den Zugang zu den Arbeitsplätzen durch Arbeitnehmende und Ehrenamtliche ist kein Green-Pass mehr erforderlich.
Der Geist des auferstandenen Christus stärke uns in dieser herausfordernden Zeit, er helfe uns, die Pandemie bald zu überwinden und schenke den Verantwortlichen Gedanken des Friedens, damit überall auf der Welt die Menschen unter gerechten Bedingungen in Freiheit leben können.