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Der Vorlauf zu den PGR-Wahlen

Hier finden Sie einen Überblick der Schritte hin zu den PGR-Wahlen.

Das Jahrestreffen der PGR-Vorsitzenden markiert den Beginn des Prozesses der PGR-Wahlen. Als nächster Schritt findet zwischen September 2025 und November 2025 ein Treffen des Pfarrgemeinderates in jeder Pfarrei statt.

Für dieses Treffen steht eine Sitzungsvorlage zur Verfügung.

Nach den Treffen der Pfarrgemeinderäte findet am 29. November 2025 das Jahrestreffen der Pfarreienratsvorsitzenden statt:

 

Im Rahmen des Treffens am 29.11.2025 werden konkrete Hinweise für die Vorbereitung und Durchführung der PGR-Wahlen gegeben: zwischen Anfang Dezember 2025 und Ende Februar 2026 findet in jeder Seelsorgeeinheit ein Treffen des Pfarreienrates statt, im Laufe dessen eine gute Lösung für jede Pfarrei der Seelsorgeeinheit gesucht wird. Dies bedeutet, dass für jede Pfarrei eines der vorgestellten Szenarien gewählt wird. Das Treffen wird durch eine Beratung moderiert, welche vom Seelsorgeamt der Diözese zur Verfügung gestellt wird. Die getroffene Entscheidung wird von den einzelnen Pfarrgemeinderäten umgesetzt:

 

Das Seelsorgeamt wird zu gegebener Zeit weitere Informationen zur näheren Vorbereitung der Wahl geben.

Wahlmethoden

  1. Teamwahl/Bestätigung in einer Pfarrversammlung: ein Vorschlag für ein Pastoralteam oder einen Pfarrgemeinderat wird im Vorfeld zusammengestellt. Das Team oder der Pfarrgemeinderat wird innerhalb einer Pfarrversammlung der Pfarrgemeinde vorgestellt; die Anwesenden werden eingeladen, durch geheime Wahl oder Handaufheben ihre Zustimmung zum gebildeten Gremium zu signalisieren. Es werden nicht die einzelnen Personen bestätigt, sondern das Gremium als Ganzes. Wo nur ein Pastoralteam ohne PGR gebildet wird (Szenario 1), wird diese Wahlmethode empfohlen.

  2. Kandidatenwahl/Herkömmliche Wahl mit einer Wahlliste: als Variante ist es möglich, auch Personen vorzuschlagen, die nicht bereits auf der Wahlliste stehen.

  3. Urwahl/Sammeln von Vorschlägen: die Pfarrmitglieder können eine oder mehrere Personen vorschlagen, die sie für den Pfarrgemeinderat geeignet sehen. Die Personen, die vorgeschlagen werden, werden nach Reihenfolge der Stimmen angefragt, ob sie bereit sind, im Pfarrgemeinderat mitzuarbeiten.