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Rahmenrichtlinien des Landes und Lehrplanentwürfe

Die Rahmenrichtlinien bzw. Lehrpläne für den Katholischen Religionsunterricht werden im Einvernehmen mit dem Diözesanordinarius von der Landesregierung erlassen. In der Grund-, Mittel- und Oberschule sind die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse des Religionsunterrichtes durch die Rahmenrichtlinien des Landes festgelegt. In den berufsbildenden Schulen stellt der von der Fachgruppe für den katholischen Religionsunterricht am 12. Juni 2008 genehmigte Lehrplanentwurf den Bezugsrahmen dar.
Die Rahmenrichtlinien des Landes bilden den verbindlichen Bezugsrahmen für die Erstellung des Curriculums der Schule.

Jene Teile der aktualisierten Ausgabe (2021), welche den Katholischen Religionsunterricht direkt oder indirekt betreffen, sind untenstehend abrufbar. Zu den vollständigen Dateien der Rahmenrichtlinien kommen Sie hier.

Der Lehrplanentwurf für den Katholischen Religionsunterricht der 9. bis 13. Jahgangsstufe der berufsbildenden Schulen in Südtirol findet in Ermangelung eines genehmigten Lehrplanes ab dem Schuljahr 2009/2010 Anwendung.