Die Monographie „Kanoniker und Kapläne um die Kathedra. Der niedere Klerus am Dom zu Brixen in siebeneinhalb Jahrhunderten“ schließt an die bereits vorliegenden Studien zu den Domherren, dem hohen Klerus, von Leo Santifaller, Karl Wolfsgruber bzw. Josef Gelmi an. Ihr Gegenstand sind die Chorherren des um 1215 gegründeten und 1808 aufgehobenen Kollegiatstiftes im Kreuzgang (gleich den Domherren als Kanoniker bezeichnet) und die Inhaber der seit dem späten 13. Jahrhundert gestifteten Dombenefizien (Kapläne); am Vorabend der Säkularisation (1803) betrug die Zahl der Letzteren 25. Die Hauptaufgaben der Mitglieder des niederen Klerus waren die Übernahme von Messen der Domkapitulare, die, besonders vor 1803, häufig anderweitig beansprucht waren, die Feier der vielen an der Kollegiatkirche und den Benefizien gestifteten Messen und das gemeinsame Stundengebet. Die meisten versahen überdies Dienste und Ämter für das Domkapitel und die bischöfliche Kurie oder waren in der Lehre tätig. Da sie keine seelsorglichen Verpflichtungen hatten, blieb ihnen viel Zeit für Musik, Kunst und Wissenschaft; manche erbrachten in diesen Bereichen Leistungen, die nach wie vor anerkannt sind.
Die Personen werden in einheitlich strukturierten Skizzen zunächst einzelbiographisch aufgelistet, in einem zweiten Schritt folgt eine kollektivbiographische Analyse. Diese führt zu teilweise markanten Befunden in verschiedenen Bereichen: Herkunft, Ausbildung, Sozialstruktur, priesterliches Standesethos, Frömmigkeit, Bildung, Wohnverhältnisse etc. Das kultivierte Ambiente an der Kathedrale hatte zur Folge, dass der Anteil der Priester mit anfechtbarem Lebensstil eher niedriger war als im allgemeinen Schnitt.
Eingebettet werden die Personen in eine auch strukturgeschichtliche Analyse, zu der die Wesenszüge der Kathedralliturgie, insbesondere die kirchliche Musik, gleichermaßen gehören wie das Werden und Wirken des Kollegiatstifts und die Geschichte der einzelnen Benefizien – bis hin zu den Liegenschaften, von deren Ertrag der jeweilige Inhaber lebte und mit deren Bearbeitern er mitunter auch in Kontakt stand. Es gehörte zum Wesen der Kirche vor 1803, dass kein Benefizium genau gleich dotiert war wie das andere und dass auch die daran haftenden Pflichten unterschiedlich waren. Dies hatte einen Wettbewerb um die Pfründen zur Folge, der fraglos leistungsfördernd war. Mit dem 19. Jahrhundert setzten Vereinheitlichungstendenzen ein; den letzten Schritt auf diesem Weg stellte die Aufhebung der Dombenefizien im Jahr 1987 dar.
