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Coronavirus: Verabschiedung von Verstorbenen

Für die Verabschiedung von Verstorbenen, unabhängig davon, ob sie als Beerdigung oder als Kremation erfolgt, gilt, dass diese nur im Rahmen einer kurzen Feier am Friedhof, also im Freien, stattfinden darf. Dabei sollen nur die engsten Verwandten anwesend sein und voneinander einen Abstand von einem Meter halten sowie davon absehen, die Hand zur Beileidsbekundung zu reichen. Der Sterbegottesdienst für die Verstorbenen wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

Verstorbene sollen nicht mehr daheim aufgebahrt werden, sondern in den dafür vorgesehenen Kapellen am Friedhof oder in der Nähe der Pfarrkirche. Der Aufbewahrungsort des Verstorbenen wird zu den gewohnten Zeiten offen sein. Es ist zu vermeiden, dass sich größere Gruppen von Menschen versammeln, um gemeinsam den „Seelenrosenkranz“ zu beten. Diesen mögen die Trauernden daheim in der Familie oder allein beten. Am Aufbewahrungsort des Verstorbenen sollen die Trauernden immer einen Abstand von einem Meter voneinander halten. Das Besprengen des Sarges mit Weihwasser soll vermieden werden. Dafür sollen die Trauernden ein Kreuzzeichen machen und sich vor dem Sarg verneigen.

Die Feier der Verabschiedung findet am Friedhof statt. Dafür wurde eine Handreichung ausgearbeitet, die auf der Homepage der Diözese abrufbar ist. Die Feier soll kurz sein. Die Glocken sollen geläutet werden. Anwesend sind nur die engsten Verwandten, die voneinander einen Abstand von einem Meter halten. Die übrigen Trauernden beten daheim, vor allem sobald die Glocken darauf hinweisen, dass nun die Verabschiedung am Friedhof stattfindet. Für das Gebet daheim findet sich auf der Homepage der Diözese ebenfalls eine Handreichung. Ministrantinnen und Ministranten sollen nicht daran teilnehmen. Der Vorsteher der Feier besprengt als Einziger den Sarg mit Weihwasser. Die übrigen Gläubigen verabschieden sich vom Verstorbenen mit einem Kreuzzeichen und einer Verbeugung vor dem Sarg.