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Pressemitteilungen 2026

Bischofskonferenz: Kein "Recht zu sterben", sondern Recht auf Begleitung und Pflege

Die Bischöfe der nordostitalienischen Bischofskonferenz, zu der auch die Diözese Bozen-Brixen gehört, haben sich gemeinsam zur aktuellen Debatte um den assistierten Suizid geäußert. Vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes der Region Venetien zum medizinisch assistierten Suizid veröffentlichten die Bischöfe einstimmig eine Erklärung, in der sie die Würde des menschlichen Lebens betonen und fordern, Menschen auch in schwerer Krankheit und am Lebensende umfassend zu begleiten und nicht allein zu lassen.

Bei ihrer Sitzung in Bibione haben sich die Bischöfe der nordostitalienischen Bischofskonferenz CET (Conferenza Episcopale Triveneto) in den vergangenen Tagen unter anderem auch mit den aktuellen Entwicklungen zum Lebensende befasst. Anlass war ein jüngst von der Region Venetien beschlossenes Gesetz zum medizinisch assistierten Suizid. Die Bischöfe verabschiedeten dazu einstimmig eine gemeinsame Erklärung. Auch Ivo Muser gehört als Bischof der Diözese Bozen-Brixen der nordostitalienischen Bischofskonferenz an und trägt die Erklärung mit. 

Im Mittelpunkt der Veröffentlichung der Bischöfe steht die Überzeugung, dass die Antwort auf schwere Krankheit, Leiden und Sterben nicht in einer Verkürzung des Lebens liegen könne, sondern in Betreuung, Schmerzlinderung, palliativer Versorgung und menschlicher Nähe. Die Bischöfe wenden sich zugleich gegen jede Form therapeutischer Überbehandlung und sprechen sich dafür aus, die komplexen Fragen am Lebensende ohne ideologische Verengung und im offenen Dialog zu behandeln. 

Wörtlich heißt es in der Erklärung:

„Ein zivilisatorischer Fortschritt - wie es von einigen bezeichnet wurde - kann nicht in der Beendigung des Lebens bestehen, sondern vielmehr in der Sorge darum, Leiden zu lindern angesichts des Schmerzensschreis eines kranken Menschen, auch wenn dieser sich scheinbar aufgibt. Gerade dann braucht er umso mehr Aufmerksamkeit und Nähe. In solchen Situationen braucht ein kranker Mensch keine Haltungen, die ihn unter dem Anschein von Mitgefühl dazu bewegen, um seinen Abschied zu bitten. Angesichts komplexer und dramatischer Situationen bedeutet der assistierte Suizid eine Entscheidung, die der zutiefst relationalen und sozialen Verfasstheit des Menschen nicht ausreichend Rechnung trägt. Zugleich führt eine solche Option dazu, dass sich Kultur und Gesundheitssystem zunehmend von einer Ethik der Fürsorge und der Nähe entfernen. Damit wird faktisch außer Acht gelassen, was Schmerztherapie und Palliativmedizin heute wirksam leisten können, ebenso wie verschiedene Formen häuslicher Betreuung, Unterstützung und Begleitung. Auf diese Weise kommt es zu einem qualitativen Sprung, durch den aus einer Ausnahme eine medizinische Leistung wird.

Die Kirche, die den seelischen und körperlichen Leiden der Menschen stets besondere Aufmerksamkeit schenkt, lehnt jede Form therapeutischer Überbehandlung ab, hört auf die Stimme der Armen und Schwachen und lädt alle dazu ein, mit Empathie und dem Wunsch nach einem aufrichtigen Dialog die komplexen Fragen rund um das Lebensende frei von ideologischen Perspektiven neu zu bedenken. Es geht darum, eine Kultur der Nähe und des Annehmens neu aufzubauen, insbesondere im Umgang mit den letzten Phasen des Lebens. In Übereinstimmung und Gemeinschaft mit der Italienischen Bischofskonferenz und insbesondere mit den Bischöfen der Emilia-Romagna, Sardiniens und der Toskana bekräftigen wir den Wert der Würde des menschlichen Lebens, die auch durch die Verfassung geschützt ist. Zugleich halten wir - wie bereits in unserer Erklärung von 2023 - erneut fest, dass es kein ,Recht zu sterben‘ geben kann, wohl aber das Recht, immer gepflegt und betreut, immer begleitet und niemals allein gelassen zu werden.“