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Häufig gestellte Fragen in der Pfarrgemeinde, Seelsorgeeinheit, Organisation, Einrichtung, Ordensgemeinschaft

Mit Hausverstand und Zivilcourage handeln! Panik und Gleichgültigkeit verhindern, in einer verantwortlichen und solidarischen Weise reagieren. Es ist wichtig, alle Einzelheiten so gut wie möglich zu beschreiben und zu dokumentieren. Dann gilt es, Verantwortliche oder Zuständige, z.B. die Ombudsstelle oder die Behörden, darüber zu informieren, damit in korrekter, kompetenter und kluger Weise vorgegangen werden kann. Wenn es sich um Missbrauchsfälle von Minderjährigen im außerfamiliären Bereich handelt, sind die Eltern zu informieren. 

Grundsätzlich gilt: Nichts im Alleingang unternehmen und sich immer mit den zuständigen Stellen (Verantwortlichen, Behörden) absprechen! 

Die Diözese verfügt über ein reichhaltiges Angebot. Das reicht von Literaturempfehlungen, Medien, Arbeitsunterlagen für die Erarbeitung von eigenen Leitlinien, Schutzkonzepten, Verhaltenskodizes, Beispiele von best practice, bis hin zu Unterlagen für die Liturgie. Außerdem stehen Mitglieder des Fachbeirates und der Gemeindeberatung für Diskussionsabende, Weiterbildungsveranstaltungen der Mitarbeitenden, Klausurtagungen und Pfarrversammlungen zur Verfügung.

Die Ängste und Sorgen, die Vorbehalte und das Misstrauen der Pfarrmitglieder sind ernst zu nehmen. Auf alle Fälle ist das Thema direkt mit dem Priester und im Pfarrgemeinderat bzw. Pfarreienrat anzusprechen. Die Diözesanleitung wird informiert und in den Klärungsprozess  miteinbezogen. Dabei sind kirchen- und zivilrechtliche Normen zu beachten. Die Gemeindeberatung bietet ihre Dienste an, wie z.B. Moderation der Treffen, Begleitung während der Phase der Klärung. 

Eine wesentliche Rolle spielen die Haltung des Priesters (…)*, der mit Missbrauchsfällen in Zusammenhang gebracht worden ist und seine Bereitschaft, auf das geäußerte Unbehagen und auf die Befürchtungen der Pfarrmitglieder einzugehen.

Ein veränderter Umgang mit dem Thema Missbrauch lässt sich erkennen, wenn darüber offen und respektvoll geredet werden kann. Die Sprache bietet ein wichtiges Signal dafür, ob das Tabu des Missbrauchs gebrochen ist. Sie setzt dem belastenden, isolierenden und schambesetzten Schweigen ein Ende. Über Missbrauch zu reden, Betroffenen zuzuhören, eine klare Ablehnung jeder Form von Missbrauch und Gewalt einzunehmen und Bescheid zu wissen, wie bei Vorfällen oder Verdachtsfällen vorzugehen ist, bezeugen, dass sich grundlegend was verändert hat. Der Kinderschutz ist ein vorrangiges und für alle verbindliches Anliegen, das immer und überall präsent sein soll und eingefordert wird. Nicht nur das kirchliche Personal, sondern auch die Mitglieder der Pfarrgemeinde werden in ihrer Verantwortung bestärkt, unangemessene Berührungen und Annäherungen, übergriffiges Reden und Verhalten, Belästigungen sowie Hinweise auf die Würde des Menschen verletzende visuelle und verbale Mitteilungen in den sozialen Medien an die zuständigen kirchlichen und/oder staatlichen Stellen zu melden.

Pfarrgemeinden und Einrichtungen mit Leitlinien, mit Kinderschutzkonzepten und entsprechend ausgebildetem Personal erhöhen den Schutz und die Sicherheit der Kinder. Bei der Katholischen Jungschar, bei der Südtirols Katholischen Jugend, bei den Pfadfindern, bei der Caritas (z.B. Ferienkolonien) und in den Heimen (z.B. Vinzentinum, Rainerum) gibt es Schutzkonzepte. In den Aus- und Weiterbildungsprogrammen für kirchliche Mitarbeitende ist das Thema Prävention und Schutz von Kindern und Jugendlichen vorgesehen. 

Grundsätzlich gilt: Wo alle in die Verantwortung für den Schutz von Minderjährigen und schutzbedürftigen Personen miteinbezogen werden, ist die größte Sicherheit gewährleistet. Denn alle Beteiligten sind dem Kinderschutz verpflichtet und für dessen Gewährleistung mitverantwortlich. Kinder haben ein Recht auf ein unversehrtes Aufwachsen in und außerhalb der Familie.