1. Ich möchte für den Pfarrgemeinderat kandidieren. Wie?
Wenn Sie für den PGR kandidieren möchten, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Pfarrer bzw. mit der oder dem PGR-Vorsitzenden Ihrer Pfarrei auf.
2. Wer sind die Delegierten, aus welchen Bereichen kommen sie und welche Legitimation haben sie?
Laut Beschluss der Diözesansynode besteht der Pfarrgemeinderat, neben den gewählten Mitgliedern, auch aus Delegierten. Diese sind Vertreter bestimmter pastoraler Bereiche (katholische Vereine und Verbände, Katechese, Caritas, Bewegungen, …) oder Ordensgemeinschaften und kommen ohne Wahl in den neuen PGR. Deren Anzahl und Herkunftsbereich werden vom scheidenden Pfarrgemeinderat festgelegt. Sie stellen bis zur Hälfte der Mitglieder des neuen Pfarrgemeinderates dar. Sie besitzen insofern eine Legitimation, als sie von ihrem Verein bzw. Bereich gewählt und nominiert werden.
3. Was ist der Unterschied zwischen Delegierten und Kooptierten?
Während die Anzahl der zu nominierenden Delegierten vom scheidenden Pfarrgemeinderat festgelegt und deren Namen der Pfarrgemeinde vor der Wahl bekanntgegeben werden, werden nach der Wahl gegebenenfalls auch andere Personen vom neugewählten Pfarrgemeinderat kooptiert, d. h. berufen. Auch sie kommen ohne Wahl in den Pfarrgemeinderat. Es handelt sich um Personen, welche wichtige Kompetenzen oder Fähigkeiten besitzen und aus verschiedenen Gründen nicht durch Wahl in den Pfarrgemeinderat kommen.
4. Wie wird die Komposition des PGR in mehrsprachigen Pfarreien festgelegt?
In mehrsprachigen Pfarreien beschließt der scheidende Pfarrgemeinderat die ethnische Zusammensetzung des nachfolgenden Pfarrgemeinderates. Besteht der bisherige Pfarrgemeinderat aus zwei Sektionen, versammeln sich diese zu einer gemeinsamen Sitzung, um gemeinsam die Zusammensetzung zu bestimmen. In etwa soll die Zusammensetzung des Pfarrgemeinderates in mehrsprachigen Pfarreien die ethnische Struktur der Pfarrei widerspiegeln, wobei auf die örtlichen Gegebenheiten Rücksicht genommen werden soll.
5. Soll ein Pastoralteam nach den Wahlen in allen Pfarreien entstehen?
In allen Pfarreien der Diözese Bozen-Brixen werden schrittweise Pastoralteams eingeführt. Die erstmalige Bildung eines Pastoralteams erfolgt in Absprache und Zusammenarbeit mit dem Seelsorgeamt der Diözese. Wo bereits ein Pastoralteam gebildet wurde, wird dieses in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Pfarrgemeinderates neu bestellt.
6. Soll der PGR auch dann gewählt werden, wenn sich nur gleich viele oder weniger Kandidaten wie zu wählende PGR-Mitglieder der Wahl stellen?
Es soll in jedem Fall auch dann eine Wahl stattfinden, wenn die Zahl der Kandidaten und Kandidatinnen die Zahl der verfügbaren Sitze nicht oder nur knapp übersteigt. Die Wahl ist Ausdruck dafür, dass der Pfarrgemeinderat die Pfarrgemeinde vertritt und von ihr beauftragt ist. Durch die Wahl wird das Interesse der Pfarrgemeinde für die Arbeit des Pfarrgemeinderates sichtbar und es wird erkennbar, ob die gefundenen Kandidatinnen und Kandidaten den Rückhalt der Pfarrbevölkerung haben.