Die Priesterbesoldung ist laut Konkordat einheitlich für ganz Italien festgelegt. Jeder Priester bekommt nach einem Punktesystem einen Mindestbetrag garantiert, welchen er monatlich bezieht. Auch die pensionierten Priester erhalten eine Integrationszahlung. Hat ein Priester Eigeneinkommen wie Schulunterricht oder Pensionen, werden ihm diese zum Teil von seiner Integrationszahlung in Abzug gebracht.
Die Priesterbesoldung wir düber drei Quellen finanziert: mit den vom Diözesaninstitut erwirtschafteten Üerschüssen, mit den Spenden der Gläubigen und zum Rest mit Geldern aus dem 8-Promille-Fonds.
Folgende Dienste werden im Büro für Priesterbesoldung durchgeführt:
- Aufnahme ins Unterhaltssystem und in den Sonderfond
- Information in Bezug auf die Ausgleichszahlung
- Ajournieren der Daten für die Berechnung der Ausgleichszahlungen
- Bearbeitung der Beitragsansuchen für die Sozialabgaben der Haushälterinnen
- Datenaustausch mit dem Zentralinstitut in Rom für die Lohnbuchhaltung der Priester im System