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Pressemitteilungen 2010

Mary Ward - diözesanes Verfahren zum Wunderprozess abgeschlossen

Heute wurde das diözesane Untersuchungsverfahren über ein Heilungswunder an einem Jungen auf die Fürsprache von Mary Ward, Gründerin der „Englischen Fräulein“ Congregatio Jesu, abgeschlossen. Nun kommen die versiegelten Akten an die zuständige Kongregation nach Rom, wo über den Seligsprechungsprozess entschieden wird.Auf Antrag der Schwestern der Congregatio Jesu – „Englische Fräulein“, war am 1. Juli 2010 das diözesane Verfahren zur Erhebung eines möglichen Heilungswunders am Knaben Franz Putzer eingeleitet worden. Franz Putzer, 1924 geboren, war als 12-jähriger im Jahr 1936 an einer tuberkulösen Gehirnhautentzündung erkrankt und von den behandelnden Ärzten aufgegeben worden. Die Mutter soll in ihrer Not die Fürbitte der Gründerin der Englischen Fräulein, Mary Ward, angerufen haben. Tatsache ist, dass der Knabe nach kurzer Zeit gesund wurde und auch keine Folgeschäden aufwies. Franz Putzer ist im Krieg 1943 gefallen.Das diözesane Untersuchungsverfahren, von P. Alois Hillebrand als bischöflichem Delegierten geleitet, verlangte zuerst einmal die Sammlung von Dokumenten, die diesen Fall betreffen: Briefe, Berichte und Aufzeichnungen, sowie die Feststellung deren Authentizität. Unter der Mithilfe des medizinischen Sachverständigen (peritus medicus), des Kirchenanwaltes (promotor iustitiae) und der Notarin wurden Zeugen aus der Verwandtschaft, sowie Mitschüler von Franz Putzer angehört. Mehrere Ärzte wurden über Heilungsmöglichkeiten von tuberkulöser Meningitis in jenen Vorkriegsjahren befragt.So liegt nun eine ausführliche und nach den Vorschriften der römischen Kongregation für Selig- uns Heiligsprechungsprozesse geordnete und offiziell beglaubigte Arbeit vor, die der Postulator der zuständigen Kongregation in Rom in den nächsten Tagen übergeben wird.„Nicht der Selig- oder Heiligsprechungskandidat ist wundertätig, es ist vielmehr Gottes Handeln, sein Lenken und Fügen, das auf die Fürbitte der Dienerin Gottes, augenfällig und greifbar wird“, sagte Bischof Golser und fügte an: „Für den gläubigen Christen ist ein Wunder kein Zauberstück. Als Heilszeichen verweist es auf die Liebe Gottes zu den Menschen.“In der Tat erfordert das Verfahren über eine Seligsprechung zunächst einmal die Feststellung der Heroizität eines Kandidaten und dann den Nachweis eines Wunders. Im Fall von Mary Ward wurde das Dekret über deren „heroischen Tugendgrad“ am 19. Dezember 2009 verkündet. Damit wurde der „Tugendprozess“ positiv abgeschlossen und man konnte das Untersuchungsverfahren für ein mögliches Heilungswunder eröffnen. Das kirchliche Lehramt ist gegenüber behaupteten Wundern äußerst zurückhaltend und verlangt deswegen ein eigenes und strenges Verfahren. Diese Verfahrenshürde soll dazu verhelfen, das vorbildhafte Tun und Wirken einer Person nach dem Tod durch Zeichen und Wunder zu bekräftigen und damit den Heilswillen Gottes den Menschen nahezubringen.Papst Benedikt XVI. hat bei seinem Aufenthalt in England in seiner Ansprache an die Vertreter des katholischen Bildungswesens in Twickenham, am 17. September 2010, über Mary Ward gesagt: „ Wenn ich mich heute hier umschaue, sehe ich viele apostolisch aktive Ordensleute, deren Charisma die Erziehung der jungen Leute einschließt. Dies möchte ich zum Anlass nehmen, Gott für das Leben und Werk der ehrwürdigen Mary Ward zu danken, eines Kindes dieses Landes, deren bahnbrechende Vision von einem apostolischen Ordensleben für Frauen soviel Frucht gezeitigt hat.“ Wie der Papst weiter sagte, habe er selber als Kind eine Erziehung von den „Englischen Fräulein“ erhalten, „für die ich ihnen tiefe Dankbarkeit schulde.“Der Abschluss des diözesanen Untersuchungsverfahrens ist kein Urteil darüber, ob der vorgelegte Fall als ein Wunder erklärt werden kann. Dieses Urteil erfolgt, nach eingehender Prüfung durch eine Theologenkommission, einzig durch den Papst.Mit einem Gebet und dem Wunsch weiteren Gelingens, mit einem Dank an die Mitarbeiter dieses Untersuchungsverfahrens hat Bischof Karl Golser die causa nun abgeschlossen. Die Akten wurden versiegelt und dem Postulator übergeben, der die Aufgabe übernommen hat, die Unterlagen an die zuständige Kongregation nach Rom zu bringen.