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Pressemitteilungen 2016

Eröffnung des diözesanen Seligsprechungsprozess für Pfarrer Heinrich Videsott

„Man kann mit dem Bischofsstab in der Hand heilig werden, aber genauso gut auch mit dem Küchenbesen in der Hand.“ Papst Johannes XXIII. wollte mit dieser seiner Aussage ins Bewusstsein rufen, dass alle Christinnen und Christen zur Heiligkeit berufen sind. Auf diese Botschaft ist Bischof Ivo Muser heute im Pastoralzenturm in Bozen bei der Eröffnung des diözesanen Seligsprechungsprozesses von Pfarrer Heinrich Videsott eingegangen und hat dabei den Sinn der christlichen Heiligenverehrung aufgezeigt.
„Wenn die Kirche Menschen öffentlich und feierlich zu Heiligen erklärt – so Bischof Ivo Muser –, dann drückt sie damit ihren österlichen Glauben und ihre österliche Hoffnung aus: Menschen wie wir sind jetzt bei Gott. Die Heiligenverehrung ist Ausdruck der inkarnatorischen Struktur unseres Glaubens: Glaube will in Fleisch und Blut übergehen; Glaube will Menschen erreichen, sich in Menschen ausdrücken.“ Die Verehrung der Heiligen, die Nachahmung ihres Lebens- und Glaubensbeispiels, die Bitte um ihre Fürbitte – all dies ist letztlich auch Ausdruck des Gemeinschafts- und Zeichencharakters der Kirche.
Bischof Muser hob hervor, dass Heilige gleichsam ein lebendiger Kommentar zum Evangelium sind. „Kein Kommentar ist in sich vollständig und abgeschlossen, aber jeder Kommentar hat seine Besonderheiten und ist eine Ermutigung, dass jede und jeder zum lebendigen Kommentar des Evangelium werden kann“, so der Bischof.
Über Pfarrer Videsott sagte der Bischof, dass Heinrich Videsott „ein Priester mit Ecken und Kanten“ war, dem die ganz persönliche Zuwendung zum Menschen ein Herzensanliegen war. Pfarrer Videsott hatte großes Vertrauen in die Kraft des Gebetes und war davon überzeugt, dass alles am Segen Gottes liege.
Nach der Ansprache von Bischof Muser brachte der Vize-Postulator des diözesanen Seligsprechungsverfahrens, Stephan Astner CR, den Antrag für das Verfahren vor und Offizial P. Alois Hillebrand gab einen Überblick über die bisherigen Vorbereitungen für diesen diözesanen Prozess.
Aufgrund dieser Vorbereitungsarbeiten konnte der Bischof festhalten, dass der Ruf der Heiligkeit von Pfarrer Videsott durch die anhaltende intensive Verehrung gegeben ist und der Bitte zur Eröffnung des diözesanen Verfahrens entsprechen. Dazu bestellte er das Gericht zur Durchführung der Erhebungen: Der Gerichtsvikar, P. Alois Hillebrand, wird als bischöflicher Delegierter und Richter das Verfahren leiten; Josef Torggler wird zum Kirchenanwalt (promotor iustitiae) bestellt; Frau Sonia Veronese wird zur Gerichtsnotarin ernannt und Frau Daniela Petrera zur Aktuarin. Anschließend leistete der Bischof in Anwesenheit der sehr vielen Gläubigen den Eid, diesen diözesanen Seligsprechungsprozess in der Ausübung seines Amtes und im Rahmen der geltenden kirchlichen Vorschriften zu begleiten.