Seit Juni 1992 brauchen Ausländer ohne Wohnsitz in Italien ("non domiciliati né residenti") kein ziviles Aufgebot zu bestellen. Auch nicht für eine Konkordatsehe (Amtsblatt der Republik vom 1.6.1992 n. 127, Cod. Civ., Art. 115-bis).
Das Paar muss vorher beim Standesamt, in dessen Bereich die Pfarrei der Trauungskirche fällt, eine entsprechende Erklärung abgeben, in der aufscheint, dass die Trauung vor dem Pfarrer dieses Ortes erfolgen wird. Aufrecht bleibt, dass das Paar gültige Personalausweise sowie das Ehefähigkeitszeugnis (ausgestellt von der Heimatgemeinde) vorlegen muss. Für den kirchlichen Bereich muss die Überweisung der Dokumente des zuständigen ausländischen Ordinariates vorliegen.
Nach der Trauung wird vom Pfarrer des Trauungsortes das Ansuchen um Überschreibung in die Zivilstandsregister am Standesamt eingereicht (wie bei der Konkordatsehe).