1. Wie lange bleibt das aktuelle Pastoralteam im Amt?
Laut den diözesanen Richtlinien »entspricht die Dauer der Beauftragung des Pastoralteams der Arbeitsperiode des Pfarrgemeinderates und endet mit der Beauftragung des nachfolgenden Teams« (Nr. 7). Das heißt, das aktuelle Pastoralteam bleibt geschäftsführend im Amt, bis ein neues Team während der konstituierenden Sitzung des Pfarrgemeinderates gebildet und vom Bischof ernannt wird. Dies ermöglicht eine reibungslose Übergabe der Tätigkeiten und stellt sicher, dass es weiterhin Ansprechpersonen für die wichtigsten Bereiche des pfarrlichen Lebens gibt.
2. In welchem Verhältnis steht das Pastoralteam zum Pfarrgemeinderat?
In kleineren Pfarreien werden die Funktionen des Pastoralteams (Liturgie, Verkündigung, Caritas und Verwaltung) innerhalb des Pfarrgemeinderates verteilt. In größeren Pfarreien ersetzt das Pastoralteam den Ausschuss des Pfarrgemeinderates.
3. Wie soll das Pastoralteam nach den Wahlen konkret neu gebildet werden?
Alle Pfarreien sollen innerhalb vier Wochen nach den Pfarrgemeinderatswahlen die konstituierende Sitzung des Pfarrgemeinderates einberufen. Falls der neue Pfarrgemeinderat Ihrer Pfarrei aus 5 bis 8 Mitgliedern besteht, werden innerhalb der konstituierenden Sitzung unmittelbar nach der Wahl der oder des Vorsitzenden die Funktionen Liturgie, Verkündigung, Caritas und Verwaltung im Pfarrgemeinderat verteilt. Wenn der Pfarrgemeinderat mehr als 8 Mitglieder hat, bilden die Beauftragten für Liturgie, Verkündigung, Caritas und Verwaltung den neuen Ausschuss des Pfarrgemeinderates. In beiden Fällen ist die oder der Beauftragte für die Verwaltung Mitglied des Pfarrverwaltungsrates.
4. Wir haben die Funktionen des Pastoralteams verteilt. Was sollen wir danach tun?
Wir bitten Sie alle Schritte zu setzen, wie sie im Punkt 5.2. beschrieben sind. Nachdem die ausgefüllte Vereinbarung über die Aufgaben des Pastoralteams an das diözesane Seelsorgeamt geschickt wurde, wird diese vom Generalvikar überprüft und genehmigt. Nach der Genehmigung werden die entsprechenden Ernennungsdekrete erstellt und vom Bischof unterzeichnet. Danach werden sie vom Seelsorgeamt an die betreffende Pfarrei geschickt.
Weitere allgemeine Informationen über das Pastoralteam finden Sie hier.