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Eine Unterschrift mit großer Wirkung

Auf der Steuererklärung 8 Promille der Kirche zuweisen, 5 Promille für kirchlich-soziale Organisationen

Stellen Sie sich vor, dass Sie durch eine einzige Unterschrift entscheiden können, wohin genau ein Teil Ihrer bereits gezahlten Einkommenssteuern fließt. Genau diese Möglichkeit wird allen Steuerzahlern in Italien geboten. Mit nur einer Unterschrift auf der Steuererklärung können Sie acht Promille Ihrer Steuern gezielt der katholischen Kirche, anderen Religionsgemeinschaften oder dem Staat zuweisen. Bei den acht Promille handelt es sich nicht um eine zusätzliche Steuer, sondern um eine Neuverteilung von bereits gezahlten Steuern. Mit der Unterschrift für die katholische Kirche unterstützen Sie somit direkt gemeinnützige Dienste, den Unterhalt der Priester und viele soziale Projekte in Südtirol, die über die "8-Promille-Gelder" finanziert werden.

3,4 Millionen Euro für Seelsorge, Caritas und Priester

Die Diözese nutzt die 8-Promille-Mittel zur Unterstützung und Umsetzung diverser Projekte: Etwa eine Million Euro fließt in die Seelsorge im umfassenden Sinn, etwa Jugendarbeit, Familienberatung oder die Aus- und Weiterbildung des Klerus. Ebenfalls eine Million Euro wird der Caritas aus dem 8-Promille-Fonds zugeteilt. Diese Mittel unterstützen Menschen in schwierigen Situationen, die Hilfe und Beratung benötigen, um ihr Leben wieder auf die Reihe zu bekommen. Zusätzlich ermöglichen die 8 Promille der Caritas die Aus- und Weiterbildung der zahlreichen Freiwilligen, die sich ehrenamtlich engagieren und somit zur Umsetzung der Dienste der Caritas beitragen. Jährlich werden auch Projekte in den Pfarreien unterstützt, wie beispielsweise die Sanierung von Kirchen. 1,3 Millionen Euro aus dem 8-Promille-Fonds werden schließlich für den Unterhalt der Priester verwendet und stellen eine wesentliche Finanzierungsquelle des Klerus dar.

Keine zusätzlichen Kosten durch Unterschrift - 8 Promille auch ohne Steuererklärung

Trotz der Tatsache, dass durch die Unterschrift keinerlei Mehrkosten entstehen, wird es in der Praxis immer herausfordernder, Menschen für die Zweckbestimmung ihrer 8 Promille mit der Unterschrift zu gewinnen. Insbesondere jene, die keine Steuererklärung abgeben und lediglich das Modell CU erhalten, sind oft nicht informiert, dass auch sie durch dieses Modell aktiv 8 Promille zuweisen können. Rentner beispielsweise, die kein Modell CU vom Fürsorge-Institut INPS erhalten haben, können ihre Unterschrift auf einem Formular, das in allen Pfarreien aufliegt oder auf der Webseite www.bz-bx.net/8promille zum Download zur Verfügung steht, leisten und das Formular dann bei der Post oder dem CAF (Steuerbeistandszentrum) des KVW abgeben.

8 Promille plus weitere 5 Promille

Seit 2006 besteht zudem die Möglichkeit, weitere fünf Promille an soziale Einrichtungen zu übertragen. Diese erfordert ebenfalls keine Zusatzkosten vom Steuerzahler, stellt jedoch eine große Hilfe für die Organisationen dar. Zahlreiche kirchliche soziale Vereine und Verbände wie die Caritas engagieren sich täglich für die Belange hilfsbedürftiger Menschen oder engagieren sich im sozialen Bereich.

Ab 30. April ist das "Precompilato" verfügbar

Die Steuererklärung kann ab sofort bei den Steuerbeistandszentren oder beim Steuerberater abgegeben werden und ab dem 30. April ist die vorausgefüllte Steuererklärung ("Precompilato") online einsehbar und kann von den Steuerpflichtigen selbst eingereicht werden. Selbstverständlich kann die Unterschrift für die Zweckbestimmung der 8 Promille- sowie die 5 Promille-Zuweisung auch bei der vorausgefüllten Steuererklärung geleistet werden.