Zum Hauptinhalt springen

Der Pfarrgemeinderat... an der Startlinie!

Vom Wahlsonntag zur konstituierenden Sitzung des Pfarrgemeinderates

Hier finden Sie eine Checkliste mit allen Schritten, die Sie nach der Pfarrgemeinderatswahl in Ihrer Pfarrei setzen sollen. Die Liste will einen zusammenfassenden Überblick ermöglichen. Es wird empfohlen, ebenfalls die in der Liste genannten Artikel der Wahlordnung und der Statuten der Pfarrgemeinderäte und der Pfarrverwaltungsräte zu lesen.

Am Wahlabend: Die oder der Vorsitzende des Wahlausschusses schickt eine Kurzmitteilung über die stattgefundene Wahl über Internet an das Seelsorgeamt der Diözese (Wahlordnung V. 4. b). Das nötige Passwort wird kurz vor den Wahlen sowohl an die Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte als auch an die offizielle E-Mail-Adresse der Pfarrei geschickt. Die Meldung muss in jedem Fall erfolgen, auch wenn keine Wahl stattgefunden hat (in diesem Fall wählen Sie bitte die Option "ernannt" aus).

Nach Abschluss der Wahl ermittelt der Wahlausschuss das Ergebnis und erstellt die Liste der gewählten Mitglieder des neuen PGR. Über den Wahlvorgang wird ein Wahlprotokoll (siehe Vorlage) verfasst (Wahlordnung V. 2.-3.).

Der Wahlausschuss informiert unmittelbar nach der Stimmauszählung die Kandidatinnen und Kandidaten über ihre Wahl oder Nichtwahl. Dabei ist es wichtig, sensibel mit jenen umzugehen, die für eine Mitgliedschaft im PGR nicht genügend Stimmen erhalten haben. Es empfiehlt sich, mit diesen ein persönliches Gespräch zu führen und ihnen dabei verschiedene Möglichkeiten der Mitarbeit außerhalb des PGR aufzuzeigen und sie zu bitten, dort mitzuwirken (Wahlordnung V. 4. a).

Am Sonntag, dem 31. Oktober gibt der Wahlausschuss oder der Pfarrer der Pfarrgemeinde das Wahlergebnis bekannt (Wahlordnung V. 4. c). 

Die konstituierende Sitzung des Pfarrgemeinderates: Innerhalb 21. November wird der neue PGR vom Pfarrer zur konstituierenden Sitzung einberufen. Er lädt dazu die gewählten Ratsmitglieder sowie die Delegierten ein, die bereits vor der Wahl ermittelt wurden (Wahlordnung VI. 1. a).

Ablauf der konstituierenden Sitzung (Wahlordnung VI.): 

  1. Wahl einer Vorsitzenden oder eines Vorsitzenden und einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters. Ebenso wird eine Schriftführerin oder ein Schriftführer für die Erstellung der Protokolle bestimmt.

  2. Dort, wo in Absprache mit dem Ordinariat ein Pfarrseelsorger in Zusammenarbeit mit einem Pastoralteam wirkt, wird dieses bestätigt oder neu bestellt. Die Mitglieder des Pastoralteams sind von Amts wegen Mitglieder des Pfarrgemeinderates, sofern sie nicht schon vorher Teil desselben sind. Die Vereinbarung über die Aufgaben des Pastoralteams ist dem Seelsorgeamt (per E-Mail bitte an: giuseppe.ganarini(at)bz-bx.net) durch die entsprechende Vorlage mitzuteilen. Dafür ist es notwendig, dass alle Team-Mitglieder die verlinkte Datenschutzerklärung einzeln unterzeichnen. Diese wird danach im Pfarrarchiv aufbewahrt (Wahlordnung VIII. 1). Wer nach den Wahlen zum ersten Mal ein Pastoralteam bilden möchte, ist gebeten, sich mit dem Seelsorgeamt in Kontakt (ebenfalls per E-Mail an: giuseppe.ganarini(at)bz-bx.net) zu setzen (PGR-Statuten, Art. 20).

  3. Der konstituierte PGR kann zusätzliche Mitglieder kooptieren (PGR-Statuten, Art. 2 d).

  4. Anschließend erfolgt die Wahl der Vertretung der Pfarrei im Pfarreienrat. Die Pfarrei wird im Pfarreienrat möglichst durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Pfarrgemeinderates und eine andere vom Pfarrgemeinderat bestimmte Person vertreten (bitte siehe: PGR-Statuten, Art. 5 a-b). 

  5. Der neu konstituierte Pfarrgemeinderat legt zusammen mit dem Pfarrer die Anzahl der Personen fest, aus welchen der Pfarrverwaltungsrat besteht. Dieser setzt sich aus dem Pfarrer sowie aus weiteren wenigstens zwei und höchstens sechs Personen zusammen. Eine Hälfte von ihnen wird vom Pfarrgemeinderat (eine davon ist die oder der Verantwortliche für die Verwaltung im Pastoralteam), die andere Hälfte vom Pfarrer bestimmt (PVR-Statuten, Art. 3).  

