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Konkordatsehe für italienische Staatsbürger in Ausland

Für die Trauung eines italienischen Staatsbürgers mit festem Wohnsitz im Ausland (in der AIRE-Liste eingetragen) und einem ausländischen Partner ist das zivile Aufgebot über das dortige italienische Konsulat zu machen.

Das Konsulat verlangt vom Pfarrer des Trauungs-Ortes (nicht des früheren Wohnsitzes in Italien) das Ansuchen um das Aufgebot.

Für die Trauung mit nur einem Partner aus dem Ausland (nicht ital. Staatsbürger) erfolgt das Aufgebot wie üblich durch den Pfarrer des Wohnsitzes des anderen Partners in Italien.