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PGR-Wahlen 2026: oft gestellte Fragen

„Oft Gestellte Fragen“ sind Fragen, die uns im Rahmen des Jahrestreffens der PGR-Vorsitzenden (am 31.05.2025 in Präsenz und am 04.06.2025 online) von den Teilnehmenden gestellt wurden. Wir haben sie hier gesammelt und beantwortet:

Das Pastoralteam ist eine Gruppe von beauftragten Mitarbeitenden in der Pfarrei, die unter der Leitung des Pfarrers die Pfarrseelsorge gestalten. Es besteht aus 3-5 Mitgliedern, die als Beauftragte folgende Aufgabenbereiche übernehmen: Verkündigung, Liturgie, Caritas und Verwaltung sowie die Koordination des Pastoralteams selbst. Das Pastoralteam leitet also die wesentlichen Aufgabenbereiche der Pfarrei. Das Pastoralteam ist somit das Minimum, das es braucht, damit eine Pfarrei lebensfähig ist. Rund um das Pastoralteam bildet sich, besonders in mittelgroßen und großen Pfarreien, der Pfarrgemeinderat als beratende und unterstützende Instanz für die Gestaltung der Seelsorge. Details dazu finden sich hier.

Grundsätzlich ja, aber mit zwei Einschränkungen. Erstens: „weiter wie bisher“ darf nicht bedeuten, dass Veränderungen grundsätzlich abgelehnt werden. Es braucht die Bereitschaft, sich zu verändern, weil die Gesellschaft, in der wir wirken, sich stark verändert. Auch jene Pfarreien, die weiterhin eigenständig arbeiten, müssen sich mit diesen Veränderungen auseinandersetzen und neue Wege zu den Menschen finden. Zweitens: die Solidarität unter Nachbarpfarreien kann bedeuten, dass eine gut aufgestellte Pfarrei sich verändert und gemeinsame Gremien mit einer Nachbarpfarrei bildet, die Hilfe braucht. Dann verändern wir uns, um anderen zu helfen.

Das ist nicht sinnvoll. In kleineren Pfarreien ist das Pastoralteam mit dem Pfarrgemeinderat identisch, in größeren Pfarreien ist das Pastoralteam der Ausschuss des Pfarrgemeinderates. Wenn Pfarreien sich dafür entscheiden, gemeinsame Gremien zu bilden, verzichten sie darauf, eigene Beauftragte für die Bereiche Verkündigung, Liturgie, Caritas und Verwaltung zu benennen.

Nein, Vertretungskriterien sind in diesem Fall nicht ausschlaggebend. Wenn Pfarreien sich dafür entscheiden, gemeinsame Gremien zu bilden, werden sie zu einer Gemeinschaft und agieren als solche. In diesem Sinne wäre es abwegig, wenn sich Mitglieder des gemeinsamen Pfarrgemeinderates als Vertreterinnen und Vertreter einer Teilgemeinschaft verstehen würden.

Das gewählte Szenario ist nicht ein für alle Male festgelegt. Fehler sind erlaubt! Zum Beispiel: wenn am Ende der Arbeitsperiode sich herausstellt, dass es mit gemeinsamen Gremien nicht funktioniert, können bei den darauffolgenden PGR-Wahlen wieder getrennte Gremien gebildet werden (oder umgekehrt). Unter Umständen und in Absprache mit dem Seelsorgeamt sind Veränderungen auch innerhalb der bestehenden Arbeitsperiode möglich.

Wenn bei den PGR-Wahlen ein Pastoralteam oder ein Pfarrgemeinderat in einer Pfarrversammlung vorgestellt wird und nicht die Zustimmung der Pfarrbevölkerung erhält, ist das möglicherweise ein Zeichen, dass die Pfarrgemeinde gespalten ist, oder dass eine oder mehrere Personen im vorgestellten Team bzw. Pfarrgemeinderat nicht den Rückhalt der Pfarrgemeinde haben. Sollte dieser Fall eintreten, ist dies eine wichtige Gelegenheit, bereits bestehende Schwierigkeiten zu erkennen und Schritte zur Lösung zu finden. Falls es nicht gelingt, ein konsensfähiges Pastoralteam oder einen konsensfähigen Pfarrgemeinderat zu bilden, könnte eine Zusammenarbeit oder rechtliche Fusion mit einer anderen Pfarrei in Betracht gezogen werden.

Die Entwicklungen in der Gesellschaft und der Seelsorge bringen zunehmend viele Pfarreien an ihre Grenzen. Es braucht kluge Lösungen, die von den Menschen vor Ort getragen werden. Durch diesen Prozess möchte das Seelsorgeamt die Seelsorgeeinheiten und Pfarreien unterstützen, die je eigenen Lösungen zu finden. Ziel ist es, Seelsorgeeinheiten und Pfarreien so aufzustellen, dass der institutionelle Rahmen bestmöglich den pastoralen und missionarischen Auftrag der christlichen Gemeinschaft fördert.

In den Pfarreien geschieht seit einigen Jahren eine massive und schnelle Veränderung. Diese erfordert von den Pfarrgemeinderäten, Pastoralteams und Seelsorgern große Bereitschaft, sich auf neue Situationen einzustellen und neue Wege zu gehen. Um diese Veränderung zu begleiten, muss sich auch das bischöfliche Ordinariat der Situation anpassen. Die gegenwärtige Struktur war auf Pfarreien ausgerichtet, die jeweils noch mindestens einen Pfarrer hatten, oft auch noch andere Priester. Heute gilt es, Pfarreien zu unterstützen, die auf das Ehrenamt aufbauen und in einer veränderten gesellschaftlichen Situation wirken. Zu gegebener Zeit (z.B. bei der Pastoraltagung zu Beginn des nächsten Arbeitsjahres) werden die Pfarreien und Seelsorgeeinheiten in diesen Prozess eingebunden. Ziel der Reform ist es, die Pfarreien und Seelsorgeeinheiten bestmöglich in ihren Tätigkeiten zu unterstützen.