Der Bischof/Generalvikar informiert über den kirchen- und zivilrechtlichen Stand von beschuldigten Priestern (Diakone, kirchliche Mitarbeitende, Ordensleute …)* sowie über entsprechende therapeutische oder andere Maßnahmen, die hinsichtlich der Beschuldigung getroffen wurden/werden.
Der diözesane Dienst wird vom Bischof/Generalvikar in Personalentscheidungen von beschuldigten, verurteilten oder freigesprochenen Priestern (…)* miteinbezogen z.B. vor der Einsetzung bzw. Wiedereinsetzung in den diözesanen Dienst. Dabei sind die beschuldigte, verurteilte oder freigesprochene Person wie auch die betroffene Pfarrgemeinde (Seelsorgeeinheit, kirchliche Einrichtung o.a.) mit zu berücksichtigen.
Der Bischof/Generalvikar legt mit dem diözesanen Dienst und mit dem Offizial die Kriterien für einen angemessen Umgang mit beschuldigten, verurteilten oder freigesprochenen Priestern, (…)* und deren verantwortbaren Einsatz in unserer Diözese fest. Ebenso wird geregelt, wie die Kommunikation mit den Verantwortlichen der Pfarrgemeinde, der Seelsorgeeinheit oder dem kirchlichen Einsatzbereich erfolgt und wer in die Gespräche mit dem Priester (…)* und den jeweiligen Verantwortlichen mit einbezogen werden soll.
Die Würde der Person sowie das Wohl und die Sicherheit der Menschen in der Pfarrgemeinde bzw. im vorgesehenen seelsorglichen Einsatzbereich sind gleichermaßen zu gewährleisten. Diese Prinzipien sind in der Diözese von grundlegender Bedeutung und haben Priorität.