Zum Hauptinhalt springen
Botschaften & Stellungnahmen

Stellungnahme zum medizinisch assistierten Suizid

Bischof Ivo Muser

Freitag, 5. Juni 2026

Die Kirche steht für die Würde des Menschen von seiner Empfängnis bis zu seinem Sterben ein. Auch Krankheit, Leid und Sterben nehmen einem Menschen nicht seine Würde. Die Bewältigung von Krankheit und Sterben gehört zu den großen Herausforderungen des Lebens. Wir erleben derzeit einen gesellschaftlichen Wandel, dass immer mehr Menschen Angst haben vor einem schmerzlichen Sterbeprozess oder vor Siechtum. Sie sehen einen Ausweg im medizinisch assistierten Suizid.

Der römische Kassationsgerichtshof hat 2019 das bedingungslose Verbot der Beihilfe zum Suizid für verfassungswidrig erklärt und Bedingungen genannt, unter denen Menschen auch in Italien aus rechtlicher Sicht Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen dürfen. Dazu gehören, dass sie an einer unheilbaren Krankheit leiden, die mit Schmerzen verbunden ist, die kaum behandelt werden können, dass sie von lebenserhaltenden Maßnahmen abhängig und voll entscheidungsfähig sind. Aufgrund der Ermangelung eines Gesetzes durch die italienische Regierung, wird nun dem Südtiroler Landtag eine Gesetzesvorlage vorgelegt, welche Teil des Omnibusgesetzes zur Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes ist. Darin wird ein Verfahren festgelegt, wie im Falle einer Anfrage um Beihilfe zu Suizid vorzugehen ist. Es reicht von der Prüfung, ob die Bedingungen erfüllt sind, bis zur Vorbereitung des todbringenden Präparats.

Als Bischof bringe ich meine tiefe Sorge zum Ausdruck, dass dies der erste Schritt einer gesellschaftlichen Entwicklung sein kann, dass wir Menschen in ihrer sehr verwundbaren Phase von Krankheit, Schmerz und Lebensende nicht mehr angemessen begleiten werden. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir der Not von Menschen nicht dadurch entsprechen, dass wir ihren Sterbewunsch erfüllen, indem wir ihnen beim Suizid Beihilfe leisten, sondern dass wir alles tun, was medizinisch, psychologisch und seelsorgerisch möglich ist und dass wir ihnen ihre Lebenssituation und ihren Krankheitsverlauf so erträglich wie möglich machen. Ich erinnere auch daran, dass es nicht die Pflicht gibt, das Leben um jeden Preis zu erhalten, sondern auch die Pflicht, auf Therapien zu verzichten oder abzubrechen, wenn sie medizinisch keinen Sinn machen oder den Sterbeprozess unnötig hinauszögern.

Ich plädiere mit Nachdruck dafür, dass die palliativmedizinische Betreuung flächendeckend ausgebaut wird und allen Schmerzpatienten und Schmerzpatientinnen in qualifizierter Form angeboten wird. Ich ermutige alle, die in ihrem Familien- und Freundeskreis einen Menschen kennen, der aufgrund einer schweren Erkrankung den Lebensmut verliert, ihm beizustehen und ihm zu vermitteln, dass sein Leben nicht sinn- und würdelos ist und dass auch Krankheit, Leid und Sterben einem Menschen nicht die Würde nehmen. Dies können wir am Besten durch menschliche Nähe, durch Beistand und Einfühlungsvermögen vermitteln. Ich ermutige auch alle, die Schwerkranke und Sterbende begleiten, sei es in der Familie, in einem Pflege- oder Altenwohnheim oder in den Krankhäusern, den Patienten und sterbenden Menschen offen zu begegnen, sodass sie ihre Sorgen und Ängste äußern können, auch die Angst vor einem schmerzvollen Krankheitsverlauf oder vor einem schweren Sterben. Nur dann können wir ihnen die Hilfe bieten, die sie brauchen, und sie über die medizinischen und palliativen Möglichkeiten aufklären.

Ich möchte zu diesem Anlass auch ausdrücklich den vielen Menschen in unserem Land danken, die schwerkranken und sterbenden Menschen nahe sind, als Ärzte und Ärztinnen, als Pflegende, Angehörige oder Ehrenamtliche, zu Hause, in den Altenwohnheimen, auf den Palliativstationen und in der Hospizbewegung. Stehen wir ein für den Wert eines jeden Lebens und helfen wir Menschen, damit sie nicht den medizinisch assistierten Suizid als letzten Ausweg sehen.