Zum Hauptinhalt springen

Zukunftsszenarien für die Pfarreien

Am 25. Oktober 2026 finden die nächsten Pfarrgemeinderatswahlen statt. Die Neubestellung der Räte ist eine wichtige Gelegenheit, genauer darauf zu schauen, wie es mit der eigenen Pfarrei weitergeht. Viele Pfarreien haben sich in den letzten Jahren schwergetan, einen Pfarrgemeinderat zu bestellen und schauen mit Sorge in die Zukunft. Andere Pfarreien sind gut aufgestellt und schauen mit Zuversicht nach vorne. Welche Möglichkeiten haben wir, um die nähere Zukunft unserer Pfarreien zu gestalten?

Das Pfarrleben ist synodal

Synodalität ist ein wichtiges Stichwort, das Papst Franziskus uns als Kirche auf allen Ebe-nen mitgegeben hat. Es meint das „gemeinsame Gehen“ (auf Griechisch, „syn-odos“) der Christen miteinander, mit den Menschen, mit Christus. 
Synodalität bedeutet für die Pfarrei: es gibt verbindliche und stabile Formen der Beteili-gung der Pfarreimitglieder, die in der Pfarrei ihre Begabungen einsetzen können. Gleich-zeitig sind Priester in der Pfarrei von Verwaltungsaufgaben weitgehend entlastet und kön-nen sich auf die Seelsorge konzen-trieren.
Synodalität bedeutet für die Seelsorgeeinheit: verschiedene Pfarreien gehen miteinander einen Weg, sorgen füreinander, übernehmen Verantwortung füreinander und gestalten die Seelsorge gemeinsam.
Synodalität bedeutet für die Diözese: sie hat die Aufgabe, die Seelsorgeeinheiten in ihrer Entscheidungsfindung zu begleiten und zu unterstützen, damit diese die bestmögliche Lö-sung für die Situationen in den jeweiligen Pfarreien finden können.

Szenario 1: Pastoralteam

Das Leitungsteam der Pfarrei ist das Pastoralteam, das aus 3 bis 5 Personen besteht, welche für die folgenden Bereiche beauftragt sind: Verkündigung, Liturgie, Caritas, Verwaltung, sowie die Koordination des Teams selbst. Neben einem Pastoralteam hat jede Pfarrei auch einen Pfarrverwaltungsrat, der sich aus dem Pfarrer und wenigstens zwei bis höchstens 6 Personen zusammensetzt. Die oder der Beauftragte für die Verwaltung im Pastoralteam ist im Normalfall die oder der stellvertretende Vorsitzende des Pfarrverwaltungsrates:

Eine mögliche Ausformung dieses Szenarios für die Seelsorgeeinheit: alle Pfarreien bilden ein Pastoralteam; gleichzeitig gibt es in der Seelsorgeeinheit auch einen Pfarreienrat, in welchem alle Pfarreien vertreten sind. Richtungsweisende Entscheidungen werden im Pfarreienrat getroffen; für deren Umsetzung sind die Pastoralteams vor Ort zuständig. Die in den Pastoralteams beauftragten Personen bilden auf Seelsorgeeinheitsebene die Fachausschüsse des Pfarreienrates und sorgen für die Koordination zwischen den einzelnen Pfarreien. Zum Beispiel bilden die Beauftragten für die Liturgie in den Pastoralteams der einzelnen Pfarreien den Fachausschuss für Liturgie der Seelsorgeeinheit:

Szenario 2: Pastoralteam und Pfarrgemeinderat

Wenn eine Pfarrei die Ressourcen dafür hat, kann deren Pastoralteam um weitere Beiräte erweitert werden. In diesem Fall heißt das Gremium „Pfarrgemeinderat“; dessen Ausschuss ist das Pastoralteam:

Szenario 3: gemeinsame Gremien

Innerhalb einer Seelsorgeeinheit können zwei oder mehrere Pfarreien gemeinsame Gremien bilden. In diesem Fall wird ein gemeinsames Pastoralteam oder ein gemeinsamer Pfarrgemeinderat mit einem Pastoralteam gebildet:

Im obigen Bild sieht man zum Beispiel 3 unterschiedliche Pfarreien, die einen gemeinsamen PGR mit einem Pastoralteam gebildet haben. Jede von ihnen hat zusätzlich einen eigenen Pfarrverwaltungsrat.

Es besteht zudem die Möglichkeit, dass ein gemeinsamer Pfarrverwaltungsrat gebildet wird, der für alle beteiligten Pfarreien beauftragt ist (siehe Bild unten):

Wenn Pfarreien gemeinsame Gremien bilden, welche Auswirkungen hat dies für das pfarrliche Leben?

  1. bei den PGR-Wahlen wird für die Pfarreien eine gemeinsame Kandidatenliste erstellt;

  2. wenn der Pfarrgemeinderat in einer Pfarrversammlung bestätigt wird, findet eine gemeinsame Pfarrversammlung statt;

  3. die Posten in den pfarrlichen Gremien werden nicht nach Vertretungskriterien vergeben. Die beteiligten Pfarreien sollten allerdings in den gemeinsamen Gremien angemessen vertreten sein;

  4. die Pfarreien bilden eine einzige Gemeinschaft. Dies hat zur Folge, dass Gottesdienste auch und gerade zu wichtigen Anlässen gemeinsam gefeiert werden. Auch die Vorbereitung auf die Sakramente wird zusammen geplant und durchgeführt.

Szenario 4: Pfarreifusion

Wenn dies einen pastoralen Gewinn verspricht, können zwei oder mehrere Pfarreien eine rechtlich wirksame Fusion eingehen und einen gemeinsamen Weg gehen.

Darüber hinaus könnte eine Fusion von Pfarreien notwendig werden, um Seelsorge zu gewährleisten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Pfarrei es nicht schafft, bei den nächsten PGR-Wahlen eigene Gremien oder gemeinsame Gremien mit anderen Pfarreien zu bilden.

Die Fusion geschieht durch Inkorporation, indem eine der beteiligten Pfarreien die ande-re(n) inkorporiert, wobei die Güter der inkorporierten Pfarrei(en) der inkorporierenden Pfarrei mit allen damit verbundenen Zweckbestimmungen und Verpflichtungen zugeschrieben werden. Eine Neubenennung der daraus resultierenden Pfarrei ist möglich.