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Victims first

Interessen der Betroffenen sind wichtiger als Ansehen der Institution


Den ganzen Tag über haben sich am 17. November 2022 im Bozner Pastoralzentrum über 100 Experten und Interessierte mit Aufklärung, Aufarbeitung und Prävention von Missbrauch in der Kirche auseinandergesetzt. Am Vormittag standen die Vorträge von Peter Beer (Rom) und Dagmar Hörmandinger-Chusin (Linz) im Mittelpunkt, am Nachmittag konnten die Teilnehmer bei sechs verschiedenen Workshops ihr Praxiswissen vertiefen. Bezogen auf den Titel der Tagung sagte Peter Beer, „dass die Interessen und Anliegen der Betroffenen entsprechend dem Grundsatz ‚Victims first‘ mehr als das Ansehen der Institution Kirche wiegen“. Mit „Victims first“ umschreibt Beer auch den Projektentwurf, den er für die Diözese Bozen-Brixen entwickelt hat.

Jedes Jahr im November richtet der diözesane Dienst für den Schutz von Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen eine Tagung aus, die sich mit dem Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt in der Kirche auseinandersetzt. Heuer stellten die Organisatoren um den Leiter des Dienstes, Gottfried Ugolini, den Grundsatz „Victims first“, also die Vorrangstellung der Betroffenen, in den Fokus der Vorträge und Workshops.

Bischof Muser: Schutzkonzepte notwendig, damit Kirche ein sicherer Raum für Minderjährige und schutzbedürftige Erwachsene ist

Eröffnet worden ist die Tagung heute von Bischof Ivo Muser. Der Diözesanbischof wies in seinem Beitrag hin, dass die Kirche im Hinblick auf das Thema Missbrauch eine dreifache Aufgabe zu erfüllen habe: „Erstens haben wir zu bekennen, dass auch wir den Missbrauch von Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen unterschätzt, unterbewertet und vertuscht haben. Zweitens sind wir den Betroffenen jene Aufmerksamkeit schuldig, die ihnen zu lange nicht gegeben wurde; auch jede psychologische, medizinische und rechtliche Unterstützung wurde ihnen oft vorenthalten. Jetzt soll ihnen Gerechtigkeit zuteilwerden. Dazu kommt noch eine dritte Aufgabe, nämlich, dass wir uns den Fehlern der Vergangenheit stellen und Verantwortung für deren Folgen übernehmen. Das heißt, dass wir alles in unseren Kräften tun sollen, und uns dabei professionell auch von außen unterstützen lassen, damit die Kirche ein sicherer Raum für Minderjährige und schutzbedürftige Erwachsene ist. Dafür braucht es Schutzkonzepte.“

Peter Beer: Unabdingbar, Betroffene an die erste Stelle zu setzen

Bischof Muser hat vor einigen Monaten das Institut für Anthropologie an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom, das von P. Hans Zollner geleitet wird, beauftragt, ein Konzept für die Diözese Bozen-Brixen auszuarbeiten. Grundlinien dieses Konzeptes wurden von Peter Beer vom internationalen Safeguarding-Institut an der päpstlichen Universität Gregoriana vorgestellt. Beer betonte in seinem Vortrag, dass es unabdingbar sei, zum einen die Opfer bzw. die von Missbrauch Betroffenen an erste Stelle zu setzen und zum anderen zielorientiert, zeitnah und nachhaltig das Thema Aufarbeitung anzugehen. „Die Interessen und Anliegen der Betroffenen wiegen entsprechend dem Grundsatz ‚Victims first‘ mehr als das Ansehen der Institution Kirche. Die Sorge um die Rechte der Betroffenen wird prioritär gegenüber jener um die Rechte der Täter wahrgenommen. Dogmatische Grundpositionen wie z. B. jene bezüglich des Beichtgeheimnisses werden als nachrangig gegenüber dem Schutz von durch Missbrauch gefährdeten Personen eingestuft. Anerkennungsleistungen für durch Missbrauch erlittenes Leid und Unrecht stehen vor der finanziellen Vermögens- bzw. Mittelabsicherung der kirchlichen Institution. Die Auseinandersetzung auf breiter kirchlicher Basis mit dem Thema Missbrauch hat Vorrang gegenüber dem gewohnten kirchlichen Regelbetrieb“, erklärte Beer seinen Ansatz.

