Am 3. Dezember 1972 wurden in Südtirol erstmals Pfarrgemeinderäte gewählt. Die Weichen dazu wurden bei der Diözesansynode (1970 - 1973) gestellt. Die nächste Pfarrgemeinderatswahl fand 1975 statt. Seither wird in einem Rhythmus von fünf Jahren der Pfarrgemeinderat neu bestellt.
Vor allem das II. Vatikanische Konzil betont die Berufung aller Getauften, Auftrag und Sendung der Kirche aktiv mitzutragen und in ihr Verantwortung zu übernehmen: im sozialen Engagement, bei der Weitergabe des Glaubens, in Lehre und Verkündigung, bei der Gestaltung der Liturgie und des kirchlichen Lebens. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates machen diese gemeinsame Verantwortung aller Gläubigen sichtbar. Sie sind gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Pfarrgemeinde und arbeiten darauf hin, dass sich Auftrag und Sendung der Kirche in der konkreten Pfarrgemeinde verwirklichen.