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Pressemitteilungen 2020

Liturgie: Neue diözesane Richtlinien

Bischof Ivo Muser hat neue Richtlinien für die Liturgie in Seelsorgeeinheiten in Kraft gesetzt. Die neuen Regeln der Diözese setzen starke Akzente bei den Sonntagen und Hochfesten. Vorrangiges Anliegen ist die Ermöglichung und Förderung gottesdienstlicher Versammlung in allen Pfarrgemeinden zu verlässlichen Zeiten, aber auch die Schaffung eines Ortes in der Seelsorgeeinheit, an dem verlässlich Eucharistie gefeiert wird.

Gemeindefeier
„An Sonntagen und an Hochfesten ist am Tag selbst in jeder Pfarrkirche eine gleich bleibende Beginnzeit festzulegen, zu der sich Gemeinde zur Eucharistiefeier versammelt. Wenn am Tag selbst keine Eucharistie in der Pfarrkirche gefeiert werden kann, versammeln sich die Gläubigen zur festgelegten Zeit zur Wort-Gottes-Feier, zur Tagzeitenliturgie, zu einer Andacht oder einer anderen Form des gemeinsamen Gebets.“ (Nr.3)

Zentrale Feier
„In einer Pfarrkirche der Seelsorgeeinheit wird jeden Sonntag bzw. an jedem Hochfest am Tag selbst eine Eucharistie zu einer festen Zeit gefeiert … Im Regelfall wird für diese zentrale Eucharistiefeier die Pfarrkirche jener Pfarrei bestimmt, in der der Leiter der Seelsorgeeinheit als Pfarrer wirkt. Die zentrale Feier steht im Dienst der ganzen Seelsorgeeinheit und soll so zeitlich angesetzt werden, dass sie auch von Gläubigen aus anderen Pfarreien besucht werden kann.“ (Nr. 4)

Feiern am Vorabend
In jenen Pfarrkirchen, in denen am Vorabend keine Eucharistiefeier stattfindet, können „gottesdienstliche Feiern wie Tagzeitenliturgien, Wort-Gottes-Feiern, Andachten oder andere gottesdienstliche Feiern und Gebetsformen angesetzt werden, die dem besonderen Charakter des Vorabends Rechnung tragen.“ (Nr.7)

Neben diesen Schwerpunkten gehen die Richtlinien auf die Feier einzelner Hochfeste ein, auf die Liturgie an Wochentagen und auf die verschiedenen Formen gottesdienstlichen Feierns.

Prozessionen

Die neuen Richtlinien regeln auch die einzelnen Festtage. Zu den eucharistischen Prozessionen wird festgehalten, dass diese „untrennbar mit der vorausgehenden Eucharistiefeier“ verbunden sind.

An Fronleichnam kann die Prozession nur als eucharistische Prozession stattfinden, deshalb schlagen die Richtlinien zunächst alternative Zeitansätze zur Abhaltung vor. Wenn jedoch kein Priester oder Diakon die Fronleichnamsprozession leiten kann, kann „ein Kommunionhelfer oder eine Kommunionhelferin diesen Dienst übernehmen.“ In diesem Fall entfällt der eucharistische Segen (Nr. 20).

Wenn an anderen Tagen (Herz-Jesu-Fest, Patrozinium, Erntedank, Maria Himmelfahrt, Rosenkranzsonntag etc.) es nicht möglich ist, „dass ein Priester oder Diakon die eucharistische Prozession leitet, dann kann […] eine nicht-eucharistische Prozession, gegebenenfalls mit Stationen gestaltet werden“, an denen das Wort Gottes verkündet wird und darauf Fürbitten und passende Segensbitten folgen. (Nr. 21)