1. Wie lange bleibt das aktuelle Pastoralteam im Amt?

Laut den diözesanen Richtlinien »entspricht die Dauer der Beauftragung des Pastoralteams der Arbeitsperiode des Pfarrgemeinderates und endet mit der Beauftragung des nachfolgenden Teams« (Nr. 7). Das heißt, das aktuelle Pastoralteam bleibt geschäftsführend im Amt, bis ein neues Team während der konstituierenden Sitzung des Pfarrgemeinderates gebildet und vom Bischof ernannt wird. Dies ermöglicht eine reibungslose Übergabe der Tätigkeiten und stellt sicher, dass es weiterhin Ansprechpersonen für die wichtigsten Bereiche des pfarrlichen Lebens gibt.

2. In welchem Verhältnis steht das Pastoralteam zum Pfarrgemeinderat?

In kleineren Pfarreien werden die Funktionen des Pastoralteams (Liturgie, Verkündigung, Caritas und Verwaltung) innerhalb des Pfarrgemeinderates verteilt. In größeren Pfarreien ersetzt das Pastoralteam den Ausschuss des Pfarrgemeinderates.

3. Wie soll das Pastoralteam nach den Wahlen konkret neu gebildet werden?

Alle Pfarreien sollen innerhalb vier Wochen nach den Pfarrgemeinderatswahlen die konstituierende Sitzung des Pfarrgemeinderates einberufen. Falls der neue Pfarrgemeinderat Ihrer Pfarrei aus 5 bis 8 Mitgliedern besteht, werden innerhalb der konstituierenden Sitzung unmittelbar nach der Wahl der oder des Vorsitzenden die Funktionen Liturgie, Verkündigung, Caritas und Verwaltung im Pfarrgemeinderat verteilt. Wenn der Pfarrgemeinderat mehr als 8 Mitglieder hat, bilden die Beauftragten für Liturgie, Verkündigung, Caritas und Verwaltung den neuen Ausschuss des Pfarrgemeinderates. In beiden Fällen ist die oder der Beauftragte für die Verwaltung Mitglied des Pfarrverwaltungsrates.

4. Wir haben die Funktionen des Pastoralteams verteilt. Was sollen wir danach tun?

Wir bitten Sie alle Schritte zu setzen, wie sie im Punkt 5.2. beschrieben sind. Nachdem die ausgefüllte Vereinbarung über die Aufgaben des Pastoralteams an das diözesane Seelsorgeamt geschickt wurde, wird diese vom Generalvikar überprüft und genehmigt. Nach der Genehmigung werden die entsprechenden Ernennungsdekrete erstellt und vom Bischof unterzeichnet. Danach werden sie vom Seelsorgeamt an die betreffende Pfarrei geschickt.

Weitere allgemeine Informationen über das Pastoralteam finden Sie hier.

Konstituierende Sitzung des Pfarrverwaltungsrates: Im Laufe der konstituierenden Sitzung des Pfarrverwaltungsrates wird die oder der stellvertretende Vorsitzende sowie die Schriftführerin oder der Schriftführer bestimmt (Wahlordnung VII.).

Information an Pfarrgemeinde und Diözese: Nach der konstituierenden Sitzung des Pfarrgemeinderates und des Pfarrverwaltungsrates werden Namen und Funktion aller Mitglieder der Gremien mit Angabe der übernommenen Aufgabenbereiche der Pfarrgemeinde bekannt gegeben. Der Pfarrgemeinderat und der Pfarrverwaltungsrat können der Pfarrgemeinde innerhalb eines Gottesdienstes vorgestellt werden (siehe Vorlage). Dem Seelsorgeamt wird die endgültige Besetzung des PGR sowie des PVR über Internet mitgeteilt (das erforderliche Passwort wird den Pfarreien zu gegebener Zeit per E-Mail mitgeteilt). Dafür ist es notwendig, dass alle PGR- und PVR-Mitglieder die verlinkte Datenschutzerklärung einzeln unterzeichnen. Diese wird danach im Pfarrarchiv aufbewahrt (Wahlordnung VIII. 1). 

Am 22. November und 23. November jeweils um 19:30 Uhr haben Online-Einführungstreffen
für alle neu gewählten Pfarrgemeinderäte stattgefunden.
Aufgrund der guten Rückmeldungen, die wir erhalten haben, bieten wir einen weiteren
Termin für ein Online-Einführungstreffen an: am 15. Dezember 2021 um 19:30 Uhr.
Um teilzunehmen, klicken Sie bitte auf diesen Link.

Falls Sie am Treffen teilgenommen haben und Sie die angezeigte Präsentation haben möchten,
können Sie diese im PDF-Format unter diesem Link herunterladen.