Sobald man sich einmal dazu entschieden habe, sich proaktiv dem Thema Missbrauch und seiner Vertuschung zuzuwenden, so Beer weiter, komme es zu Spannungen, Unruhe, Veränderungsdruck und ähnlichem mehr: „Das muss nicht schädlich sein; ja im Gegenteil: es ist Voraussetzung dafür, dass etwas heilt, dass Gerechtigkeit einzieht und eine so alte Institution wie die Kirche zukunftsfest wird. Doch manchen wir uns nichts vor. Die hier angedeuteten Prozesse sind anstrengend und die Versuchung, sie zu meiden ist groß, obwohl sie so wichtig sind. Um genau dieses Vermeiden zu vermeiden, hilft nur, es zu thematisieren, sich offen darüber auszutauschen, Einwände gegen Vorgehensweisen gegen Missbrauch zu diskutieren und möglichst viele einzubeziehen, damit Projekte zum Umgang mit der Missbrauchsthematik auf möglichst vielen Schultern ruhen, die Akzeptanz möglichst groß ist, der Durchhaltewillen möglichst lange anhält.“

Bischof Muser sagte bereits in seinem Eingangsstatement, dass die vorgeschlagenen Vorgehensweisen mit den diözesanen Gremien und den Ordensleitungen besprochen werden. „Mir ist es ein Anliegen, dass hier ein gemeinsamer Weg beschritten werden soll, einerseits als Kirche und andererseits als Kirche in der Gesellschaft“, sagte Muser.

Dagmar Hörmandinger-Chusin: Interventionsplan ist ein notwendiger Baustein

Dagmar Hörmandinger-Chusin von der Stabsstelle für Prävention von Missbrauch und Gewalt der Diözese Linz, sprach hingegen über Schutzkonzepte und die Voraussetzungen dafür, dass sie funktionieren. Als Schutzkonzept beschrieb die Referentin in ihrem Vortrag das für jede Institution passende System von Maßnahmen für den besseren Schutz von Mädchen und Jungen vor sexualisierter Gewalt. Es könne nicht von oben oder außen verordnet werden, sondern müsse vielmehr innerhalb einer Einrichtung oder eines Vereins von Vorstands- oder Einrichtungsebene unter Beteiligung der hauptberuflichen und ehrenamtlichen Fachkräfte, Eltern, Kindern und Jugendlichen selbst erarbeitet und sodann im Alltag angewandt werden. „Ein sicherer Ort für Menschen, insbesondere für Kinder- und Jugendliche und Schutzbedürftige, braucht eine klare Grundlage. Menschen, die in die katholische Kirche Vertrauen haben, die ihre Ressourcen und Synergien zur Verfügung stellen, haben das Recht auf eine Kultur des achtsamen Miteinanders“, sagte Hörmandinger-Chusin. Die Referentin unterstrich auch, dass sexualisierte Gewalt oder Gewalt trotz guter Präventionsarbeit nicht gänzlich verhindert werden können. Aber gute Prävention könne bewirken, dass eine Tat schneller entdeckt wird. „Ein Interventionsplan ist deshalb, auch wenn noch kein Fall bekannt ist, ein notwendiger Baustein.“

Sechs Workshops

Nach den Vorträgen am Vormittag konnten die 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Nachmittag bei sechs Workshops ihr Praxiswissen vertiefen. Bei den Workshops ging es um die Folgen von Misshandlung für Kinder und Auswirkungen von Traumata für Erwachsene, um die Sexualität bei Menschen mit Behinderungen, um die Vorgangsweise bei Meldungen an die Staatsanwaltschaft, um Erfahrungen mit der Erarbeitung und Einführung von Schutzkonzepten und um die Vorgangsweise der Polizei bei der Ermittlung und Befragung von Kindern bei Missbrauchsfällen. 

"Mit dieser Tagung setzt die Diözese einen weiteren wichtigen Schritt Kultur der Aufmerksamkeit und Verantwortung zum Schutz von Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen. Durch die Auseinandersetzung mit dem Thema Missbrauch werden Veränderungsprozesse in und außerhalb der Kirche angestoßen", ist der Leiter des diözesanen Dienstes für den Schutz von Minderjährigen, Gottfried Ugolini, überzeugt.

 

Die Tagung zum Nachschauen

Die Fotos zur Tagung

Tagungsprogramm

8.30 Uhr Ankommen und Registrierung
9.00 Uhr Begrüßung und Einführung – Gottfried Ugolini
9.10 Uhr Grußwort von Bischof Ivo Muser
9.30 Uhr 1. Referat: Schutzkonzepte als gemeinsam gelebte Haltung - Mag.a Dagmar Hörmandinger, Leiterin der Stabsstelle für Gewaltprävention, Kinder- und Jugendschutz, Diözese Linz

Es braucht Rahmenbedingungen in der Seelsorge, Beratung und Teamarbeit, um einen notwendigen, vertrauensvollen Kontakt herzustellen. Das Ziel ist, bei gleichzeitiger Wahrung von Grenzen und Respekt, Nähe und Beziehung zu gestalten.
10.45 Uhr PAUSE
11.15 Uhr 2. Referat: Die doppelte Verantwortung der Kirche. Konsequenzen für die Aufarbeitung von Missbrauch - Dr. Peter Beer, Professor am Safeguarding Institut (IADC) an der Päpstlichen Universität Gregoriana, Rom

Betroffene von Missbrauch im Verantwortungsbereich der Kirche mussten über lange Zeit erfahren, dass ihnen weder Glauben noch Gehör geschenkt wurde. Dies führte nach dem Trauma des Missbrauchs zu einer zweiten Traumatisierung. Auch diese gilt es aufzuarbeiten und für kirchliches Handeln Konsequenzen zu ziehen. Dabei steht die Frage im Raum wie die Kirche insgesamt für das Geschehene konkret Verantwortung übernehmen kann und muss.
12.30 Uhr MITTAGSPAUSE
13.30 Uhr Workshops – 1. Runde
  Workshop 1: Misshandelte Kinder: Auswirkungen auf ihre psychosoziale Situation
Dr. Ambra Salmaso, Fachärztin für Kinder- und Jugendneuropsychiatrie, Meran

Erlittene oder miterlebte körperliche/psychische Misshandlungen wirken sich stark auf die emotionalen, relationalen, psychologischen, kognitiven und sozialen Erfahrungen eines Kindes aus. Die neurobiologischen Mechanismen eines Traumas werden erläutert und die Symptome, die ein misshandeltes Kind davontragen kann, werden beschrieben.
  Workshop 2: Die Auswirkungen von Traumata bei Erwachsenen
Dr. Antonietta Motta, Psychotherapeutin, Bozen

Psychopathologische Aspekte, emotionale Fehlregulierung und Verhaltensstörungen werden aufgezeigt und besprochen
  Workshop 3: Wissen macht stark!“ – Selbstbestimmt gelebte Sexualität bei Menschen mit Beeinträchtigungen
Silvia Clignon, Sozial- und Sexualpädagogin, Mitarbeiterin der Lebenshilfe, Bozen

Aufklärung, Wahlfreiheit, Erlebnismöglichkeiten, Reflexion - all das macht uns stark. Im Spannungsfeld zwischen Schutzbedarf und selbstbestimmt gelebter Sexualität.
  Workshop 4: Wann, wo und wie muss eine Meldung erfolgen
Dr. Donatella Sacchi, Staatsanwältin am Jugendgericht von Bozen, und Dr. Cristina De Paoli, Verantwortliche Bereich Prävention und Beratung Verein „la strada-der Weg“, Psychotherapeutin

Vorstellung der rechtlichen Normen und Verfahren sowie der Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht in Verbindung mit der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht und Erfahrungsaustausch.
Psychologische Implikationen der minderjährigen Betroffenen und ihrer Familien bei einer Meldung und in der psychologischen Begleitung der Betroffenen.
  Workshop 5: Ermittlungs- und Schutzaspekte bei minderjährigen Betroffenen von Straftaten
Francesco Bosi, Stv. Kommissar der Staatspolizei, Mobiles Einsatzkommando, 2. Sektion, Bozen und Dr. Silvia Mulargia, Psychologin, Bozen

Bewährte Praxis bei der Untersuchung und Anhörung von Minderjährigen durch die Ermittler
  Workshop 6: Schutzkonzepte und Best practices
Mag.a Dagmar Hörmandinger, Leiterin der Stabsstelle für Gewaltprävention, Linz

1. Was gibt es bereits an hilfreichen Elementen eines Schutzkonzepts – in meinem Bereich? (Status quo)
2. Was wären wichtige nächste Schritte zur Umsetzung eines Schutzkonzeptes in meinem Bereich?
14.45 Uhr PAUSE
15.15 Uhr Workshops - 2. Runde
16.40 Uhr Feedback aus den Workshops: Wichtige Punkte, offene Frage, Anregungen
17 Uhr Abschluss der Tagung